Die Grenzboten. Jg. 2, 1842, Erstes Semester.festen Bestand sicherm Jede Wunde, die ihm ans dieser Seile geschlagen wird, ist Wir halten es nicht für unzweckmäßig,-unsern Lesern hier mitzutheilen, auf Werfen wir nun einen Blick zurück auf das 25tägige Drama' der Gerichtsver¬ festen Bestand sicherm Jede Wunde, die ihm ans dieser Seile geschlagen wird, ist Wir halten es nicht für unzweckmäßig,-unsern Lesern hier mitzutheilen, auf Werfen wir nun einen Blick zurück auf das 25tägige Drama' der Gerichtsver¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0359" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/267572"/> <p xml:id="ID_1339" prev="#ID_1338"> festen Bestand sicherm Jede Wunde, die ihm ans dieser Seile geschlagen wird, ist<lb/> doppelt -gefährlich, weil sie eben seine schwächste ist, 'Belgien ist eine junge Fremde,<lb/> ein junges Weib> welches plötzlich meinen fremden Kreis getreten ist. Noch kennt<lb/> wem es nicht, noch weiß mein -nicht dessen Charakter bestimmt -zu beurtheilen. Der<lb/> leiseste Makel seines Rufes kann und muß ihm schaden. ' Darum wurde der Aus-<lb/> spruch der Jury auch mit so lauter Zustimmung von dem ganzen Lande aufgenom¬<lb/> men, weil es hierin eine offene Manifestation sah, daß die Sache einiger unruhigen<lb/> Köpfe nicht die seinige sei, weil es dadurch dem Auslande gegenüber den Beweis<lb/> gegeben sah,, daß die »Zeit der Revolutionäre für Belgien vorüber ist, und daß es<lb/> sein heiliger Ernst ist, auf dem Wege der Ruhe und Ordnung sich seiner würdig<lb/> zu-zeigen. '> ></p><lb/> <p xml:id="ID_1340"> Wir halten es nicht für unzweckmäßig,-unsern Lesern hier mitzutheilen, auf<lb/> welche Weise,die Jury in Belgien zusammengesetzt wird. -Das neueste Gesetz (v.<lb/> 15. Mai 1338) bestimmt Folgendes. - Jeder Staatsbürger, der eine Summe von<lb/> 120 Fr. (in den größeren Städten 250) an direkten Steuern zahlt, wird auf die Liste<lb/> der Jurv geschrieben. Außerdem alle Doctoren der Medicin und der schönen Wis¬<lb/> senschaften, Advocaten.und höhern öffentlichen Beamten. Diese Liste wird alljähr¬<lb/> lich von dem Ausschuß des ProvinMrathS verfertigt und vorgelegt (der Provin-<lb/> zialrath wird von dem Volke gewählt).. Der Präsident und die beiden ältesten<lb/> Richter des Tribunals erster Instanz verkürzen die Zahl dieser Namen um die<lb/> Hälfte. -Der Präsident und-die beiden ältesten Räthe deö AvvellationSgerichtS<lb/> scheiden hiervon wieder die Hälfte aus. - (Wir müssen hier bemerken, daß die- Ge¬<lb/> richtsbeamten in Belgien lebenslänglich angestellt und von der Regierung vollstän¬<lb/> dig unabhängig sind.) -Aus den übrig gebliebenen Namen werden 24 durch räh<lb/> Loos zu der eigentlichen Jury bestimmt.. Unter diesen können der Angeklagte und<lb/> der, öffentliche Ankläger Jeder sechs seinerseits-zurückweisen.' Die übrigen zwölf<lb/> erfüllen dünn die Pflichten des Schwurgerichts. ' ',</p><lb/> <p xml:id="ID_1341" next="#ID_1342"> Werfen wir nun einen Blick zurück auf das 25tägige Drama' der Gerichtsver¬<lb/> handlungen, ein Drama, welches ganz den Charakter eines Ifflandischen Stücks an<lb/> sich trägt, mit seinen Intriguen, Weibcrohnmachtcn, Schulden, Präsidenten, Poli-<lb/> zeispionen, Ministercpisoden, und endlich dein unerläßlichen fünften Act, in welchem<lb/> der Schuldige verurtheilt und vom Fürsten begnadigt wird. Vor Allem mag dem<lb/> Fremden/ der den Gerichtssaal als Zuschauer betrat, das sonderbare Verhältniß<lb/> zwischen dem-Gerichtshof und-den Angeklagten aufgefallen sein: wahrlich, hätte<lb/> man uns. nicht versichert, diese Männer in der rothen Robe vor dem grünen Tische<lb/> seien die Räthe und Wächter des Gesetzes und jene Eleganten, Parfümirten, Fri-<lb/> sirten, Glacübehandschuhteu, mit Orden Bedeckten, von Gensdarmen Ungeheuer<lb/> seien die Angeklagten, wir hätten es nicht geglaubt: wir hätten das Verhältniß</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0359]
