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Geusau, Anton von: Reise Herrn Heinrich d. XI. durch Teutschland Franckr. u. Italien, [1740–1742].

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gute Bothschaft gebracht, und vor großem Empressement den unterwegs in
den Fuß getretenen Dorn nicht eher heraus gezogen, bis er seine Bothschafft
abgeleget, ist hier in Originali vorhanden, eben dieselbe nehmlich, welche
ihm damals der Rath zum Andencken seiner Liebe vor das Vaterland
setzen laßen. Die große stehende Wölffin in Lebens-Größe von Bronce,
unter welcher Romulus und Remus sitzen und mit aufgespertem Munde
nach der Milch schnappen, ist ebenfals ein wahres Original der alten Römischen
Zeiten, und so gar der Donner-Strahl daran zu bemercken, deßen
Cicero Orat: 3. Catil: gedencket. Denen Juristen zu Gefallen können wir
das trefliche, iedoch schon bekannte fragmentum Legis Regiae Vespasianeae
nicht gantz unberühret laßen, welches sich anfängt: foedusve cum qui-
bus volet facere liceat perge Den Beschluß machet die Sanctio, welches Wort
auch mit größern Buchstaben in der Mitte stehet, und ist des Innhalts,
daß gegen Niemanden einige action statt finden solle, welcher in
Absicht auf diesen neuen legem denen vorigen legibus, rogationibus,
plebisscitis und Senatus consultis entgegen handle, oder schon entgegen
gehandelt habe. Die gantze Schrifft ist mit vergoldeten litteris majusculis
in eine Tafel von bronce gegraben, welche letztere 2146 lt wiegen
soll; indeßen scheinet diese kostbare relique nur die Helffte von
dem gantzen zu seyn. Noch dienet vor die Juristen zur Nachricht,
daß man die hin und wieder gefundenen Fastos Consulares, in
weißem Marmor gegraben, in ein besonders Zimmer zusammen
gebracht, und in die Wände nach chronologischer Ordnung eingesetzet
habe. Es finden sich aber darinn schreckliche lacunae, so daß die
Wände einer Land-Carte ähnlich sehen, doch sollen in hiesigen
privat-Cabinetern und Galerien noch sehr considerable Stucke übrig
seyn, welche zum Supplement gebrauchet werden können. Die 4
alten Maaße, deren 2 zum Wein, eins zum Oel, und eins zum
Getreyde gebrauchet worden, und die auf öffentlichem Marckte gestan-
den, um den Betrug zwischen Käuffern und Verkäuffern zu
verhüten, sind von weißem Marmor fast einem Säulen-Posta-
ment gleich, und oben ausgehölt, damit die naße oder trockene
materie, welche man meßen wollen, hineingeschüttet werden
können. Unten aus dieser Hölung gehet ein Loch forne durch den
Stein heraus, um das hinein geschüttete wider ablauffen zu laßen.
Daß aber diese Maaße nicht zu dem gantz alt Römischen sonder Gothischen
Zeiten verfertiget worden, solches siehet man klar aus der auf
dem Öhl-Maaß stehenden Schrifft:
AOS OLAI
So lieset man auch auf dem Korn-Maaß:
SAVORAO
indeßen sollen diese quantitaeten derer Maaßen bisdato noch hier
üblich seyn. Die Conseruatores der Stadt Rom haben das Recht, daß
ihnen von gewißen Fischen, wenn sie eine gewiße Größe haben
und hieher auf den Marckt gebracht werden, die Köpfe bis zu Anfang

