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Görres, Joseph von: Teutschland und die Revolution. Koblenz, 1819.

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nicht zu Stande kam, die Erfüllung des 13. Art. mit
Stillschweigen umgangen: eine Feilscherey, freilich
nicht unerhört in älterer Zeit, aber, keineswegs zu dem
gehörend, was aus ihr herübergenommen werden soll.
Darum wurde der Streit mit den Domänenkäufern,
in Braunschweig und Hannover geschickter beygelegt,
hier, wo man mit starrer Härte, Recht und Unrecht
durcheinander mischte, und den eigenen Gerichtshö¬
fen für besondere Rechtsfälle, in eigner Sache, neue
Gesetze machte, zu einem öffentlichen Scandal, das
die Ohnmacht der Verfassung im unzweydeutigsten
Licht gezeigt, und das gegebene Aergerniß kaum durch
ein allgemeines Bundesgesetz für ähnliche Fälle in der
Zukunft wieder gut machen wird. Darum endlich blie¬
ben alle die schreyenden Mißbräuche im Justizwesen
und in andern Fächern unangetastet. Hessen ganz statio¬
när geworden, schied gleichsam aus der Gemeinschaft
der übrigen Stammgenossen, und schien den Vorwurf
des Mangels an Theilnahme an den öffentlichen An¬
gelegenheiten, den man ihm vor allen Andern gemacht,
durch die That zu bestättigen.

Dieser Gang der nordteutschen Angelegenheiten
konnte der Meinung wenig Beruhigung gewähren,
die nach starken, volksmäßigen Institutionen für die
Gegenwart und der Sicherung der Zukunft durch ei¬
nen regen, lebendigen, die ganze Nation umfassenden
Gemeingeist verlangt. Wohl thut Ruhe und stilles
Gemach vor allem Andern Noth dieser Zeit, die sich
in rastlosem Treiben beynahe aufgerieben; aber es
darf nicht die Ruhe der Trägheit, sondern allein jene
gehaltene, feste Gelassenheit seyn, die nicht in leerer

nicht zu Stande kam, die Erfüllung des 13. Art. mit
Stillſchweigen umgangen: eine Feilſcherey, freilich
nicht unerhört in älterer Zeit, aber, keineswegs zu dem
gehörend, was aus ihr herübergenommen werden ſoll.
Darum wurde der Streit mit den Domänenkäufern,
in Braunſchweig und Hannover geſchickter beygelegt,
hier, wo man mit ſtarrer Härte, Recht und Unrecht
durcheinander miſchte, und den eigenen Gerichtshö¬
fen für beſondere Rechtsfälle, in eigner Sache, neue
Geſetze machte, zu einem öffentlichen Scandal, das
die Ohnmacht der Verfaſſung im unzweydeutigſten
Licht gezeigt, und das gegebene Aergerniß kaum durch
ein allgemeines Bundesgeſetz für ähnliche Fälle in der
Zukunft wieder gut machen wird. Darum endlich blie¬
ben alle die ſchreyenden Mißbräuche im Juſtizweſen
und in andern Fächern unangetaſtet. Heſſen ganz ſtatio¬
när geworden, ſchied gleichſam aus der Gemeinſchaft
der übrigen Stammgenoſſen, und ſchien den Vorwurf
des Mangels an Theilnahme an den öffentlichen An¬
gelegenheiten, den man ihm vor allen Andern gemacht,
durch die That zu beſtättigen.

Dieſer Gang der nordteutſchen Angelegenheiten
konnte der Meinung wenig Beruhigung gewähren,
die nach ſtarken, volksmäßigen Inſtitutionen für die
Gegenwart und der Sicherung der Zukunft durch ei¬
nen regen, lebendigen, die ganze Nation umfaſſenden
Gemeingeiſt verlangt. Wohl thut Ruhe und ſtilles
Gemach vor allem Andern Noth dieſer Zeit, die ſich
in raſtloſem Treiben beynahe aufgerieben; aber es
darf nicht die Ruhe der Trägheit, ſondern allein jene
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[43/0051] nicht zu Stande kam, die Erfüllung des 13. Art. mit Stillſchweigen umgangen: eine Feilſcherey, freilich nicht unerhört in älterer Zeit, aber, keineswegs zu dem gehörend, was aus ihr herübergenommen werden ſoll. Darum wurde der Streit mit den Domänenkäufern, in Braunſchweig und Hannover geſchickter beygelegt, hier, wo man mit ſtarrer Härte, Recht und Unrecht durcheinander miſchte, und den eigenen Gerichtshö¬ fen für beſondere Rechtsfälle, in eigner Sache, neue Geſetze machte, zu einem öffentlichen Scandal, das die Ohnmacht der Verfaſſung im unzweydeutigſten Licht gezeigt, und das gegebene Aergerniß kaum durch ein allgemeines Bundesgeſetz für ähnliche Fälle in der Zukunft wieder gut machen wird. Darum endlich blie¬ ben alle die ſchreyenden Mißbräuche im Juſtizweſen und in andern Fächern unangetaſtet. Heſſen ganz ſtatio¬ när geworden, ſchied gleichſam aus der Gemeinſchaft der übrigen Stammgenoſſen, und ſchien den Vorwurf des Mangels an Theilnahme an den öffentlichen An¬ gelegenheiten, den man ihm vor allen Andern gemacht, durch die That zu beſtättigen. Dieſer Gang der nordteutſchen Angelegenheiten konnte der Meinung wenig Beruhigung gewähren, die nach ſtarken, volksmäßigen Inſtitutionen für die Gegenwart und der Sicherung der Zukunft durch ei¬ nen regen, lebendigen, die ganze Nation umfaſſenden Gemeingeiſt verlangt. Wohl thut Ruhe und ſtilles Gemach vor allem Andern Noth dieſer Zeit, die ſich in raſtloſem Treiben beynahe aufgerieben; aber es darf nicht die Ruhe der Trägheit, ſondern allein jene gehaltene, feſte Gelaſſenheit ſeyn, die nicht in leerer

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Zitationshilfe: Görres, Joseph von: Teutschland und die Revolution. Koblenz, 1819, S. 43. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goerres_revolution_1819/51>, abgerufen am 03.05.2024.