Von GOttes Gnaden, Wir Augustus Hertzog zu Sachsen, des H. R. R. Ertzmarschall und Churfürst etc. Entbieten allen und jeden etc. etc.
Ehrwürdige Wohlgebohrne und Edle, auch Würdige lie- be Andächtige und Getreue: Ob wohl hiebevor auf etzlichen, und dann auch den nächsten Reichs- Tage, so vorschienes siebentzigsten Jahrs zu Speyer gehalten ist, bey schweren Pönen statuiret und geboten worden, daß die Obrig- keiten bey ihren. Druckereyen, Buchführern und sonsten ernst- liche Versehung thun sollen, damit keine Schmähebücher, oder dergleichen, dardurch nichts guts, sondern nur Zanck, Aufruhr, Mißtrauen und Zertrennung alles friedlichen We- sens angestifftet, öffentlich oder heimlich gedruckt, verkaufft oder sonsten ausgehen sollen, Wir auch zu gehorsamer Folge deßelben gebührlich befehlich an Rectorn, Magistern und Doctorn unserer Universitäten zu Leipzig und Wittenberg, des- gleichen auch an Bürgermeister und Räthe etzlicher Unserer Städte haben ausgehen laßen; So kommen Wir doch in ge- viße Erfahrung, daß solchem des heiligen Röm. Reichs und Unserm Gebot an vielen Orten nicht gelebet, sondern zu ge- sehen werden will, daß hin und wieder allerley schandlose Schmäheschrifften, und Bücher gedruckt, und ohne alles Stra- fen, zuvorab auf den gemeinen Jahrmärckten Meßen und in andern Versammlungen umbgetragen, feil geben, kaufft und ausgebreitet, darunter dann auch niemand, es sey Obrigkeit, Herr oder Unterthan, verschonet werde.
Dieweil dann solche vermeßene ungescheuchte Frechheit des lästerlichen Druckens, und Schmähens um so viel mehr zu coerciren, und allenthalben abzustellen; so setzen, ordnen und wollen Wir, daß hinfort in Unsern Churfürstenthumen, Landen auch der zugehörigen Stifften und Schutzverwandten gebieten, an keinem andern Orte, dann zu Wittenberg, Leipzig und Dreßden, Buchdruckereyen zuhalten verstattet werden, und sonsten alle Winckcldruckereyen hiermit stracks abgeschafft seyn sollen.
Ferner, so befehlen Wir hiermit auch ernstlich, ord- nen und wollen, daß hinfurt keinen Buchdrucker zugelassen, oder ihme zu drucken verstattet werden soll, der nicht zuvorn von Unsern Räthen darzu redlich, erbar, und allerdinge tüg-
lich
Von GOttes Gnaden, Wir Auguſtus Hertzog zu Sachſen, des H. R. R. Ertzmarſchall und Churfuͤrſt ꝛc. Entbieten allen und jeden ꝛc. ꝛc.
Ehrwuͤrdige Wohlgebohrne und Edle, auch Wuͤrdige lie- be Andaͤchtige und Getreue: Ob wohl hiebevor auf etzlichen, und dann auch den naͤchſten Reichs- Tage, ſo vorſchienes ſiebentzigſten Jahrs zu Speyer gehalten iſt, bey ſchweren Poͤnen ſtatuiret und geboten worden, daß die Obrig- keiten bey ihren. Druckereyen, Buchfuͤhrern und ſonſten ernſt- liche Verſehung thun ſollen, damit keine Schmaͤhebuͤcher, oder dergleichen, dardurch nichts guts, ſondern nur Zanck, Aufruhr, Mißtrauen und Zertrennung alles friedlichen We- ſens angeſtifftet, oͤffentlich oder heimlich gedruckt, verkaufft oder ſonſten ausgehen ſollen, Wir auch zu gehorſamer Folge deßelben gebuͤhrlich befehlich an Rectorn, Magiſtern und Doctorn unſerer Univerſitaͤten zu Leipzig und Wittenberg, des- gleichen auch an Buͤrgermeiſter und Raͤthe etzlicher Unſerer Staͤdte haben ausgehen laßen; So kommen Wir doch in ge- viße Erfahrung, daß ſolchem des heiligen Roͤm. Reichs und Unſerm Gebot an vielen Orten nicht gelebet, ſondern zu ge- ſehen werden will, daß hin und wieder allerley ſchandloſe Schmaͤheſchrifften, und Buͤcher gedruckt, und ohne alles Stra- fen, zuvorab auf den gemeinen Jahrmaͤrckten Meßen und in andern Verſammlungen umbgetragen, feil geben, kaufft und ausgebreitet, darunter dann auch niemand, es ſey Obrigkeit, Herr oder Unterthan, verſchonet werde.