gute Bothschaft gebracht, und vor großem Empressement den unterwegs in
den Fuß getretenen Dorn nicht eher heraus gezogen, bis er seine Bothschafft
abgeleget, ist hier in Originali vorhanden, eben dieselbe nehmlich, welche
ihm damals der Rath zum Andencken seiner Liebe vor das Vaterland
setzen laßen. Die große stehende Wölffin in Lebens-Größe von Bronce,
unter welcher Romulus und Remus sitzen und mit aufgespertem Munde
nach der Milch schnappen, ist ebenfals ein wahres Original der alten Römischen
Zeiten, und so gar der Donner-Strahl daran zu bemercken, deßen
Cicero Orat: 3. Catil: gedencket. Denen Juristen zu Gefallen können wir
das trefliche, iedoch schon bekannte fragmentum Legis Regiae Vespasianeae
nicht gantz unberühret laßen, welches sich anfängt: foedusve cum qui-
bus volet facere liceat perge Den Beschluß machet die Sanctio, welches Wort
auch mit größern Buchstaben in der Mitte stehet, und ist des Innhalts,
daß gegen Niemanden einige action statt finden solle, welcher in
Absicht auf diesen neuen legem denen vorigen legibus, rogationibus,
plebisscitis und Senatus consultis entgegen handle, oder schon entgegen
gehandelt habe. Die gantze Schrifft ist mit vergoldeten litteris majusculis
in eine Tafel von bronce gegraben, welche letztere 2146 lt wiegen
soll; indeßen scheinet diese kostbare relique nur die Helffte von
dem gantzen zu seyn. Noch dienet vor die Juristen zur Nachricht,
daß man die hin und wieder gefundenen Fastos Consulares, in
weißem Marmor gegraben, in ein besonders Zimmer zusammen
gebracht, und in die Wände nach chronologischer Ordnung eingesetzet
habe. Es finden sich aber darinn schreckliche lacunae, so daß die
Wände einer Land-Carte ähnlich sehen, doch sollen in hiesigen
privat-Cabinetern und Galerien noch sehr considerable Stucke übrig
seyn, welche zum Supplement gebrauchet werden können. Die 4
alten Maaße, deren 2 zum Wein, eins zum Oel, und eins zum
Getreyde gebrauchet worden, und die auf öffentlichem Marckte gestan-
den, um den Betrug zwischen Käuffern und Verkäuffern zu
verhüten, sind von weißem Marmor fast einem Säulen-Posta-
ment gleich, und oben ausgehölt, damit die naße oder trockene
materie, welche man meßen wollen, hineingeschüttet werden
können. Unten aus dieser Hölung gehet ein Loch forne durch den
Stein heraus, um das hinein geschüttete wider ablauffen zu laßen.
Daß aber diese Maaße nicht zu dem gantz alt Römischen sonder Gothischen
Zeiten verfertiget worden, solches siehet man klar aus der auf
dem Öhl-Maaß stehenden Schrifft:
AOS OLAI
So lieset man auch auf dem Korn-Maaß:
SAVORAO
indeßen sollen diese quantitaeten derer Maaßen bisdato noch hier
üblich seyn. Die Conseruatores der Stadt Rom haben das Recht, daß
ihnen von gewißen Fischen, wenn sie eine gewiße Größe haben
und hieher auf den Marckt gebracht werden, die Köpfe bis zu Anfang

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[0549] gute Bothschaft gebracht, und vor großem Empressement den unterwegs in den Fuß getretenen Dorn nicht eher heraus gezogen, bis er seine Bothschafft abgeleget, ist hier in Originali vorhanden, eben dieselbe nehmlich, welche ihm damals der Rath zum Andencken seiner Liebe vor das Vaterland setzen laßen. Die große stehende Wölffin in Lebens-Größe von Bronce, unter welcher Romulus und Remus sitzen und mit aufgespertem Munde nach der Milch schnappen, ist ebenfals ein wahres Original der alten Röml: Zeiten, und so gar der Donner-Strahl daran zu bemercken, deßen Cicero Orat: 3. Catil: gedencket. Denen Juristen zu Gefallen können wir das trefliche, iedoch schon bekannte fragmentum Legis Regiae Vespasianeae nicht gantz unberühret laßen, welches sich anfängt: foedusve cum qui- bus volet facere liceat p. Den Beschluß machet die Sanctio, welches Wort auch mit größern Buchstaben in der Mitte stehet, und ist des Innhalts, daß gegen Niemanden einige action statt finden solle, welcher in Absicht auf diesen neuen legem denen vorigen legibus, rogationibus, plebisscitis und Senatus consultis entgegen handle, oder schon entgegen gehandelt habe. Die gantze Schrifft ist mit vergoldeten litteris majusculis in eine Tafel von bronce gegraben, welche letztere 2146 lt wiegen soll; indeßen scheinet diese kostbare relique nur die Helffte von dem gantzen zu seyn. Noch dienet vor die Juristen zur Nachricht, daß man die hin und wieder gefundenen Fastos Consulares, in weißem Marmor gegraben, in ein besonders Zimmer zusammen gebracht, und in die Wände nach chronologischer Ordnung eingesetzet habe. Es finden sich aber darinn schreckliche lacunae, so daß die Wände einer Land-Carte ähnlich sehen, doch sollen in hiesigen privat-Cabinetern und Galerien noch sehr considerable Stucke übrig seyn, welche zum Supplement gebrauchet werden können. Die 4 alten Maaße, deren 2 zum Wein, eins zum Oel, und eins zum Getreyde gebrauchet worden, und die auf öffentlichem Marckte gestan- den, um den Betrug zwischen Käuffern und Verkäuffern zu verhüten, sind von weißem Marmor fast einem Säulen-Posta- ment gleich, und oben ausgehölt, damit die naße oder trockene materie, welche man meßen wollen, hineingeschüttet werden können. Unten aus dieser Hölung gehet ein Loch forne durch den Stein heraus, um das hinein geschüttete wider ablauffen zu laßen. Daß aber diese Maaße nicht zu dem gantz alt Römln: sonder Gothischen Zeiten verfertiget worden, solches siehet man klar aus der auf dem Öhl-Maaß stehenden Schrifft: AOS OLAI So lieset man auch auf dem Korn-Maaß: SAVORAO indeßen sollen diese quantitaeten derer Maaßen bisdato noch hier üblich seyn. Die Conseruatores der Stadt Rom haben das Recht, daß ihnen von gewißen Fischen, wenn sie eine gewiße Größe haben und hieher auf den Marckt gebracht werden, die Köpfe bis zu Anfang

