9) Weiß und Schwarz zu den Farben gemischt, macht sie nur heller und dunkler. Die drey Urfarben, in gehörigem Maaße zusammengemischt, machen Grau, so wie jene beyde.
10) Von chemischen Mischungen ist nicht die Rede. Die Versuche zu dem gegenwärtigen Zweck sind mit trocknen Pulvern anzustellen, die auf einander nicht wei- ter einwirken.
11) Die Portion der einer andern zuzumischenden Farbe muß nicht zu klein seyn, sonst ist das Resultat nicht bestimmbar.
12) Man kann zwölf Theile einer jeden Farbe fest- setzen, bezüglich auf Musik und Architectur, welche auch nur so viel Theile für sensibel halten.
13) Bezeichnung mit Buchstaben und Zahlen.
14) Durch gemeinsame Factoren multiplicirt oder dividirt, ändert sich das Resultat nicht.
15) Die einfachen Farben werden erst zu zwey, dann zu drey, zwölfmal combinirt.
16) Durch weitere Operation entstehen ein und neunzig Veränderungen,
17) die in einem Dreyeck aufgestellt werden können.
9) Weiß und Schwarz zu den Farben gemiſcht, macht ſie nur heller und dunkler. Die drey Urfarben, in gehoͤrigem Maaße zuſammengemiſcht, machen Grau, ſo wie jene beyde.
10) Von chemiſchen Miſchungen iſt nicht die Rede. Die Verſuche zu dem gegenwaͤrtigen Zweck ſind mit trocknen Pulvern anzuſtellen, die auf einander nicht wei- ter einwirken.
11) Die Portion der einer andern zuzumiſchenden Farbe muß nicht zu klein ſeyn, ſonſt iſt das Reſultat nicht beſtimmbar.
12) Man kann zwoͤlf Theile einer jeden Farbe feſt- ſetzen, bezuͤglich auf Muſik und Architectur, welche auch nur ſo viel Theile fuͤr ſenſibel halten.
13) Bezeichnung mit Buchſtaben und Zahlen.
14) Durch gemeinſame Factoren multiplicirt oder dividirt, aͤndert ſich das Reſultat nicht.
15) Die einfachen Farben werden erſt zu zwey, dann zu drey, zwoͤlfmal combinirt.
16) Durch weitere Operation entſtehen ein und neunzig Veraͤnderungen,
17) die in einem Dreyeck aufgeſtellt werden koͤnnen.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0605"n="571"/><p>9) Weiß und Schwarz zu den Farben gemiſcht,<lb/>
macht ſie nur heller und dunkler. Die drey Urfarben,<lb/>
in gehoͤrigem Maaße zuſammengemiſcht, machen Grau,<lb/>ſo wie jene beyde.</p><lb/><p>10) Von chemiſchen Miſchungen iſt nicht die Rede.<lb/>
Die Verſuche zu dem gegenwaͤrtigen Zweck ſind mit<lb/>
trocknen Pulvern anzuſtellen, die auf einander nicht wei-<lb/>
ter einwirken.</p><lb/><p>11) Die Portion der einer andern zuzumiſchenden<lb/>
Farbe muß nicht zu klein ſeyn, ſonſt iſt das Reſultat<lb/>
nicht beſtimmbar.</p><lb/><p>12) Man kann zwoͤlf Theile einer jeden Farbe feſt-<lb/>ſetzen, bezuͤglich auf Muſik und Architectur, welche<lb/>
auch nur ſo viel Theile fuͤr ſenſibel halten.</p><lb/><p>13) Bezeichnung mit Buchſtaben und Zahlen.</p><lb/><p>14) Durch gemeinſame Factoren multiplicirt oder<lb/>
dividirt, aͤndert ſich das Reſultat nicht.</p><lb/><p>15) Die einfachen Farben werden erſt zu zwey,<lb/>
dann zu drey, zwoͤlfmal combinirt.</p><lb/><p>16) Durch weitere Operation entſtehen ein und<lb/>
neunzig Veraͤnderungen,</p><lb/><p>17) die in einem Dreyeck aufgeſtellt werden koͤnnen.</p><lb/></div></div></div></body></text></TEI>
[571/0605]
9) Weiß und Schwarz zu den Farben gemiſcht,
macht ſie nur heller und dunkler. Die drey Urfarben,
in gehoͤrigem Maaße zuſammengemiſcht, machen Grau,
ſo wie jene beyde.
10) Von chemiſchen Miſchungen iſt nicht die Rede.
Die Verſuche zu dem gegenwaͤrtigen Zweck ſind mit
trocknen Pulvern anzuſtellen, die auf einander nicht wei-
ter einwirken.
11) Die Portion der einer andern zuzumiſchenden
Farbe muß nicht zu klein ſeyn, ſonſt iſt das Reſultat
nicht beſtimmbar.
12) Man kann zwoͤlf Theile einer jeden Farbe feſt-
ſetzen, bezuͤglich auf Muſik und Architectur, welche
auch nur ſo viel Theile fuͤr ſenſibel halten.
13) Bezeichnung mit Buchſtaben und Zahlen.
14) Durch gemeinſame Factoren multiplicirt oder
dividirt, aͤndert ſich das Reſultat nicht.
15) Die einfachen Farben werden erſt zu zwey,
dann zu drey, zwoͤlfmal combinirt.
16) Durch weitere Operation entſtehen ein und
neunzig Veraͤnderungen,
17) die in einem Dreyeck aufgeſtellt werden koͤnnen.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Goethe, Johann Wolfgang von: Zur Farbenlehre. Bd. 2. Tübingen, 1810, S. 571. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goethe_farbenlehre02_1810/605>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.