Gehler, Johann Samuel Traugott: Physikalisches Wörterbuch, oder, Versuch einer Erklärung der vornehmsten Begriffe und Kunstwörter der Naturlehre. Bd. 4. Leipzig, 1798.
Im bürgerlichen Leben findet man sich durch viele Umstände bewogen, die Zeit nach der Bewegung der Sonne abzumessen. Aber diese Bewegung ist nicht gleichförmig, und kan daher weder mit der Sternzeit, noch mit der Zeit irgend einer gleichförmig gehenden Uhr genau übereinstimmen. Inzwischen kan man sich statt der wahren Sonne eine erdichtete vorstellen, welche einen gleichförmigen Gang hätte, und mit diesem doch, im Ganzen genommen, eben die Bewegung vollendete, die die wahre Sonne mit ihrem ungleichförmigen Gange zurücklegt. Durch dieses Hülfsmittel erhält man eine mittlere Sonnenzeit, und Theile derselben, welche wiederum dienen können, um Zeiträume auszudrücken und zu vergleichen, s. Sonnenzeit. Der Astronom verlangt, die Augenblicke, in welchen sich die Himmelsbegebenheiten ereignen, nach wahrer Sonnenzeit anzugeben. Das heißt so viel. Er nennt bey dieser Angabe das Jahr, den Monat und den Tag der Begebenheit, und setzt hinzu, wie viel von dem wahren Mittage dieses Tages an bis zum Augenblicke der Begebenheit, Stunden, Minuten, Secunden u. s. w. wahrer Sonnenzeit verflossen sind. Um den ganzen Zeitraum von einer Epoche bis zur Begenheit zu bestimmen, darf man alsdann nur die vollendeten Jahre und Tage (tempus completum) in Rechnung bringen. Was zum Beyspiel in den Nachmittagsstunden des 11. Aprils 1791 n. C. G. geschahe, das fiel 1790 Jahre, 100 Tage (31+28+31+10=100) nach dem Anfange der christlichen Zeitrechnung, wozu nun noch die Stunden, Min. rc. hinzuzusetzen sind, welche vom wahren Mittage des 11ten Aprils (mit welchem nach astronomischer Rechnung dieser Tag erst anfängt) bis zum Augenblicke der Beobachtung verflossen. Nennt man das Jahr 1791, und den 11ten April selbst, so sind das laufende Jahre und Tage (tempus currens, anni cavi), auf welchen Unterschied man bey Summirung der Zeiträume genaue Rücksicht nehmen muß.
Im buͤrgerlichen Leben findet man ſich durch viele Umſtaͤnde bewogen, die Zeit nach der Bewegung der Sonne abzumeſſen. Aber dieſe Bewegung iſt nicht gleichfoͤrmig, und kan daher weder mit der Sternzeit, noch mit der Zeit irgend einer gleichfoͤrmig gehenden Uhr genau uͤbereinſtimmen. Inzwiſchen kan man ſich ſtatt der wahren Sonne eine erdichtete vorſtellen, welche einen gleichfoͤrmigen Gang haͤtte, und mit dieſem doch, im Ganzen genommen, eben die Bewegung vollendete, die die wahre Sonne mit ihrem ungleichfoͤrmigen Gange zuruͤcklegt. Durch dieſes Huͤlfsmittel erhaͤlt man eine mittlere Sonnenzeit, und Theile derſelben, welche wiederum dienen koͤnnen, um Zeitraͤume auszudruͤcken und zu vergleichen, ſ. Sonnenzeit. Der Aſtronom verlangt, die Augenblicke, in welchen ſich die Himmelsbegebenheiten ereignen, nach wahrer Sonnenzeit anzugeben. Das heißt ſo viel. Er nennt bey dieſer Angabe das Jahr, den Monat und den Tag der Begebenheit, und ſetzt hinzu, wie viel von dem wahren Mittage dieſes Tages an bis zum Augenblicke der Begebenheit, Stunden, Minuten, Secunden u. ſ. w. wahrer Sonnenzeit verfloſſen ſind. Um den ganzen Zeitraum von einer Epoche bis zur Begenheit zu beſtimmen, darf man alsdann nur die vollendeten Jahre und Tage (tempus completum) in Rechnung bringen. Was zum Beyſpiel in den Nachmittagsſtunden des 11. Aprils 1791 n. C. G. geſchahe, das fiel 1790 Jahre, 100 Tage (31+28+31+10=100) nach dem Anfange der chriſtlichen Zeitrechnung, wozu nun noch die Stunden, Min. rc. hinzuzuſetzen ſind, welche vom wahren Mittage des 11ten Aprils (mit welchem nach aſtronomiſcher Rechnung dieſer Tag erſt anfaͤngt) bis zum Augenblicke der Beobachtung verfloſſen. Nennt man das Jahr 1791, und den 11ten April ſelbſt, ſo ſind das laufende Jahre und Tage (tempus currens, anni cavi), auf welchen Unterſchied man bey Summirung der Zeitraͤume genaue Ruͤckſicht nehmen muß. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0861" xml:id="P.4.851" n="851"/><lb/> in welchen ſich ebenfalls Zeitraͤume ausdruͤcken und unter einander vergleichen laſſen.