Die Grenzboten. Jg. 2, 1842, Erstes Semester.Beilage, Ur. t. Schule zu unterhalten, d.h.wenn nicht schon deren im Orte vorhanden sind; Nach dem, was ich von dein Gesetzvorschlage habe in Erfahrung n- >i! Beilage, Ur. t. Schule zu unterhalten, d.h.wenn nicht schon deren im Orte vorhanden sind; Nach dem, was ich von dein Gesetzvorschlage habe in Erfahrung n- >i! <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0298" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/267512"/> <fw type="header" place="top"> Beilage, Ur. t.</fw><lb/> <p xml:id="ID_1155" prev="#ID_1154"> Schule zu unterhalten, d.h.wenn nicht schon deren im Orte vorhanden sind;<lb/> letztere Bestimmung ist wichtig. Man verlangt nämlich, weil man die<lb/> individuelle Freiheit ehrt, von keinem Familienvater, daß er seine Kin¬<lb/> der in eine bestimmte Schule schicke; selbst wenn die Eltern arm sind<lb/> erlaubt man' ihnen unter allen in der Gemeinde bestehenden Schnlan-><lb/> statten zu wählen; die Ortsobrigkeit muß dann diese Wahl bestätigen<lb/> und die für die Zulassung der armen Kinder im Voraus bestimmte<lb/> Summe aus ihrem Fonds zahlen. Daß man den Eltern diese Freiheit<lb/> läßt, ist offenbar eine katholische Inspiration, welche den Schulen zu gut,<lb/> kommen soll, die der Clerus unierhält, um mit den von den Liberalen<lb/> gegründeten Schulen zu concurriren. Daher wird diese Maßregel von<lb/> den Liberalen der Kammer, welche nudae der Leitung der Herrn Lebe an,<lb/> Rogier und Devaur stehen, bekämpft werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_1156"> Nach dem, was ich von dein Gesetzvorschlage habe in Erfahrung<lb/> dringen können, befürchte ich/ daß man der Gründung von Normalschu-<lb/> len zur Bildung von Erziehern nicht hinlängliche Aufmerksamkeit ge¬<lb/> schenkt haben wird. Und doch ist das die Hauptsache. Was kann man<lb/> von den Elementarschulen für Resultate hoffen, wenn man nicht erst sich<lb/> darüber sicher stellt, daß ihre Leitung Männern anvertraut ist, welche<lb/> von Jugend auf eine ganz specielle Bildung für diesen Stand erhalten,<lb/> haben? Dieser Umstand ist für Belgien um so wichtiger, da nach der<lb/> Art, wie man allgemein die Freiheit des Unterrichts versteht, man nie<lb/> glaubt, von denen, welche dieser fast heilig zu nennenden Laufbahn sich<lb/> widmen wollen, eine Berechtigung dazu durch Zeugnisse ihres untadel-<lb/> hafter Lebenswandels und ihrer wissenschaftlichen, Fähigkeiten "fordern zu<lb/> dürfen. Wenn daher der Staat nicht durch die Gesetze in, irgend einer<lb/> Art angehalten, oder wie Andre sagen, berechtigt wird, Normalschulen'<lb/> zu eröffnen, und ihm die Kammern nicht reichliche Geldmittel dazu ge¬<lb/> ben, wo soll sich denn eine Pflanzschule von Erziehern bilden, welch?<lb/> den Familien die nöthige Bürgschaft geben können, ohne daß es einer<lb/> weitern gesetzlichen Befugniß zum Unterricht bedarf? Wir wollen hoffen,<lb/> daß, wenn dieser Gegenstand in dem Gesetzvorschlage auch vielleicht lui><lb/> Knhaft behandelt ist, er doch wenigstens nicht ganz vergessen ist.</p><lb/> <note type="byline"> n- >i!</note><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0298]
Beilage, Ur. t.
Schule zu unterhalten, d.h.wenn nicht schon deren im Orte vorhanden sind;
letztere Bestimmung ist wichtig. Man verlangt nämlich, weil man die
individuelle Freiheit ehrt, von keinem Familienvater, daß er seine Kin¬
der in eine bestimmte Schule schicke; selbst wenn die Eltern arm sind
erlaubt man' ihnen unter allen in der Gemeinde bestehenden Schnlan->
statten zu wählen; die Ortsobrigkeit muß dann diese Wahl bestätigen
und die für die Zulassung der armen Kinder im Voraus bestimmte
Summe aus ihrem Fonds zahlen. Daß man den Eltern diese Freiheit
läßt, ist offenbar eine katholische Inspiration, welche den Schulen zu gut,
kommen soll, die der Clerus unierhält, um mit den von den Liberalen
gegründeten Schulen zu concurriren. Daher wird diese Maßregel von
den Liberalen der Kammer, welche nudae der Leitung der Herrn Lebe an,
Rogier und Devaur stehen, bekämpft werden.
Nach dem, was ich von dein Gesetzvorschlage habe in Erfahrung
dringen können, befürchte ich/ daß man der Gründung von Normalschu-
len zur Bildung von Erziehern nicht hinlängliche Aufmerksamkeit ge¬
schenkt haben wird. Und doch ist das die Hauptsache. Was kann man
von den Elementarschulen für Resultate hoffen, wenn man nicht erst sich
darüber sicher stellt, daß ihre Leitung Männern anvertraut ist, welche
von Jugend auf eine ganz specielle Bildung für diesen Stand erhalten,
haben? Dieser Umstand ist für Belgien um so wichtiger, da nach der
Art, wie man allgemein die Freiheit des Unterrichts versteht, man nie
glaubt, von denen, welche dieser fast heilig zu nennenden Laufbahn sich
widmen wollen, eine Berechtigung dazu durch Zeugnisse ihres untadel-
hafter Lebenswandels und ihrer wissenschaftlichen, Fähigkeiten "fordern zu
dürfen. Wenn daher der Staat nicht durch die Gesetze in, irgend einer
Art angehalten, oder wie Andre sagen, berechtigt wird, Normalschulen'
zu eröffnen, und ihm die Kammern nicht reichliche Geldmittel dazu ge¬
ben, wo soll sich denn eine Pflanzschule von Erziehern bilden, welch?
den Familien die nöthige Bürgschaft geben können, ohne daß es einer
weitern gesetzlichen Befugniß zum Unterricht bedarf? Wir wollen hoffen,
daß, wenn dieser Gegenstand in dem Gesetzvorschlage auch vielleicht lui>
Knhaft behandelt ist, er doch wenigstens nicht ganz vergessen ist.
n- >i!
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |