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Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 3: Beschreibung und Berechnung grösserer Maschinenanlagen. Wien, 1834.

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Anlegung bewässerbarer Wiesen.
soll, so weit es möglich ist, gerade fortgezogen werden und seine Wände die erforderliche
Böschung erhalten, um der Gewalt des Wassers gehörig zu widerstehen; endlich muss
sein Querschnitt der abzuführenden Wassermenge angemessen seyn. Nach Beendigung
des Hauptgrabens werden die Nebengräben (roggette) ausgehoben. Man spannt nämlich
zu jeder Seite ihrer Weite eine Schnur, tracirt mit einer Stichschaufel beide Umfangsli-
nien auf dem Boden und hebt dann die Erde aus. Diese Gräben, deren jeder zur Bewäs-
serung eines Beetes dient, müssen der Grösse desselben angemessen seyn; sie werden
gewöhnlich 9 oder 10 Oncie (18 Zoll) breit und 5 bis 6 Oncie (10 Zoll) tief angelegt. Die
Erde, welche man bei ihrer Aushebung gewinnt, wird zu beiden Seiten herausgeworfen,
um den schiefen Ebenen der Beete die gehörige Erhöhung zu geben.

Häufig ist die natürliche Lage der Felder nicht von der Art, dass bloss ein Zulei-
tungskanal über der ganzen Länge des Grundstücks ohne Vornahme bedeutender Erdar-
beiten angelegt werden kann; in einem solchen Falle werden in dem Zuleitungskanale je
30 oder 40 braccia entfernt, oder eigentlich, wo es die Unebenheit des Bodens erfordert,
Schützen oder Schwellbreter angebracht, mittelst welcher das Wasser aufgehalten, und
von Strecke zu Strecke auf den unterhalb liegenden, für sich gehörig planirten Theil
der Wiese geleitet wird. Bezeichnet B E, Fig 13 bis 15 den Zuleitungskanal, so lassen sichFig.
13.
bis
15.
Tab.
83.

in A D und in C F solche Schützen anbringen, die dann auf die gehörige Höhe aufgezo-
gen werden, damit das Wasser durch die, unter dem Schwellbrete bleibende Oeffnung
von dem Graben E F nach C D und von da nach A B gelangt, wobei es aber in einem
jeden solchen Theile eine verschiedene Höhe oder Niveau annimmt. Ein jedes Stück
E F, C D, A B bewässert dann den unterhalb gelegenen Theil der Wiese. Durch diese
zweckmässige Einrichtung werden jene bedeutenden Planirungskosten erspart, welche bei
der Zurichtung eines unebenen Grundstückes nothwendig entstehen würden. Es leuchtet
von selbst ein, dass die Oeffnungen in den Schützbretern ungleich seyn müssen; ist z. B.
jene bei E vier Oncie breit, so wird jene bei F nur etwa 3 und jene bei D nur etwa 2
Oncie, oder überhaupt eine solche Breite erhalten, bis das Wasser von einer Mündung
zur andern langsam fortfliesst und die ganze Oberfläche der Wiese gleichförmig bewässert.

Auch in den Wassergräben (roggette), welche von dem Hauptkanal ausgehen, wer-
den solche Schützbreter in g, g unter A D angebracht, wenn das Terrain in der Linie
a a''' zu viel Abfall hat, demnach die Wiese auch in dieser Richtung in drei oder mehr
ungleich hoch liegende Flächen getheilt wurde. Manchmal pflegt man statt solcher Schüt-
zen das Wasser in einer schmalen gekrümmten, hölzernen oder steinernen Rinne m n,
Fig. 14 zu leiten, wodurch es in seiner Bewegung gehemmt und gestaut wird.

Die Wassergräben, welche von dem Hauptkanal E B auslaufen, müssen nie bis zu
dem Abzugsgraben G H reichen, in welchen am Ende des Feldes alle Wässer zusammen-
laufen und dann wieder weiter abfliessen. Damit nämlich ein Wagen behufs der Gras-
und Düngerführung von einem Beete zum andern gelangen könne, müssen die Wasser-
gräben in d, d, ... 4 oder 5 braccia von G H entfernt bleiben. Die Bewässerung dieses
kleinen Raumes wird dann mittelst einiger ganz kleiner Gräben hergestellt.

§. 152.

Sind alle Gräben ausgehoben, so muss die Erde von den zu hoch gelegenen Stellen
weggenommen, und auf die niedern gebracht werden. Ein erfahrener Wasserleiter wird

Anlegung bewässerbarer Wiesen.
soll, so weit es möglich ist, gerade fortgezogen werden und seine Wände die erforderliche
Böschung erhalten, um der Gewalt des Wassers gehörig zu widerstehen; endlich muss
sein Querschnitt der abzuführenden Wassermenge angemessen seyn. Nach Beendigung
des Hauptgrabens werden die Nebengräben (roggette) ausgehoben. Man spannt nämlich
zu jeder Seite ihrer Weite eine Schnur, tracirt mit einer Stichschaufel beide Umfangsli-
nien auf dem Boden und hebt dann die Erde aus. Diese Gräben, deren jeder zur Bewäs-
serung eines Beetes dient, müssen der Grösse desselben angemessen seyn; sie werden
gewöhnlich 9 oder 10 Oncie (18 Zoll) breit und 5 bis 6 Oncie (10 Zoll) tief angelegt. Die
Erde, welche man bei ihrer Aushebung gewinnt, wird zu beiden Seiten herausgeworfen,
um den schiefen Ebenen der Beete die gehörige Erhöhung zu geben.

Häufig ist die natürliche Lage der Felder nicht von der Art, dass bloss ein Zulei-
tungskanal über der ganzen Länge des Grundstücks ohne Vornahme bedeutender Erdar-
beiten angelegt werden kann; in einem solchen Falle werden in dem Zuleitungskanale je
30 oder 40 braccia entfernt, oder eigentlich, wo es die Unebenheit des Bodens erfordert,
Schützen oder Schwellbreter angebracht, mittelst welcher das Wasser aufgehalten, und
von Strecke zu Strecke auf den unterhalb liegenden, für sich gehörig planirten Theil
der Wiese geleitet wird. Bezeichnet B E, Fig 13 bis 15 den Zuleitungskanal, so lassen sichFig.
13.
bis
15.
Tab.
83.

in A D und in C F solche Schützen anbringen, die dann auf die gehörige Höhe aufgezo-
gen werden, damit das Wasser durch die, unter dem Schwellbrete bleibende Oeffnung
von dem Graben E F nach C D und von da nach A B gelangt, wobei es aber in einem
jeden solchen Theile eine verschiedene Höhe oder Niveau annimmt. Ein jedes Stück
E F, C D, A B bewässert dann den unterhalb gelegenen Theil der Wiese. Durch diese
zweckmässige Einrichtung werden jene bedeutenden Planirungskosten erspart, welche bei
der Zurichtung eines unebenen Grundstückes nothwendig entstehen würden. Es leuchtet
von selbst ein, dass die Oeffnungen in den Schützbretern ungleich seyn müssen; ist z. B.
jene bei E vier Oncie breit, so wird jene bei F nur etwa 3 und jene bei D nur etwa 2
Oncie, oder überhaupt eine solche Breite erhalten, bis das Wasser von einer Mündung
zur andern langsam fortfliesst und die ganze Oberfläche der Wiese gleichförmig bewässert.

Auch in den Wassergräben (roggette), welche von dem Hauptkanal ausgehen, wer-
den solche Schützbreter in g, g unter A D angebracht, wenn das Terrain in der Linie
a a''' zu viel Abfall hat, demnach die Wiese auch in dieser Richtung in drei oder mehr
ungleich hoch liegende Flächen getheilt wurde. Manchmal pflegt man statt solcher Schüt-
zen das Wasser in einer schmalen gekrümmten, hölzernen oder steinernen Rinne m n,
Fig. 14 zu leiten, wodurch es in seiner Bewegung gehemmt und gestaut wird.

Die Wassergräben, welche von dem Hauptkanal E B auslaufen, müssen nie bis zu
dem Abzugsgraben G H reichen, in welchen am Ende des Feldes alle Wässer zusammen-
laufen und dann wieder weiter abfliessen. Damit nämlich ein Wagen behufs der Gras-
und Düngerführung von einem Beete zum andern gelangen könne, müssen die Wasser-
gräben in d, d, … 4 oder 5 braccia von G H entfernt bleiben. Die Bewässerung dieses
kleinen Raumes wird dann mittelst einiger ganz kleiner Gräben hergestellt.

§. 152.

Sind alle Gräben ausgehoben, so muss die Erde von den zu hoch gelegenen Stellen
weggenommen, und auf die niedern gebracht werden. Ein erfahrener Wasserleiter wird

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[215/0251] Anlegung bewässerbarer Wiesen. soll, so weit es möglich ist, gerade fortgezogen werden und seine Wände die erforderliche Böschung erhalten, um der Gewalt des Wassers gehörig zu widerstehen; endlich muss sein Querschnitt der abzuführenden Wassermenge angemessen seyn. Nach Beendigung des Hauptgrabens werden die Nebengräben (roggette) ausgehoben. Man spannt nämlich zu jeder Seite ihrer Weite eine Schnur, tracirt mit einer Stichschaufel beide Umfangsli- nien auf dem Boden und hebt dann die Erde aus. Diese Gräben, deren jeder zur Bewäs- serung eines Beetes dient, müssen der Grösse desselben angemessen seyn; sie werden gewöhnlich 9 oder 10 Oncie (18 Zoll) breit und 5 bis 6 Oncie (10 Zoll) tief angelegt. Die Erde, welche man bei ihrer Aushebung gewinnt, wird zu beiden Seiten herausgeworfen, um den schiefen Ebenen der Beete die gehörige Erhöhung zu geben. Häufig ist die natürliche Lage der Felder nicht von der Art, dass bloss ein Zulei- tungskanal über der ganzen Länge des Grundstücks ohne Vornahme bedeutender Erdar- beiten angelegt werden kann; in einem solchen Falle werden in dem Zuleitungskanale je 30 oder 40 braccia entfernt, oder eigentlich, wo es die Unebenheit des Bodens erfordert, Schützen oder Schwellbreter angebracht, mittelst welcher das Wasser aufgehalten, und von Strecke zu Strecke auf den unterhalb liegenden, für sich gehörig planirten Theil der Wiese geleitet wird. Bezeichnet B E, Fig 13 bis 15 den Zuleitungskanal, so lassen sich in A D und in C F solche Schützen anbringen, die dann auf die gehörige Höhe aufgezo- gen werden, damit das Wasser durch die, unter dem Schwellbrete bleibende Oeffnung von dem Graben E F nach C D und von da nach A B gelangt, wobei es aber in einem jeden solchen Theile eine verschiedene Höhe oder Niveau annimmt. Ein jedes Stück E F, C D, A B bewässert dann den unterhalb gelegenen Theil der Wiese. Durch diese zweckmässige Einrichtung werden jene bedeutenden Planirungskosten erspart, welche bei der Zurichtung eines unebenen Grundstückes nothwendig entstehen würden. Es leuchtet von selbst ein, dass die Oeffnungen in den Schützbretern ungleich seyn müssen; ist z. B. jene bei E vier Oncie breit, so wird jene bei F nur etwa 3 und jene bei D nur etwa 2 Oncie, oder überhaupt eine solche Breite erhalten, bis das Wasser von einer Mündung zur andern langsam fortfliesst und die ganze Oberfläche der Wiese gleichförmig bewässert. Fig. 13. bis 15. Tab. 83. Auch in den Wassergräben (roggette), welche von dem Hauptkanal ausgehen, wer- den solche Schützbreter in g, g unter A D angebracht, wenn das Terrain in der Linie a a''' zu viel Abfall hat, demnach die Wiese auch in dieser Richtung in drei oder mehr ungleich hoch liegende Flächen getheilt wurde. Manchmal pflegt man statt solcher Schüt- zen das Wasser in einer schmalen gekrümmten, hölzernen oder steinernen Rinne m n, Fig. 14 zu leiten, wodurch es in seiner Bewegung gehemmt und gestaut wird. Die Wassergräben, welche von dem Hauptkanal E B auslaufen, müssen nie bis zu dem Abzugsgraben G H reichen, in welchen am Ende des Feldes alle Wässer zusammen- laufen und dann wieder weiter abfliessen. Damit nämlich ein Wagen behufs der Gras- und Düngerführung von einem Beete zum andern gelangen könne, müssen die Wasser- gräben in d, d, … 4 oder 5 braccia von G H entfernt bleiben. Die Bewässerung dieses kleinen Raumes wird dann mittelst einiger ganz kleiner Gräben hergestellt. §. 152. Sind alle Gräben ausgehoben, so muss die Erde von den zu hoch gelegenen Stellen weggenommen, und auf die niedern gebracht werden. Ein erfahrener Wasserleiter wird

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Zitationshilfe: Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 3: Beschreibung und Berechnung grösserer Maschinenanlagen. Wien, 1834, S. 215. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik03_1834/251>, abgerufen am 22.11.2024.