chung
[Formel 1]
. Für n = 0 ist die Stärke der Mauer d = 24 Zoll -- n = 1 -- -- -- -- d' = 30,48 -- also die Zunahme = 6,48 Zoll -- n = 2 -- -- -- -- d'' = 37,93 -- -- -- = 7,45 -- -- n = 3 -- -- -- -- d''' = 46,50 -- -- -- = 8,57 -- -- n = 4 -- -- -- -- d'''' = 56,36 -- -- -- = 9,86 --.
Aus dieser Rechnung ersieht man, dass die gewöhnliche Regel der Baumeister, in jedem Geschosse gleich viel zuzulegen, unrichtig ist. Diese Regel kann nur in dem Falle statt finden, wenn der Druck oben auf die Mauer ausserordentlich gross ist, wenn also D weit mehr als g . d . h . l + Q beträgt; denn nach IV ist
[Formel 2]
=
[Formel 3]
. Ist in diesem Ausdrucke
[Formel 4]
ein sehr kleiner Bruch, dessen höhere Potenzen vernachlässigt werden können, so bleibt
[Formel 5]
, woraus
[Formel 6]
folgt, d. h. die Dicke der Mauer nimmt nunmehr gleichförmig mit den Geschossen zu.
Da jedoch die zweite Potenz in der obigen Reihe nie ganz vernachlässigt wer- den kann, so sieht man, dass es zweckmässig sey, die Zulagen der Mauern von oben herab in einem grössern Verhältnisse, als nach einer arithmetischen Reihe zu bestimmen.
Stärke über einander stehender Mauern.
chung
[Formel 1]
. Für n = 0 ist die Stärke der Mauer d = 24 Zoll — n = 1 — — — — d' = 30,48 — also die Zunahme = 6,48 Zoll — n = 2 — — — — d'' = 37,93 — — — = 7,45 — — n = 3 — — — — d''' = 46,50 — — — = 8,57 — — n = 4 — — — — d'''' = 56,36 — — — = 9,86 —.
Aus dieser Rechnung ersieht man, dass die gewöhnliche Regel der Baumeister, in jedem Geschosse gleich viel zuzulegen, unrichtig ist. Diese Regel kann nur in dem Falle statt finden, wenn der Druck oben auf die Mauer ausserordentlich gross ist, wenn also D weit mehr als g . d . h . l + Q beträgt; denn nach IV ist
[Formel 2]
=
[Formel 3]
. Ist in diesem Ausdrucke
[Formel 4]
ein sehr kleiner Bruch, dessen höhere Potenzen vernachlässigt werden können, so bleibt
[Formel 5]
, woraus
[Formel 6]
folgt, d. h. die Dicke der Mauer nimmt nunmehr gleichförmig mit den Geschossen zu.
Da jedoch die zweite Potenz in der obigen Reihe nie ganz vernachlässigt wer- den kann, so sieht man, dass es zweckmässig sey, die Zulagen der Mauern von oben herab in einem grössern Verhältnisse, als nach einer arithmetischen Reihe zu bestimmen.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0403"n="373"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#i">Stärke über einander stehender Mauern</hi>.</fw><lb/>
chung <formula/>.<lb/>
Für n = 0 ist die Stärke der Mauer d = 24 Zoll<lb/>— n = 1 ———— d' = 30,<hirendition="#sub">48</hi>— also die Zunahme = 6,<hirendition="#sub">48</hi> Zoll<lb/>— n = 2 ———— d'' = 37,<hirendition="#sub">93</hi>——— = 7,<hirendition="#sub">45</hi>—<lb/>— n = 3 ———— d''' = 46,<hirendition="#sub">50</hi>——— = 8,<hirendition="#sub">57</hi>—<lb/>— n = 4 ———— d'''' = 56,<hirendition="#sub">36</hi>——— = 9,<hirendition="#sub">86</hi>—.</p><lb/><p>Aus dieser Rechnung ersieht man, dass die gewöhnliche Regel der Baumeister, <hirendition="#g">in<lb/>
jedem Geschosse gleich viel zuzulegen</hi>, unrichtig ist. Diese Regel kann<lb/>
nur in dem Falle statt finden, wenn der Druck oben auf die Mauer ausserordentlich gross<lb/>
ist, wenn also D weit mehr als g . d . h . l + Q beträgt; denn nach IV ist <formula/> =<lb/><formula/>.<lb/>
Ist in diesem Ausdrucke <formula/> ein sehr kleiner Bruch, dessen höhere Potenzen<lb/>
vernachlässigt werden können, so bleibt<lb/><formula/>, woraus<lb/><formula/> folgt, d. h. die Dicke der Mauer nimmt nunmehr<lb/>
gleichförmig mit den Geschossen zu.</p><lb/><p>Da jedoch die zweite Potenz in der obigen Reihe nie ganz vernachlässigt wer-<lb/>
den kann, so sieht man, dass es zweckmässig sey, die Zulagen der Mauern von<lb/>
oben herab in einem grössern Verhältnisse, als nach einer arithmetischen Reihe zu<lb/>
bestimmen.</p></div></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/></div></div></body></text></TEI>
[373/0403]
Stärke über einander stehender Mauern.
chung [FORMEL].
Für n = 0 ist die Stärke der Mauer d = 24 Zoll
— n = 1 — — — — d' = 30,48 — also die Zunahme = 6,48 Zoll
— n = 2 — — — — d'' = 37,93 — — — = 7,45 —
— n = 3 — — — — d''' = 46,50 — — — = 8,57 —
— n = 4 — — — — d'''' = 56,36 — — — = 9,86 —.
Aus dieser Rechnung ersieht man, dass die gewöhnliche Regel der Baumeister, in
jedem Geschosse gleich viel zuzulegen, unrichtig ist. Diese Regel kann
nur in dem Falle statt finden, wenn der Druck oben auf die Mauer ausserordentlich gross
ist, wenn also D weit mehr als g . d . h . l + Q beträgt; denn nach IV ist [FORMEL] =
[FORMEL].
Ist in diesem Ausdrucke [FORMEL] ein sehr kleiner Bruch, dessen höhere Potenzen
vernachlässigt werden können, so bleibt
[FORMEL], woraus
[FORMEL] folgt, d. h. die Dicke der Mauer nimmt nunmehr
gleichförmig mit den Geschossen zu.
Da jedoch die zweite Potenz in der obigen Reihe nie ganz vernachlässigt wer-
den kann, so sieht man, dass es zweckmässig sey, die Zulagen der Mauern von
oben herab in einem grössern Verhältnisse, als nach einer arithmetischen Reihe zu
bestimmen.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 1: Mechanik fester Körper. Prag, 1831, S. 373. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik01_1831/403>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.