Graßmann, Hermann: Die Wissenschaft der extensiven Grösse oder die Ausdehnungslehre, eine neue mathematische Disciplin. Bd. 1. Leipzig, 1844.§ 169 Umwandlung des Polsystems einer harm. Gleichung. und wenn E1 dem E untergeordnet ist, die neuen Bedingungsglei-chungen [Formel 1] oder, da E1 auch dem A, B, ... untergeordnet ist, die Bedingungs- gleichungen [Formel 2] ableiten kann, so folgt, dass dieselbe Gleichung auch noch harmo- nisch ist in Bezug auf QE1 . Daraus folgt, dass man in einer rei- nen harmonischen Gleichung das Polsystem mit einem Systeme, welches allen harmonischen Systemen untergeordnet ist, kombi- niren, und diese Kombination als Polsystem setzen kann, oder all- gemeiner "Wenn die harmonischen Systeme einer Gleichung ein System Nehmen wir ferner an, dass in einer reinen harmonischen Glei- "Man kann in einer reinen harmonischen Gleichung das Pol- 17*
§ 169 Umwandlung des Polsystems einer harm. Gleichung. und wenn E1 dem E untergeordnet ist, die neuen Bedingungsglei-chungen [Formel 1] oder, da E1 auch dem A, B, ... untergeordnet ist, die Bedingungs- gleichungen [Formel 2] ableiten kann, so folgt, dass dieselbe Gleichung auch noch harmo- nisch ist in Bezug auf QE1 . Daraus folgt, dass man in einer rei- nen harmonischen Gleichung das Polsystem mit einem Systeme, welches allen harmonischen Systemen untergeordnet ist, kombi- niren, und diese Kombination als Polsystem setzen kann, oder all- gemeiner „Wenn die harmonischen Systeme einer Gleichung ein System Nehmen wir ferner an, dass in einer reinen harmonischen Glei- „Man kann in einer reinen harmonischen Gleichung das Pol- 17*
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0295" n="259"/><fw place="top" type="header">§ 169 Umwandlung des Polsystems einer harm. Gleichung.</fw><lb/> und wenn E<hi rendition="#sub">1</hi> dem E untergeordnet ist, die neuen Bedingungsglei-<lb/> chungen<lb/><formula/> oder, da E<hi rendition="#sub">1</hi> auch dem A, B, ... untergeordnet ist, die Bedingungs-<lb/> gleichungen<lb/><formula/> ableiten kann, so folgt, dass dieselbe Gleichung auch noch harmo-<lb/> nisch ist in Bezug auf QE<hi rendition="#sub">1</hi> . Daraus folgt, dass man in einer rei-<lb/> nen harmonischen Gleichung das Polsystem mit einem Systeme,<lb/> welches allen harmonischen Systemen untergeordnet ist, kombi-<lb/> niren, und diese Kombination als Polsystem setzen kann, oder all-<lb/> gemeiner</p><lb/> <cit> <quote>„Wenn die harmonischen Systeme einer Gleichung ein System<lb/> von geltender Stufe gemeinschaftlich haben, so kann man das<lb/> Polsystem beliebig ändern, wenn nur dasjenige System, wel-<lb/> ches jenes gemeinschaftliche System und dieses Polsystem zu-<lb/> nächst umfasst, dasselbe bleibt.“</quote> </cit><lb/> <p>Nehmen wir ferner an, dass in einer reinen harmonischen Glei-<lb/> chung das Polsystem demjenigen Systeme R, was die sämmtlichen<lb/> harmonischen Systeme zunächst umfasst, nicht untergeordnet sei,<lb/> sondern mit ihm nur ein System E gemeinschaftlich habe, und sich<lb/> also in der Form QE darstellen lasse, wo Q von jenem nächstum-<lb/> fassenden Systeme unabhängig ist, so kann man statt der Bedin-<lb/> gungsgleichungen<lb/><formula/> auch, da Q von dem Systeme, welches die Faktoren EA, EB, ...<lb/> zunächst umfasst, unabhängig ist, nach § 81 mit Weglassung des<lb/> Faktors Q die Gleichungen<lb/><formula/> setzen, d. h. die Gleichung ist auch harmonisch in Bezug auf E,<lb/> da man nun nach § 138 auch E wieder mit jedem von R unab-<lb/> hängigen Systeme äusserlich kombiniren darf, so haben wir den<lb/> Satz:</p><lb/> <cit> <quote>„Man kann in einer reinen harmonischen Gleichung das Pol-<lb/> system beliebig in der Art ändern, dass dasjenige System,<lb/> welches es mit dem alle harmonischen Systeme zunächst um-<lb/> fassenden Systeme gemeinschaftlich hat, dasselbe bleibt.“</quote> </cit><lb/> <fw place="bottom" type="sig">17*</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [259/0295]
§ 169 Umwandlung des Polsystems einer harm. Gleichung.
und wenn E1 dem E untergeordnet ist, die neuen Bedingungsglei-
chungen
[FORMEL] oder, da E1 auch dem A, B, ... untergeordnet ist, die Bedingungs-
gleichungen
[FORMEL] ableiten kann, so folgt, dass dieselbe Gleichung auch noch harmo-
nisch ist in Bezug auf QE1 . Daraus folgt, dass man in einer rei-
nen harmonischen Gleichung das Polsystem mit einem Systeme,
welches allen harmonischen Systemen untergeordnet ist, kombi-
niren, und diese Kombination als Polsystem setzen kann, oder all-
gemeiner
„Wenn die harmonischen Systeme einer Gleichung ein System
von geltender Stufe gemeinschaftlich haben, so kann man das
Polsystem beliebig ändern, wenn nur dasjenige System, wel-
ches jenes gemeinschaftliche System und dieses Polsystem zu-
nächst umfasst, dasselbe bleibt.“
Nehmen wir ferner an, dass in einer reinen harmonischen Glei-
chung das Polsystem demjenigen Systeme R, was die sämmtlichen
harmonischen Systeme zunächst umfasst, nicht untergeordnet sei,
sondern mit ihm nur ein System E gemeinschaftlich habe, und sich
also in der Form QE darstellen lasse, wo Q von jenem nächstum-
fassenden Systeme unabhängig ist, so kann man statt der Bedin-
gungsgleichungen
[FORMEL] auch, da Q von dem Systeme, welches die Faktoren EA, EB, ...
zunächst umfasst, unabhängig ist, nach § 81 mit Weglassung des
Faktors Q die Gleichungen
[FORMEL] setzen, d. h. die Gleichung ist auch harmonisch in Bezug auf E,
da man nun nach § 138 auch E wieder mit jedem von R unab-
hängigen Systeme äusserlich kombiniren darf, so haben wir den
Satz:
„Man kann in einer reinen harmonischen Gleichung das Pol-
system beliebig in der Art ändern, dass dasjenige System,
welches es mit dem alle harmonischen Systeme zunächst um-
fassenden Systeme gemeinschaftlich hat, dasselbe bleibt.“
17*
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |