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Gehler, Johann Samuel Traugott: Physikalisches Wörterbuch, oder, Versuch einer Erklärung der vornehmsten Begriffe und Kunstwörter der Naturlehre. Bd. 2. Leipzig, 1798.

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entzieht. Man s. die Worte: Aufgang, Untergang. Die Alten glaubten, die große Hitze in den Hundstagen komme von der Vereinigung der Stralen der Sonne und des Sirius her.

Hydraulik, Hydraulica, Hydraulique.

Die Lehre von der Bewegung flüßiger Materien, und insbesondere des Wassers. Die Gesetze der Bewegung sind bey den flüßigen Körpern weit schwerer, als bey den festen, zu entdecken, weil die Theile flüßiger Körper sich bey der Bewegung trennen, und verschiedene Geschwindigkeiten erlangen, daher die Bewegung an jeder Stelle besonders betrachtet werden muß. Hiezu sind Anwendungen der höhern Mathematik nothwendig, deren Kenntniß nicht bey Jedem vorausgesetzt werden kan. Man hat also um derer willen, die diese Kenntnisse entbehren, und doch etwas von den praktischen Mitteln, Wasser in Bewegung zu setzen, wissen wollen, die gemeine Hydraulik von der höhern oder der Hydrodynamik unterschieden. In der gemeinen Hydraulik begnügt man sich, Werkzeuge zu beschreiben, womit das Wasser theils zum wirklichen Nutzen in der Oekonomie, dem Bergbaue, verschiedenen Künsten u. s. w., theils auch zum Vergnügen, gehoben und bewegt werden kan. Man ist aber ohne Beyhülfe der höhern Mathematik nicht einmal im Stande, die Wirkungen dieser Werkzeuge gehörig zu berechnen; ein gründliches Studium der Hydraulik muß daher stets mit Anwendungen der höhern Mathematik oder mit Hydrodynamik begleitet werden.

Die Hydraulik ist ferner von der Hydrotechnik oder Wasserbaukunst unterschieden, weiche letztere eigentlich einen Theil der Baukunst ausmacht, und von der Lenkung und Schiffbarmachung der Ströme, Anlegung der Häfen, den Wasserleitungen, Deich- und Schleussenbau, Brückenbau u. s. w. handelt.

Bey den Alten waren schon verschiedene noch jetzt gebräuchliche Maschinen zu Erhebung des Wassers bekannt. Vitruv (De architectura L. X. c. 12.) eignet die Erfindung der Wasserschraube dem Archimedes, und die des Druckwerks


entzieht. Man ſ. die Worte: Aufgang, Untergang. Die Alten glaubten, die große Hitze in den Hundstagen komme von der Vereinigung der Stralen der Sonne und des Sirius her.

Hydraulik, Hydraulica, Hydraulique.

Die Lehre von der Bewegung fluͤßiger Materien, und insbeſondere des Waſſers. Die Geſetze der Bewegung ſind bey den fluͤßigen Koͤrpern weit ſchwerer, als bey den feſten, zu entdecken, weil die Theile fluͤßiger Koͤrper ſich bey der Bewegung trennen, und verſchiedene Geſchwindigkeiten erlangen, daher die Bewegung an jeder Stelle beſonders betrachtet werden muß. Hiezu ſind Anwendungen der hoͤhern Mathematik nothwendig, deren Kenntniß nicht bey Jedem vorausgeſetzt werden kan. Man hat alſo um derer willen, die dieſe Kenntniſſe entbehren, und doch etwas von den praktiſchen Mitteln, Waſſer in Bewegung zu ſetzen, wiſſen wollen, die gemeine Hydraulik von der hoͤhern oder der Hydrodynamik unterſchieden. In der gemeinen Hydraulik begnuͤgt man ſich, Werkzeuge zu beſchreiben, womit das Waſſer theils zum wirklichen Nutzen in der Oekonomie, dem Bergbaue, verſchiedenen Kuͤnſten u. ſ. w., theils auch zum Vergnuͤgen, gehoben und bewegt werden kan. Man iſt aber ohne Beyhuͤlfe der hoͤhern Mathematik nicht einmal im Stande, die Wirkungen dieſer Werkzeuge gehoͤrig zu berechnen; ein gruͤndliches Studium der Hydraulik muß daher ſtets mit Anwendungen der hoͤhern Mathematik oder mit Hydrodynamik begleitet werden.

