Goethe, Johann Wolfgang von: Zur Farbenlehre. Bd. 1. Tübingen, 1810.es zusammengesetzt ist, lebhafter zurück als es das rothe und 626. Damit aber diese Versuche desto lebhafter erscheinen, so 627. Mit Pulvern sollte man, wie schon oft gesagt, 628. zusammen (neben einander) in rothes homogenes Licht 629. Dieß sagt er hier auch nur, um es gleich wieder 630. aber der Zinnober wird von einem starken leuchtenden 631. Und das von Rechtswegen: denn Gelbroth erhebt es zuſammengeſetzt iſt, lebhafter zuruͤck als es das rothe und 626. Damit aber dieſe Verſuche deſto lebhafter erſcheinen, ſo 627. Mit Pulvern ſollte man, wie ſchon oft geſagt, 628. zuſammen (neben einander) in rothes homogenes Licht 629. Dieß ſagt er hier auch nur, um es gleich wieder 630. aber der Zinnober wird von einem ſtarken leuchtenden 631. Und das von Rechtswegen: denn Gelbroth erhebt <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0682" n="628"/> es zuſammengeſetzt iſt, lebhafter zuruͤck als es das rothe und<lb/> violette zuruͤckwirft.</p> </div><lb/> <div n="5"> <head>626.</head><lb/> <p>Damit aber dieſe Verſuche deſto lebhafter erſcheinen, ſo<lb/> muß man ſolche Koͤrper waͤhlen, welche die vollſten und leb-<lb/> hafteſten Farben haben, und zwey ſolche Koͤrper muͤſſen mit<lb/> einander verglichen werden. Z. B. wenn man Zinnober und<lb/> Ultramarinblau</p> </div><lb/> <div n="5"> <head>627.</head><lb/> <p>Mit Pulvern ſollte man, wie ſchon oft geſagt,<lb/> nicht operiren; denn wie kann man hindern, daß ihre<lb/> ungleichen Theile Schatten werfen?</p> </div><lb/> <div n="5"> <head>628.</head><lb/> <p>zuſammen (neben einander) in rothes homogenes Licht<lb/> haͤlt, ſo werden ſie beyde roth erſcheinen;</p> </div><lb/> <div n="5"> <head>629.</head><lb/> <p>Dieß ſagt er hier auch nur, um es gleich wieder<lb/> zuruͤckzunehmen.</p> </div><lb/> <div n="5"> <head>630.</head><lb/> <p>aber der Zinnober wird von einem ſtarken leuchtenden<lb/> und glaͤnzenden Roth ſeyn, und der Ultramarin von einem<lb/> ſchwachen dunklen und finſtern Roth.</p> </div><lb/> <div n="5"> <head>631.</head><lb/> <p>Und das von Rechtswegen: denn Gelbroth erhebt<lb/> das Gelbrothe und zerſtoͤrt das Blaue.</p> </div><lb/> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [628/0682]
es zuſammengeſetzt iſt, lebhafter zuruͤck als es das rothe und
violette zuruͤckwirft.
626.
Damit aber dieſe Verſuche deſto lebhafter erſcheinen, ſo
muß man ſolche Koͤrper waͤhlen, welche die vollſten und leb-
hafteſten Farben haben, und zwey ſolche Koͤrper muͤſſen mit
einander verglichen werden. Z. B. wenn man Zinnober und
Ultramarinblau
627.
Mit Pulvern ſollte man, wie ſchon oft geſagt,
nicht operiren; denn wie kann man hindern, daß ihre
ungleichen Theile Schatten werfen?
628.
zuſammen (neben einander) in rothes homogenes Licht
haͤlt, ſo werden ſie beyde roth erſcheinen;
629.
Dieß ſagt er hier auch nur, um es gleich wieder
zuruͤckzunehmen.
630.
aber der Zinnober wird von einem ſtarken leuchtenden
und glaͤnzenden Roth ſeyn, und der Ultramarin von einem
ſchwachen dunklen und finſtern Roth.
631.
Und das von Rechtswegen: denn Gelbroth erhebt
das Gelbrothe und zerſtoͤrt das Blaue.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |