Zwecke seiner Färberei zu verwenden. Es ist also nur recht und billig, wenn man das Wasser, welches man in brauchbarer Form dem Flusse ent- nimmt, dasselbe auch in einigermaßen brauchbarer Form demselben wieder zuzuführen.
Wenn man entgegenhalten wollte, daß die Abwässer doch abgeleitet werden müßten, so soll das ja keineswegs bestritten werden. Aber es ist doch ein anderes, ob man sie direkt ableitet, oder ob man vorher versucht, sie vor der Ableitung derartig zu verändern, daß sie den Flußlauf wenigstens nicht geradezu unbenutzbar machen und ihren gesundheitsschädlichen Charakter verlieren. Daß die Abwässer aus Färbereien die Existenz von Fischen in dem Flusse, wohin sie fließen, unmöglich machen, ist längst erwiesen. Es wird das auch ohne weiteres Jedem einleuchten, der z. B. die Pleiße bei Crimmitschau oder die Mulde bei Glauchau gesehen hat: schwärzliche, trübe, feststehende, schmutzig schaumige Wasserflächen, die durch ihr geringes Gefälle wesentlich zur Erhöhung des gesundheitsgefährlichen Charakters beitragen. Wenn wir bedenken, daß aus solchen träge sich dahinschleppenden, mit den Abfällen der Färbereien beladenen Flüssen, sich Ueberreste der Textilfasern, Fette, organische und mineralische Stoffe absetzen, so bedeckt sich schließ- lich das Bett eines solchen Flusses mit einem Schlamm, der besonders bei niedrigem Wasserstande und warmer Jahreszeit, zu einem gefährlichen In- fektionsherd für ansteckende Krankheiten sich ausbilden kann. Um sich einen Begriff von der Gesundheitsschädlichkeit solcher Abwässer zu machen, möge ein Vergleich mit gewöhnlichem zum Trinken, wie zu allen häuslichen Zwecken tauglichen Wasser dienen. Ein derartiges Wasser darf nur so minimale Quantitäten organischer Substanzen enthalten, daß zu deren Oxydation für den Liter nicht mehr als 1 Milligramm Sauerstoff verbraucht werde. Die Brauerei-Abwässer hingegen konsumieren z. B. das 640 bis 1100 fache, die städtischen Abfallwässer das 1456 bis 1500 fache, die Abwässer von Zucker- fabriken, Wollwäschereien, Färbereien etc. das 6000 bis 7000 fache*). Diese Zahlen bedürfen keines Kommentars. Selbst ein Laie muß begreifen, daß die Einführumg solcher Abwässer in die fließenden Stromläufe vom gesundheitspolizeilichen Standpunkte nicht gestattet werden darf. Es läge also schon im sanitären Interesse, hier Abhilfe zu schaffen und es sollte von seiten der zuständigen Behörden sogar dahin gewirkt werden, daß diese Gefahr von vornherein unmöglich gemacht werde (denn 1 l solchen Abfluß- wassers macht 6000 bis 7000 l Flußwasser unbrauchbar). Nicht etwa -- wie vielleicht Einige glauben werden -- durch Desinfektionsmaßregeln auf städtische Kosten; o nein! Die Färbereibesitzer müßten genötigt werden, das Wasser nur in einer vorschriftsmäßigen kontrollier- baren Reinheit in die Flußläufe abzuführen. Diese Rücksicht verlangt die öffentliche Wohlfahrt und das hygienische Inte- resse der gesamten Umgebung.
Aber auch noch aus einem anderen Grunde stelle ich die obige For- derung und zwar aus dem Gesichtspunkte der Nationalökonomie: so gesundheitsschädlich, wie die Abwässer einerseits sind, so wertvoll sind sie doch in ihrer Gesamtheit. Es ist ein gänzliches Verkennen des national- ökonomischen Prinzips, wenn man diese Wässer als "wertlos, unnütz, un-
*)Ganswindt, Die Frage der Abwässer in hygienischer und nationalökono- mischer Hinsicht. Pharm. Centralhalle 1886, 484 ff.
Zwecke ſeiner Färberei zu verwenden. Es iſt alſo nur recht und billig, wenn man das Waſſer, welches man in brauchbarer Form dem Fluſſe ent- nimmt, dasſelbe auch in einigermaßen brauchbarer Form demſelben wieder zuzuführen.
Wenn man entgegenhalten wollte, daß die Abwäſſer doch abgeleitet werden müßten, ſo ſoll das ja keineswegs beſtritten werden. Aber es iſt doch ein anderes, ob man ſie direkt ableitet, oder ob man vorher verſucht, ſie vor der Ableitung derartig zu verändern, daß ſie den Flußlauf wenigſtens nicht geradezu unbenutzbar machen und ihren geſundheitsſchädlichen Charakter verlieren. Daß die Abwäſſer aus Färbereien die Exiſtenz von Fiſchen in dem Fluſſe, wohin ſie fließen, unmöglich machen, iſt längſt erwieſen. Es wird das auch ohne weiteres Jedem einleuchten, der z. B. die Pleiße bei Crimmitſchau oder die Mulde bei Glauchau geſehen hat: ſchwärzliche, trübe, feſtſtehende, ſchmutzig ſchaumige Waſſerflächen, die durch ihr geringes Gefälle weſentlich zur Erhöhung des geſundheitsgefährlichen Charakters beitragen. Wenn wir bedenken, daß aus ſolchen träge ſich dahinſchleppenden, mit den Abfällen der Färbereien beladenen Flüſſen, ſich Ueberreſte der Textilfaſern, Fette, organiſche und mineraliſche Stoffe abſetzen, ſo bedeckt ſich ſchließ- lich das Bett eines ſolchen Fluſſes mit einem Schlamm, der beſonders bei niedrigem Waſſerſtande und warmer Jahreszeit, zu einem gefährlichen In- fektionsherd für anſteckende Krankheiten ſich ausbilden kann. Um ſich einen Begriff von der Geſundheitsſchädlichkeit ſolcher Abwäſſer zu machen, möge ein Vergleich mit gewöhnlichem zum Trinken, wie zu allen häuslichen Zwecken tauglichen Waſſer dienen. Ein derartiges Waſſer darf nur ſo minimale Quantitäten organiſcher Subſtanzen enthalten, daß zu deren Oxydation für den Liter nicht mehr als 1 Milligramm Sauerſtoff verbraucht werde. Die Brauerei-Abwäſſer hingegen konſumieren z. B. das 640 bis 1100 fache, die ſtädtiſchen Abfallwäſſer das 1456 bis 1500 fache, die Abwäſſer von Zucker- fabriken, Wollwäſchereien, Färbereien ꝛc. das 6000 bis 7000 fache*). Dieſe Zahlen bedürfen keines Kommentars. Selbſt ein Laie muß begreifen, daß die Einführumg ſolcher Abwäſſer in die fließenden Stromläufe vom geſundheitspolizeilichen Standpunkte nicht geſtattet werden darf. Es läge alſo ſchon im ſanitären Intereſſe, hier Abhilfe zu ſchaffen und es ſollte von ſeiten der zuſtändigen Behörden ſogar dahin gewirkt werden, daß dieſe Gefahr von vornherein unmöglich gemacht werde (denn 1 l ſolchen Abfluß- waſſers macht 6000 bis 7000 l Flußwaſſer unbrauchbar). Nicht etwa — wie vielleicht Einige glauben werden — durch Desinfektionsmaßregeln auf ſtädtiſche Koſten; o nein! Die Färbereibeſitzer müßten genötigt werden, das Waſſer nur in einer vorſchriftsmäßigen kontrollier- baren Reinheit in die Flußläufe abzuführen. Dieſe Rückſicht verlangt die öffentliche Wohlfahrt und das hygieniſche Inte- reſſe der geſamten Umgebung.
Aber auch noch aus einem anderen Grunde ſtelle ich die obige For- derung und zwar aus dem Geſichtspunkte der Nationalökonomie: ſo geſundheitsſchädlich, wie die Abwäſſer einerſeits ſind, ſo wertvoll ſind ſie doch in ihrer Geſamtheit. Es iſt ein gänzliches Verkennen des national- ökonomiſchen Prinzips, wenn man dieſe Wäſſer als „wertlos, unnütz, un-
*)Ganswindt, Die Frage der Abwäſſer in hygieniſcher und nationalökono- miſcher Hinſicht. Pharm. Centralhalle 1886, 484 ff.
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Zwecke ſeiner Färberei zu verwenden. Es iſt alſo nur recht und billig,
wenn man das Waſſer, welches man in brauchbarer Form dem Fluſſe ent-
nimmt, dasſelbe auch in einigermaßen brauchbarer Form demſelben wieder
zuzuführen.
Wenn man entgegenhalten wollte, daß die Abwäſſer doch abgeleitet
werden müßten, ſo ſoll das ja keineswegs beſtritten werden. Aber es iſt doch
ein anderes, ob man ſie direkt ableitet, oder ob man vorher verſucht, ſie
vor der Ableitung derartig zu verändern, daß ſie den Flußlauf wenigſtens
nicht geradezu unbenutzbar machen und ihren geſundheitsſchädlichen Charakter
verlieren. Daß die Abwäſſer aus Färbereien die Exiſtenz von Fiſchen in
dem Fluſſe, wohin ſie fließen, unmöglich machen, iſt längſt erwieſen. Es
wird das auch ohne weiteres Jedem einleuchten, der z. B. die Pleiße bei
Crimmitſchau oder die Mulde bei Glauchau geſehen hat: ſchwärzliche, trübe,
feſtſtehende, ſchmutzig ſchaumige Waſſerflächen, die durch ihr geringes Gefälle
weſentlich zur Erhöhung des geſundheitsgefährlichen Charakters beitragen.
Wenn wir bedenken, daß aus ſolchen träge ſich dahinſchleppenden, mit den
Abfällen der Färbereien beladenen Flüſſen, ſich Ueberreſte der Textilfaſern,
Fette, organiſche und mineraliſche Stoffe abſetzen, ſo bedeckt ſich ſchließ-
lich das Bett eines ſolchen Fluſſes mit einem Schlamm, der beſonders bei
niedrigem Waſſerſtande und warmer Jahreszeit, zu einem gefährlichen In-
fektionsherd für anſteckende Krankheiten ſich ausbilden kann. Um ſich einen
Begriff von der Geſundheitsſchädlichkeit ſolcher Abwäſſer zu machen, möge
ein Vergleich mit gewöhnlichem zum Trinken, wie zu allen häuslichen Zwecken
tauglichen Waſſer dienen. Ein derartiges Waſſer darf nur ſo minimale
Quantitäten organiſcher Subſtanzen enthalten, daß zu deren Oxydation für
den Liter nicht mehr als 1 Milligramm Sauerſtoff verbraucht werde.
Die Brauerei-Abwäſſer hingegen konſumieren z. B. das 640 bis 1100 fache,
die ſtädtiſchen Abfallwäſſer das 1456 bis 1500 fache, die Abwäſſer von Zucker-
fabriken, Wollwäſchereien, Färbereien ꝛc. das 6000 bis 7000 fache *).
Dieſe Zahlen bedürfen keines Kommentars. Selbſt ein Laie muß begreifen,
daß die Einführumg ſolcher Abwäſſer in die fließenden Stromläufe vom
geſundheitspolizeilichen Standpunkte nicht geſtattet werden darf. Es läge
alſo ſchon im ſanitären Intereſſe, hier Abhilfe zu ſchaffen und es ſollte von
ſeiten der zuſtändigen Behörden ſogar dahin gewirkt werden, daß dieſe
Gefahr von vornherein unmöglich gemacht werde (denn 1 l ſolchen Abfluß-
waſſers macht 6000 bis 7000 l Flußwaſſer unbrauchbar). Nicht etwa — wie
vielleicht Einige glauben werden — durch Desinfektionsmaßregeln auf
ſtädtiſche Koſten; o nein! Die Färbereibeſitzer müßten genötigt
werden, das Waſſer nur in einer vorſchriftsmäßigen kontrollier-
baren Reinheit in die Flußläufe abzuführen. Dieſe Rückſicht
verlangt die öffentliche Wohlfahrt und das hygieniſche Inte-
reſſe der geſamten Umgebung.
Aber auch noch aus einem anderen Grunde ſtelle ich die obige For-
derung und zwar aus dem Geſichtspunkte der Nationalökonomie:
ſo geſundheitsſchädlich, wie die Abwäſſer einerſeits ſind, ſo wertvoll ſind
ſie doch in ihrer Geſamtheit. Es iſt ein gänzliches Verkennen des national-
ökonomiſchen Prinzips, wenn man dieſe Wäſſer als „wertlos, unnütz, un-
*) Ganswindt, Die Frage der Abwäſſer in hygieniſcher und nationalökono-
miſcher Hinſicht. Pharm. Centralhalle 1886, 484 ff.
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Ganswindt, Albert: Handbuch der Färberei und der damit verwandten vorbereitenden und vollendenden Gewerbe. Weimar, 1889, S. 646. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ganswindt_faerberei_1889/694>, abgerufen am 22.11.2024.
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