mäßigen Zustande erhalten hilft. Der Moos fängt alsdenn nach und nach an zu schwinden, daß er das Gefäß kaum noch den dritten Theil anfüllet, er verändert seine grüne Farbe in eine dunkle, wird mürbe, spröde und brüchig.
Sobald man aber einen anhaltenden Wachs- thum bey den Gewächsen gewahr wird, müssen sie in einem ausgezehrten Moose niemahls lange stehen, sondern in frischen Moos und etwas größern Ge- fäßen, auch wohl wieder in die vorigen gebracht wer- den, welches bey denen in starken Wachsthum ste- henden, oder gar zur Blüthe eilenden sehr bald geschehen muß, damit sie wieder anfangen von neuen zu treiben. Wegen dieser letztern Umstände habe ich einige schnellwachsende Sommergewächse, und andere, vor ihrer Blüthe, in Zeit von 5 Monaten, zwey auch dreymahl versetzen müssen. Viele andere können dagegen 1, 3 bis 4 Jahre stehen, wie man sonst auch mit der Versetzung in Erden verfähret.
Das Pflanzen der Gewächse aus einen Moos in den andern, ist weit bequemer, als aus einer Erde in die andere, und wird man die Jah- reszeit dazu, wenn es sonst nöthig seyn sollte, ziem- lich gleich finden. Denn man ziehet ein Ge- wächse mit seinen ganzen Moosballen, auf ein- mahl aus dem Gartentopfe, und schneidet das äu- ßerste Netze von Wurzelfasern auf der Oberfläche des Mooses mit einem sehr scharfen Messer oder
einer
maͤßigen Zuſtande erhalten hilft. Der Moos faͤngt alsdenn nach und nach an zu ſchwinden, daß er das Gefaͤß kaum noch den dritten Theil anfuͤllet, er veraͤndert ſeine gruͤne Farbe in eine dunkle, wird muͤrbe, ſproͤde und bruͤchig.
Sobald man aber einen anhaltenden Wachs- thum bey den Gewaͤchſen gewahr wird, muͤſſen ſie in einem ausgezehrten Mooſe niemahls lange ſtehen, ſondern in friſchen Moos und etwas groͤßern Ge- faͤßen, auch wohl wieder in die vorigen gebracht wer- den, welches bey denen in ſtarken Wachsthum ſte- henden, oder gar zur Bluͤthe eilenden ſehr bald geſchehen muß, damit ſie wieder anfangen von neuen zu treiben. Wegen dieſer letztern Umſtaͤnde habe ich einige ſchnellwachſende Sommergewaͤchſe, und andere, vor ihrer Bluͤthe, in Zeit von 5 Monaten, zwey auch dreymahl verſetzen muͤſſen. Viele andere koͤnnen dagegen 1, 3 bis 4 Jahre ſtehen, wie man ſonſt auch mit der Verſetzung in Erden verfaͤhret.
Das Pflanzen der Gewaͤchſe aus einen Moos in den andern, iſt weit bequemer, als aus einer Erde in die andere, und wird man die Jah- reszeit dazu, wenn es ſonſt noͤthig ſeyn ſollte, ziem- lich gleich finden. Denn man ziehet ein Ge- waͤchſe mit ſeinen ganzen Moosballen, auf ein- mahl aus dem Gartentopfe, und ſchneidet das aͤu- ßerſte Netze von Wurzelfaſern auf der Oberflaͤche des Mooſes mit einem ſehr ſcharfen Meſſer oder
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maͤßigen Zuſtande erhalten hilft. Der Moos faͤngt
alsdenn nach und nach an zu ſchwinden, daß er
das Gefaͤß kaum noch den dritten Theil anfuͤllet,
er veraͤndert ſeine gruͤne Farbe in eine dunkle, wird
muͤrbe, ſproͤde und bruͤchig.
Sobald man aber einen anhaltenden Wachs-
thum bey den Gewaͤchſen gewahr wird, muͤſſen ſie in
einem ausgezehrten Mooſe niemahls lange ſtehen,
ſondern in friſchen Moos und etwas groͤßern Ge-
faͤßen, auch wohl wieder in die vorigen gebracht wer-
den, welches bey denen in ſtarken Wachsthum ſte-
henden, oder gar zur Bluͤthe eilenden ſehr bald
geſchehen muß, damit ſie wieder anfangen von
neuen zu treiben. Wegen dieſer letztern Umſtaͤnde
habe ich einige ſchnellwachſende Sommergewaͤchſe,
und andere, vor ihrer Bluͤthe, in Zeit von 5
Monaten, zwey auch dreymahl verſetzen muͤſſen.
Viele andere koͤnnen dagegen 1, 3 bis 4 Jahre
ſtehen, wie man ſonſt auch mit der Verſetzung in
Erden verfaͤhret.
Das Pflanzen der Gewaͤchſe aus einen
Moos in den andern, iſt weit bequemer, als aus
einer Erde in die andere, und wird man die Jah-
reszeit dazu, wenn es ſonſt noͤthig ſeyn ſollte, ziem-
lich gleich finden. Denn man ziehet ein Ge-
waͤchſe mit ſeinen ganzen Moosballen, auf ein-
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ßerſte Netze von Wurzelfaſern auf der Oberflaͤche
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Gleditsch, Johann Gottlieb: Vermischte botanische Abhandlungen. Bd. 1. Berlin, 1789, S. 122. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gleditsch_abhandlungen01_1789/134>, abgerufen am 17.02.2025.
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