Die Hydraulik iſt ferner von der Hydrotechnik oder Waſſerbaukunſt unterſchieden, weiche letztere eigentlich einen Theil der Baukunſt ausmacht, und von der Lenkung und Schiffbarmachung der Stroͤme, Anlegung der Haͤfen, den Waſſerleitungen, Deich- und Schleuſſenbau, Bruͤckenbau u. ſ. w. handelt.

Bey den Alten waren ſchon verſchiedene noch jetzt gebraͤuchliche Maſchinen zu Erhebung des Waſſers bekannt. Vitruv (De architectura L. X. c. 12.) eignet die Erfindung der Waſſerſchraube dem Archimedes, und die des Druckwerks

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[654/0660] entzieht. Man ſ. die Worte: Aufgang, Untergang. Die Alten glaubten, die große Hitze in den Hundstagen komme von der Vereinigung der Stralen der Sonne und des Sirius her. Hydraulik, Hydraulica, Hydraulique. Die Lehre von der Bewegung fluͤßiger Materien, und insbeſondere des Waſſers. Die Geſetze der Bewegung ſind bey den fluͤßigen Koͤrpern weit ſchwerer, als bey den feſten, zu entdecken, weil die Theile fluͤßiger Koͤrper ſich bey der Bewegung trennen, und verſchiedene Geſchwindigkeiten erlangen, daher die Bewegung an jeder Stelle beſonders betrachtet werden muß. Hiezu ſind Anwendungen der hoͤhern Mathematik nothwendig, deren Kenntniß nicht bey Jedem vorausgeſetzt werden kan. Man hat alſo um derer willen, die dieſe Kenntniſſe entbehren, und doch etwas von den praktiſchen Mitteln, Waſſer in Bewegung zu ſetzen, wiſſen wollen, die gemeine Hydraulik von der hoͤhern oder der Hydrodynamik unterſchieden. In der gemeinen Hydraulik begnuͤgt man ſich, Werkzeuge zu beſchreiben, womit das Waſſer theils zum wirklichen Nutzen in der Oekonomie, dem Bergbaue, verſchiedenen Kuͤnſten u. ſ. w., theils auch zum Vergnuͤgen, gehoben und bewegt werden kan. Man iſt aber ohne Beyhuͤlfe der hoͤhern Mathematik nicht einmal im Stande, die Wirkungen dieſer Werkzeuge gehoͤrig zu berechnen; ein gruͤndliches Studium der Hydraulik muß daher ſtets mit Anwendungen der hoͤhern Mathematik oder mit Hydrodynamik begleitet werden. Die Hydraulik iſt ferner von der Hydrotechnik oder Waſſerbaukunſt unterſchieden, weiche letztere eigentlich einen Theil der Baukunſt ausmacht, und von der Lenkung und Schiffbarmachung der Stroͤme, Anlegung der Haͤfen, den Waſſerleitungen, Deich- und Schleuſſenbau, Bruͤckenbau u. ſ. w. handelt. Bey den Alten waren ſchon verſchiedene noch jetzt gebraͤuchliche Maſchinen zu Erhebung des Waſſers bekannt. Vitruv (De architectura L. X. c. 12.) eignet die Erfindung der Waſſerſchraube dem Archimedes, und die des Druckwerks

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Zitationshilfe: Gehler, Johann Samuel Traugott: Physikalisches Wörterbuch, oder, Versuch einer Erklärung der vornehmsten Begriffe und Kunstwörter der Naturlehre. Bd. 2. Leipzig, 1798, S. 654. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gehler_woerterbuch02_1798/660>, abgerufen am 01.09.2024.