</p> <p>Im buͤrgerlichen Leben findet man ſich durch viele Umſtaͤnde bewogen, die Zeit nach der Bewegung der Sonne abzumeſſen. Aber dieſe Bewegung iſt nicht gleichfoͤrmig, und kan daher weder mit der Sternzeit, noch mit der Zeit irgend einer gleichfoͤrmig gehenden Uhr genau uͤbereinſtimmen. Inzwiſchen kan man ſich ſtatt der wahren Sonne eine erdichtete vorſtellen, welche einen gleichfoͤrmigen Gang haͤtte, und mit dieſem doch, im Ganzen genommen, eben die Bewegung vollendete, die die wahre Sonne mit ihrem ungleichfoͤrmigen Gange zuruͤcklegt. Durch dieſes Huͤlfsmittel erhaͤlt man eine mittlere Sonnenzeit, und Theile derſelben, welche wiederum dienen koͤnnen, um Zeitraͤume auszudruͤcken und zu vergleichen, <hi rendition="#b">ſ. Sonnenzeit.</hi></p> <p>Der Aſtronom verlangt, die Augenblicke, in welchen ſich die Himmelsbegebenheiten ereignen, nach <hi rendition="#b">wahrer Sonnenzeit</hi> anzugeben. Das heißt ſo viel. Er nennt bey dieſer Angabe das Jahr, den Monat und den Tag der Begebenheit, und ſetzt hinzu, wie viel von dem wahren Mittage dieſes Tages an bis zum Augenblicke der Begebenheit, Stunden, Minuten, Secunden u. ſ. w. wahrer Sonnenzeit verfloſſen ſind. Um den ganzen Zeitraum von einer Epoche bis zur Begenheit zu beſtimmen, darf man alsdann nur die <hi rendition="#b">vollendeten</hi> Jahre und Tage (<hi rendition="#aq">tempus completum</hi>) in Rechnung bringen. Was zum Beyſpiel in den Nachmittagsſtunden des 11. Aprils 1791 n. C. G. geſchahe, das fiel 1790 Jahre, 100 Tage (31+28+31+10=100) nach dem Anfange der chriſtlichen Zeitrechnung, wozu nun noch die Stunden, Min. rc. hinzuzuſetzen ſind, welche vom wahren Mittage des 11ten Aprils (mit welchem nach aſtronomiſcher Rechnung dieſer Tag erſt anfaͤngt) bis zum Augenblicke der Beobachtung verfloſſen. Nennt man das Jahr 1791, und den 11ten April ſelbſt, ſo ſind das <hi rendition="#b">laufende</hi> Jahre und Tage (<hi rendition="#aq">tempus currens, anni cavi</hi>), auf welchen Unterſchied man bey Summirung der Zeitraͤume genaue Ruͤckſicht nehmen muß.<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [851/0861]
in welchen ſich ebenfalls Zeitraͤume ausdruͤcken und unter einander vergleichen laſſen.
Im buͤrgerlichen Leben findet man ſich durch viele Umſtaͤnde bewogen, die Zeit nach der Bewegung der Sonne abzumeſſen. Aber dieſe Bewegung iſt nicht gleichfoͤrmig, und kan daher weder mit der Sternzeit, noch mit der Zeit irgend einer gleichfoͤrmig gehenden Uhr genau uͤbereinſtimmen. Inzwiſchen kan man ſich ſtatt der wahren Sonne eine erdichtete vorſtellen, welche einen gleichfoͤrmigen Gang haͤtte, und mit dieſem doch, im Ganzen genommen, eben die Bewegung vollendete, die die wahre Sonne mit ihrem ungleichfoͤrmigen Gange zuruͤcklegt. Durch dieſes Huͤlfsmittel erhaͤlt man eine mittlere Sonnenzeit, und Theile derſelben, welche wiederum dienen koͤnnen, um Zeitraͤume auszudruͤcken und zu vergleichen, ſ. Sonnenzeit.
Der Aſtronom verlangt, die Augenblicke, in welchen ſich die Himmelsbegebenheiten ereignen, nach wahrer Sonnenzeit anzugeben. Das heißt ſo viel. Er nennt bey dieſer Angabe das Jahr, den Monat und den Tag der Begebenheit, und ſetzt hinzu, wie viel von dem wahren Mittage dieſes Tages an bis zum Augenblicke der Begebenheit, Stunden, Minuten, Secunden u. ſ. w. wahrer Sonnenzeit verfloſſen ſind. Um den ganzen Zeitraum von einer Epoche bis zur Begenheit zu beſtimmen, darf man alsdann nur die vollendeten Jahre und Tage (tempus completum) in Rechnung bringen. Was zum Beyſpiel in den Nachmittagsſtunden des 11. Aprils 1791 n. C. G. geſchahe, das fiel 1790 Jahre, 100 Tage (31+28+31+10=100) nach dem Anfange der chriſtlichen Zeitrechnung, wozu nun noch die Stunden, Min. rc. hinzuzuſetzen ſind, welche vom wahren Mittage des 11ten Aprils (mit welchem nach aſtronomiſcher Rechnung dieſer Tag erſt anfaͤngt) bis zum Augenblicke der Beobachtung verfloſſen. Nennt man das Jahr 1791, und den 11ten April ſelbſt, ſo ſind das laufende Jahre und Tage (tempus currens, anni cavi), auf welchen Unterſchied man bey Summirung der Zeitraͤume genaue Ruͤckſicht nehmen muß.
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