Goethe, Johann Wolfgang von: Aus meinem Leben. Dichtung und Wahrheit. Bd. 3. Tübingen, 1814.hier genugsame Nahrung und Hülfsmittel Aber gar bald ward jener zunft- und gil¬ hier genugſame Nahrung und Huͤlfsmittel Aber gar bald ward jener zunft- und gil¬ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0408" n="400"/> hier genugſame Nahrung und Huͤlfsmittel<lb/> fand.</p><lb/> <p>Aber gar bald ward jener zunft- und gil¬<lb/> demaͤßig langſam bewegte Wirkungskreis dem<lb/> lebhaften Naturell zu enge. Gerecht zu ſeyn<lb/> wird dem Juͤngling nicht ſchwer, und ein<lb/> reines Gemuͤth verabſcheut die Ungerechtigkeit,<lb/> deren es ſich ſelbſt noch nicht ſchuldig gemacht<lb/> hat. Die Bedruͤckungen eines Landvogts la¬<lb/> gen offenbar vor den Augen der Buͤrger,<lb/> ſchwerer waren ſie vor Gericht zu bringen.<lb/> Lavater geſellt ſich einen Freund zu, und bey¬<lb/> de bedrohen, ohne ſich zu nennen, jenen ſtraf¬<lb/> wuͤrdigen Mann. Die Sache wird ruchbar,<lb/> man ſieht ſich genoͤthigt, ſie zu unterſuchen.<lb/> Der Schuldige wird beſtraft, aber die Ver¬<lb/> anlaſſer dieſer Gerechtigkeit werden getadelt,<lb/> wo nicht geſcholten. In einem wohleingerich¬<lb/> teten Staate ſoll das Rechte ſelbſt nicht auf<lb/> unrechte Weiſe geſchehn.</p><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [400/0408]
hier genugſame Nahrung und Huͤlfsmittel
fand.
Aber gar bald ward jener zunft- und gil¬
demaͤßig langſam bewegte Wirkungskreis dem
lebhaften Naturell zu enge. Gerecht zu ſeyn
wird dem Juͤngling nicht ſchwer, und ein
reines Gemuͤth verabſcheut die Ungerechtigkeit,
deren es ſich ſelbſt noch nicht ſchuldig gemacht
hat. Die Bedruͤckungen eines Landvogts la¬
gen offenbar vor den Augen der Buͤrger,
ſchwerer waren ſie vor Gericht zu bringen.
Lavater geſellt ſich einen Freund zu, und bey¬
de bedrohen, ohne ſich zu nennen, jenen ſtraf¬
wuͤrdigen Mann. Die Sache wird ruchbar,
man ſieht ſich genoͤthigt, ſie zu unterſuchen.
Der Schuldige wird beſtraft, aber die Ver¬
anlaſſer dieſer Gerechtigkeit werden getadelt,
wo nicht geſcholten. In einem wohleingerich¬
teten Staate ſoll das Rechte ſelbſt nicht auf
unrechte Weiſe geſchehn.
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