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Gottschalck, Friedrich: Die Sagen und Volksmährchen der Deutschen. Halle, 1814.

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Kaiser auf seiner verfallnen Burg sich bald einem alten Bergmann, bald einem armen Hirten wohlthätig offenbart; wenn ein fleißiger Köhler in seinem Meiler plötzlich einen reichen Schatz ausgeschmolzen findet, der ihm zur Herzogswürde verhilft; wenn wunderbare Bergfräulein Kleinodien verschenken; wenn ein armer Schäfer Goldhöhlen entdeckt, und wenn wohlthätige Zwerge zu Hochzeiten dienstfertig das Tischgeschirr herleihen: wer erkennt nicht in allen diesen freundlichen Mährchen die erlaubten und nicht hoffnungslosen Wünsche bedrängter, um den Unterhalt des Lebens oftmals besorgter Menschen? Wenn aber die Burg eines grausamen Raubritters von der Erde verschlungen; wenn ein unersättlicher Jäger bis zum jüngsten Gericht fortzujagen verdammt wird; wenn ein habsüchtiger Edelmann, der Schätze heben will, die ihm nicht bestimmt sind, dabei elendiglich zu Schaden kommt; wenn verbrecherische Mönche mit ewiger Unruhe bestraft werden; und selbst wenn ein schelmischer Berggeist die kleineren Unbilden des Lebens scherzhaft, aber derb berichtigt oder bestraft: zeigt sich dann in diesen ernsteren oder heiteren Sagen nicht neben dem stillen Unmuth über die ungerechten Ungleichheiten des Lebens

Kaiser auf seiner verfallnen Burg sich bald einem alten Bergmann, bald einem armen Hirten wohlthätig offenbart; wenn ein fleißiger Köhler in seinem Meiler plötzlich einen reichen Schatz ausgeschmolzen findet, der ihm zur Herzogswürde verhilft; wenn wunderbare Bergfräulein Kleinodien verschenken; wenn ein armer Schäfer Goldhöhlen entdeckt, und wenn wohlthätige Zwerge zu Hochzeiten dienstfertig das Tischgeschirr herleihen: wer erkennt nicht in allen diesen freundlichen Mährchen die erlaubten und nicht hoffnungslosen Wünsche bedrängter, um den Unterhalt des Lebens oftmals besorgter Menschen? Wenn aber die Burg eines grausamen Raubritters von der Erde verschlungen; wenn ein unersättlicher Jäger bis zum jüngsten Gericht fortzujagen verdammt wird; wenn ein habsüchtiger Edelmann, der Schätze heben will, die ihm nicht bestimmt sind, dabei elendiglich zu Schaden kommt; wenn verbrecherische Mönche mit ewiger Unruhe bestraft werden; und selbst wenn ein schelmischer Berggeist die kleineren Unbilden des Lebens scherzhaft, aber derb berichtigt oder bestraft: zeigt sich dann in diesen ernsteren oder heiteren Sagen nicht neben dem stillen Unmuth über die ungerechten Ungleichheiten des Lebens

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Kaiser auf seiner verfallnen Burg sich bald einem alten Bergmann, bald einem armen Hirten wohlthätig offenbart; wenn ein fleißiger Köhler in seinem Meiler plötzlich einen reichen Schatz ausgeschmolzen findet, der ihm zur Herzogswürde verhilft; wenn wunderbare Bergfräulein Kleinodien verschenken; wenn ein armer Schäfer Goldhöhlen entdeckt, und wenn wohlthätige Zwerge zu Hochzeiten dienstfertig das Tischgeschirr herleihen: wer erkennt nicht in allen diesen freundlichen Mährchen die erlaubten und nicht hoffnungslosen Wünsche bedrängter, um den Unterhalt des Lebens oftmals besorgter Menschen? Wenn aber die Burg eines grausamen Raubritters von der Erde verschlungen; wenn ein unersättlicher Jäger bis zum jüngsten Gericht fortzujagen verdammt wird; wenn ein habsüchtiger Edelmann, der Schätze heben will, die ihm nicht bestimmt sind, dabei elendiglich zu Schaden kommt; wenn verbrecherische Mönche mit ewiger Unruhe bestraft werden; und selbst wenn ein schelmischer Berggeist die kleineren Unbilden des Lebens scherzhaft, aber derb berichtigt oder bestraft: zeigt sich dann in diesen ernsteren oder heiteren Sagen nicht neben dem stillen Unmuth über die ungerechten Ungleichheiten des Lebens
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[XVIII/0021] Kaiser auf seiner verfallnen Burg sich bald einem alten Bergmann, bald einem armen Hirten wohlthätig offenbart; wenn ein fleißiger Köhler in seinem Meiler plötzlich einen reichen Schatz ausgeschmolzen findet, der ihm zur Herzogswürde verhilft; wenn wunderbare Bergfräulein Kleinodien verschenken; wenn ein armer Schäfer Goldhöhlen entdeckt, und wenn wohlthätige Zwerge zu Hochzeiten dienstfertig das Tischgeschirr herleihen: wer erkennt nicht in allen diesen freundlichen Mährchen die erlaubten und nicht hoffnungslosen Wünsche bedrängter, um den Unterhalt des Lebens oftmals besorgter Menschen? Wenn aber die Burg eines grausamen Raubritters von der Erde verschlungen; wenn ein unersättlicher Jäger bis zum jüngsten Gericht fortzujagen verdammt wird; wenn ein habsüchtiger Edelmann, der Schätze heben will, die ihm nicht bestimmt sind, dabei elendiglich zu Schaden kommt; wenn verbrecherische Mönche mit ewiger Unruhe bestraft werden; und selbst wenn ein schelmischer Berggeist die kleineren Unbilden des Lebens scherzhaft, aber derb berichtigt oder bestraft: zeigt sich dann in diesen ernsteren oder heiteren Sagen nicht neben dem stillen Unmuth über die ungerechten Ungleichheiten des Lebens

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Zitationshilfe: Gottschalck, Friedrich: Die Sagen und Volksmährchen der Deutschen. Halle, 1814, S. XVIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gottschalck_sagen_1814/21>, abgerufen am 24.11.2024.