cherley Schicksalen gescheidter und verkehrter zu uns zurückgewandert, und spielte abermals den Gesetzgeber des kleinen Staats. Er hat¬ te sich in Gefolg von jenen frühern Scherzen etwas Aehnliches ausgedacht: es sollte nämlich alle acht Tage geloost werden, nicht um, wie vormals, liebende Paare, sondern wahrhafte Ehegatten zu bestimmen. Wie man sich ge¬ gen Geliebte betrage, das sey uns bekannt genug; aber wie sich Gatte und Gattinn in Gesellschaft zu nehmen hätten, das sey uns unbewußt und müsse nun, bey zunehmenden Jahren, vor allen Dingen gelernt werden. Er gab die Regeln an im Allgemeinen, wel¬ che bekanntlich darin bestehen, daß man thun müsse, als wenn man einander nicht angehö¬ re; man dürfe nicht neben einander sitzen, nicht viel mit einander sprechen, vielweniger sich Liebkosungen erlauben: dabey aber habe man nicht allein alles zu vermeiden, was wechselseitig Verdacht und Unannehmlichkeit
III. 34
cherley Schickſalen geſcheidter und verkehrter zu uns zuruͤckgewandert, und ſpielte abermals den Geſetzgeber des kleinen Staats. Er hat¬ te ſich in Gefolg von jenen fruͤhern Scherzen etwas Aehnliches ausgedacht: es ſollte naͤmlich alle acht Tage gelooſt werden, nicht um, wie vormals, liebende Paare, ſondern wahrhafte Ehegatten zu beſtimmen. Wie man ſich ge¬ gen Geliebte betrage, das ſey uns bekannt genug; aber wie ſich Gatte und Gattinn in Geſellſchaft zu nehmen haͤtten, das ſey uns unbewußt und muͤſſe nun, bey zunehmenden Jahren, vor allen Dingen gelernt werden. Er gab die Regeln an im Allgemeinen, wel¬ che bekanntlich darin beſtehen, daß man thun muͤſſe, als wenn man einander nicht angehoͤ¬ re; man duͤrfe nicht neben einander ſitzen, nicht viel mit einander ſprechen, vielweniger ſich Liebkoſungen erlauben: dabey aber habe man nicht allein alles zu vermeiden, was wechſelſeitig Verdacht und Unannehmlichkeit
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cherley Schickſalen geſcheidter und verkehrter
zu uns zuruͤckgewandert, und ſpielte abermals
den Geſetzgeber des kleinen Staats. Er hat¬
te ſich in Gefolg von jenen fruͤhern Scherzen
etwas Aehnliches ausgedacht: es ſollte naͤmlich
alle acht Tage gelooſt werden, nicht um, wie
vormals, liebende Paare, ſondern wahrhafte
Ehegatten zu beſtimmen. Wie man ſich ge¬
gen Geliebte betrage, das ſey uns bekannt
genug; aber wie ſich Gatte und Gattinn in
Geſellſchaft zu nehmen haͤtten, das ſey uns
unbewußt und muͤſſe nun, bey zunehmenden
Jahren, vor allen Dingen gelernt werden.
Er gab die Regeln an im Allgemeinen, wel¬
che bekanntlich darin beſtehen, daß man thun
muͤſſe, als wenn man einander nicht angehoͤ¬
re; man duͤrfe nicht neben einander ſitzen,
nicht viel mit einander ſprechen, vielweniger
ſich Liebkoſungen erlauben: dabey aber habe
man nicht allein alles zu vermeiden, was
wechſelſeitig Verdacht und Unannehmlichkeit
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Goethe, Johann Wolfgang von: Aus meinem Leben. Dichtung und Wahrheit. Bd. 3. Tübingen, 1814, S. 527. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goethe_leben03_1814/535>, abgerufen am 25.11.2024.
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