festen Bestand sicherm Jede Wunde, die ihm ans dieser Seile geschlagen wird, ist
doppelt -gefährlich, weil sie eben seine schwächste ist, 'Belgien ist eine junge Fremde,
ein junges Weib> welches plötzlich meinen fremden Kreis getreten ist. Noch kennt
wem es nicht, noch weiß mein -nicht dessen Charakter bestimmt -zu beurtheilen. Der
leiseste Makel seines Rufes kann und muß ihm schaden. ' Darum wurde der Aus-
spruch der Jury auch mit so lauter Zustimmung von dem ganzen Lande aufgenom¬
men, weil es hierin eine offene Manifestation sah, daß die Sache einiger unruhigen
Köpfe nicht die seinige sei, weil es dadurch dem Auslande gegenüber den Beweis
gegeben sah,, daß die »Zeit der Revolutionäre für Belgien vorüber ist, und daß es
sein heiliger Ernst ist, auf dem Wege der Ruhe und Ordnung sich seiner würdig
zu-zeigen. '> >
Wir halten es nicht für unzweckmäßig,-unsern Lesern hier mitzutheilen, auf
welche Weise,die Jury in Belgien zusammengesetzt wird. -Das neueste Gesetz (v.
15. Mai 1338) bestimmt Folgendes. - Jeder Staatsbürger, der eine Summe von
120 Fr. (in den größeren Städten 250) an direkten Steuern zahlt, wird auf die Liste
der Jurv geschrieben. Außerdem alle Doctoren der Medicin und der schönen Wis¬
senschaften, Advocaten.und höhern öffentlichen Beamten. Diese Liste wird alljähr¬
lich von dem Ausschuß des ProvinMrathS verfertigt und vorgelegt (der Provin-
zialrath wird von dem Volke gewählt).. Der Präsident und die beiden ältesten
Richter des Tribunals erster Instanz verkürzen die Zahl dieser Namen um die
Hälfte. -Der Präsident und-die beiden ältesten Räthe deö AvvellationSgerichtS
scheiden hiervon wieder die Hälfte aus. - (Wir müssen hier bemerken, daß die- Ge¬
richtsbeamten in Belgien lebenslänglich angestellt und von der Regierung vollstän¬
dig unabhängig sind.) -Aus den übrig gebliebenen Namen werden 24 durch räh
Loos zu der eigentlichen Jury bestimmt.. Unter diesen können der Angeklagte und
der, öffentliche Ankläger Jeder sechs seinerseits-zurückweisen.' Die übrigen zwölf
erfüllen dünn die Pflichten des Schwurgerichts. ' ',
Werfen wir nun einen Blick zurück auf das 25tägige Drama' der Gerichtsver¬
handlungen, ein Drama, welches ganz den Charakter eines Ifflandischen Stücks an
sich trägt, mit seinen Intriguen, Weibcrohnmachtcn, Schulden, Präsidenten, Poli-
zeispionen, Ministercpisoden, und endlich dein unerläßlichen fünften Act, in welchem
der Schuldige verurtheilt und vom Fürsten begnadigt wird. Vor Allem mag dem
Fremden/ der den Gerichtssaal als Zuschauer betrat, das sonderbare Verhältniß
zwischen dem-Gerichtshof und-den Angeklagten aufgefallen sein: wahrlich, hätte
man uns. nicht versichert, diese Männer in der rothen Robe vor dem grünen Tische
seien die Räthe und Wächter des Gesetzes und jene Eleganten, Parfümirten, Fri-
sirten, Glacübehandschuhteu, mit Orden Bedeckten, von Gensdarmen Ungeheuer
seien die Angeklagten, wir hätten es nicht geglaubt: wir hätten das Verhältniß
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