Dieweil dann ſolche vermeßene ungeſcheuchte Frechheit des laͤſterlichen Druckens, und Schmaͤhens um ſo viel mehr zu coerciren, und allenthalben abzuſtellen; ſo ſetzen, ordnen und wollen Wir, daß hinfort in Unſern Churfuͤrſtenthumen, Landen auch der zugehoͤrigen Stifften und Schutzverwandten gebieten, an keinem andern Orte, dann zu Wittenberg, Leipzig und Dreßden, Buchdruckereyen zuhalten verſtattet werden, und ſonſten alle Winckcldruckereyen hiermit ſtracks abgeſchafft ſeyn ſollen.
Ferner, ſo befehlen Wir hiermit auch ernſtlich, ord- nen und wollen, daß hinfurt keinen Buchdrucker zugelaſſen, oder ihme zu drucken verſtattet werden ſoll, der nicht zuvorn von Unſern Raͤthen darzu redlich, erbar, und allerdinge tuͤg-
lich
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[0334]
Von GOttes Gnaden, Wir Auguſtus Hertzog
zu Sachſen, des H. R. R. Ertzmarſchall und
Churfuͤrſt ꝛc. Entbieten allen und jeden ꝛc. ꝛc.
Ehrwuͤrdige Wohlgebohrne und Edle, auch Wuͤrdige lie-
be Andaͤchtige und Getreue: Ob wohl hiebevor auf
etzlichen, und dann auch den naͤchſten Reichs- Tage,
ſo vorſchienes ſiebentzigſten Jahrs zu Speyer gehalten iſt, bey
ſchweren Poͤnen ſtatuiret und geboten worden, daß die Obrig-
keiten bey ihren. Druckereyen, Buchfuͤhrern und ſonſten ernſt-
liche Verſehung thun ſollen, damit keine Schmaͤhebuͤcher,
oder dergleichen, dardurch nichts guts, ſondern nur Zanck,
Aufruhr, Mißtrauen und Zertrennung alles friedlichen We-
ſens angeſtifftet, oͤffentlich oder heimlich gedruckt, verkaufft
oder ſonſten ausgehen ſollen, Wir auch zu gehorſamer Folge
deßelben gebuͤhrlich befehlich an Rectorn, Magiſtern und
Doctorn unſerer Univerſitaͤten zu Leipzig und Wittenberg, des-
gleichen auch an Buͤrgermeiſter und Raͤthe etzlicher Unſerer
Staͤdte haben ausgehen laßen; So kommen Wir doch in ge-
viße Erfahrung, daß ſolchem des heiligen Roͤm. Reichs und
Unſerm Gebot an vielen Orten nicht gelebet, ſondern zu ge-
ſehen werden will, daß hin und wieder allerley ſchandloſe
Schmaͤheſchrifften, und Buͤcher gedruckt, und ohne alles Stra-
fen, zuvorab auf den gemeinen Jahrmaͤrckten Meßen und in
andern Verſammlungen umbgetragen, feil geben, kaufft und
ausgebreitet, darunter dann auch niemand, es ſey Obrigkeit,
Herr oder Unterthan, verſchonet werde.
Dieweil dann ſolche vermeßene ungeſcheuchte Frechheit
des laͤſterlichen Druckens, und Schmaͤhens um ſo viel mehr
zu coerciren, und allenthalben abzuſtellen; ſo ſetzen, ordnen
und wollen Wir, daß hinfort in Unſern Churfuͤrſtenthumen,
Landen auch der zugehoͤrigen Stifften und Schutzverwandten
gebieten, an keinem andern Orte, dann zu Wittenberg,
Leipzig und Dreßden, Buchdruckereyen zuhalten verſtattet
werden, und ſonſten alle Winckcldruckereyen hiermit ſtracks
abgeſchafft ſeyn ſollen.
Ferner, ſo befehlen Wir hiermit auch ernſtlich, ord-
nen und wollen, daß hinfurt keinen Buchdrucker zugelaſſen,
oder ihme zu drucken verſtattet werden ſoll, der nicht zuvorn
von Unſern Raͤthen darzu redlich, erbar, und allerdinge tuͤg-
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[Gessner, Christian Friedrich]: Der so nöthig als nützlichen Buchdruckerkunst und Schriftgießerey. Bd. 2. Leipzig, 1740, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gessner_buchdruckerkunst02_1740/334>, abgerufen am 16.07.2024.
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