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Paul Beckus, Marita Gruner, Thomas Grunewald, Sabrina Mögelin, Martin Prell: Herausgeber:innen
Paul Beckus, Marita Gruner, Thomas Grunewald, Sabrina Mögelin, Martin Prell: Bearbeiter:innen
Martin Prell: Datentransformation
Saskia Jungmann, Nikolas Schröder, Andreas Lewen: Mitarbeit
Thüringer Staatskanzlei: Projektförderer
Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena: Bilddigitalisierung von Editionsvorlage und deren Abschrift sowie Bereitstellung der Digitalisate

Weitere Informationen:

Das Endendum der vorliegenden Edition bildet das Tagebuch zur Kavalierstour des pietistischen Grafen Heinrich XI. Reuß zu Obergreiz (1722-1800) durch das Heilige Römische Reich deutscher Nation, Frankreich, die Schweiz, Italien und Österreich in den Jahren 1740–1742. Es besteht aus 443 Tagebucheinträgen auf 784 Seiten, die in 71 Briefen in die Heimat übersandt wurden. Verfasser des Tagebuchs ist der Köstritzer Hofmeister Anton von Geusau (1695–1749). Im Tagebuch bietet dieser nicht nur Einblicke in die international vernetzte Welt des Hochadels, sondern überliefert auch tiefgehende Einblicke in die wirtschaftlichen, sozialen, religiösen und politischen Entwicklungen in den besuchten Ländern. Dies ist vor allem für die im politischen System Europas stattfindenden Veränderungen relevant. So führte der Aufstieg Preußens zur Großmacht zu einer Neuordnung des europäischen Mächtesystems. In die Zeit seiner Kavalierstour fallen beispielsweise der Tod des Römisch-Deutschen Kaisers Karl VI. (1685–1740) und der sich daran anschließende Österreichische Erbfolgekrieg mit seinen Auswirkungen auf das europäische Mächtesystem. Besonders aufschlussreich sind die zahlreichen wiedergegebenen Gespräche zwischen den Reisenden und anderen Adligen, Geistlichen und Gelehrten zumeist katholischer Provenienz. Diese ermöglichen vielfältige Einblicke in die Gedanken- und Vorstellungswelt des Verfassers, seiner Mitreisenden und Gesprächspartner. Hieran werden Kontaktzonen für interkonfessionellen Austausch, aber auch Grenzen des Sag- oder Machbaren deutlich: Heinrich XI. und von Geusau waren pietistisch-fromme Lutheraner, die die auf der Reise gemachten Erfahrungen vor ihrem konfessionellen Erfahrungshintergrund spiegelten, werteten und einordneten

Die Edition wurde zunächst mit Hilfe der virtuellen Forschungsumgebung FuD erstellt, die im Rahmen des Projektes Editionenportal Thüringen an der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena (ThULB) implementiert wurde. Nach Einstellung dieses Infrastrukturprojekts fand eine Transformation des FuD-XML in das DTABf im Rahmen eines FAIR-Data-Stipendiums der NFDI4Memory statt. Die Digitalisierung des originalen Brieftagebuchs und einer zeitgenössischen Abschrift erfolgte über die ThULB. Die vorliegende Edition umfasst eine vorlagennahe und zeilengenaue Umschrift der kurrenten Handschrift in moderne lateinische Buchstaben. Eine gründliche Ersttranskription ist erfolgt; eine abschließende Kollationierung steht noch aus. Die XML-Daten umfassen zum gegenwärtigen Zeitpunkt zudem eine grundständige Strukturkodierung (Briefe, Tagebucheinträge, Kopfzeilen, Absätze, Seiten- und Zeilenwechsel) und eine TEI-konforme Auszeichnung grundlegender formal-textkritischer Phänomene (Hervorhebungen, Autorkorrekturen, editorische Konjekturen, Unlesbarkeiten, Abkürzungen mit Auflösungen). Abweichungen der zeitgenössische Abschrift vom originalen Autographen wurden bis dato nicht erfasst. Topographische Informationen der Autorkorrekturen wurden erfasst. Einrückungen am Zeilenbeginn und innerhalb von Zeilen wurden nicht wiedergegeben. Horizontale Leerräume wurden nicht genau, sondern als einfache Leerzeilen wiedergegeben. Für bisher 49 der insgesamt 71 Briefe wurden zudem die darin erwähnten inhaltlich-semantischen Entitäten (Personen/Körperschaften, Gruppen, Geografika, Ereignisse und Objekte (z.B. Bücher, Gebäude, Statuen, Karten, Gemälde etc.)) kodiert und unter Nutzung von GND-Verweisen identifiziert. Ein entsprechendes Register finden Sie auf Github, dort sind auch sämtliche Daten der Edition zu diesem Werk publiziert.

Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: nicht markiert; Geminations-/Abkürzungsstriche: mnarkiert, expandiert; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht markiert; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine; rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: DTABf-getreu; Zeilenumbrüche markiert: ja;




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Zitationshilfe: Geusau, Anton von: Reise Herrn Heinrich d. XI. durch Teutschland Franckr. u. Italien, [1740–1742], S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/geusau_reisetagebuchHeinrichxiReuss_1740/549>, abgerufen am 17.09.2024.