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Ganswindt, Albert: Handbuch der Färberei und der damit verwandten vorbereitenden und vollendenden Gewerbe. Weimar, 1889.

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einen bedeutenden Handelsartikel; man unterscheidet amerikanisches, franzö-
sisches und deutsches Extrakt. Es wird vielfach verfälscht, ja es kommen
sogar Blauholzextrakte in den Handel, bei denen man vergeblich auf Häma-
tein fahnden würde. L. Brühl schreibt hierüber, Deutsche Färber-Ztg.
1888, Nr. 26, wörtlich:

"Durch vierjährige Praxis in der Extraktbranche gewann ich einen
Einblick in dieselbe; ich sah Sachen, welche sich die kühnste Phantasie nicht
ausdenken würde, geschweige denn ein Färber. Leider ist es nicht das Aus-
land, welches uns solche Produkte zu Markte bringt; zu Ehren der ameri-
kanischen und französischen Fabriken (wenigstens der renommierten) muß man
gerechter Weise sagen, daß, wenn auch diese Firmen nicht Alles liefern, was
reines Blauholzextrakt ist, und man zuweilen sonderbare Gemische als
Blauholzextrakt dieser Provenienz in die Hände bekommt, so sind doch
manche der inländischen Firmen in der Beziehung "Extraktpantscherei" allen
weit voraus. Der kleine Färber, welcher das Färbematerial billig zu kaufen
gezwungen ist, fällt dabei meist dicke herein. Sind schon Ia.-Sorten nicht
über allen Zweifel erhaben, so muß man bei IIa.- und namentlich bei den
sogenannten Facon-Sanford sagen: "Honny soit qui mal y pense". Eine
Untersuchung desselben ist daher sehr zu empfehlen.

Prüfung. Aus dem spezifischen Gewichte fester Extrakte, sowie aus
deren Wasser- und Aschengehalt läßt sich kein Schluß auf die Reinheit eines
Extraktes ziehen, ebensowenig aus der Farbe und dem Grade der Löslich-
keit. Im allgemeinen läßt sich nur sagen, daß reine Extrakte selten über
3 Prozent Aschengehalt aufweisen.

Die Eigenschaften und Reaktionen, welche Blauholzextrakt gegen chemische
Reagentien resp. mit denselben aufweist, sollen denen eines reinen Holzab-
sudes gleich sein. Aus dem Verhalten des Extraktes gegen Kupfer- und
Eisensalze kann man bereits Schlüsse auf die Reinheit resp. Verwendbarkeit
des Extraktes ziehen und wurde das Verhalten der Extrakte gegen Kupfer-
salze denn auch öfters schon als Basis kolorimetrischer Extraktuntersuchungs-
methoden aufgestellt. Je annähernder die mit Blauholzextrakt erhaltenen
Reaktionen den Reaktionen sind, welche reiner Holzabsud liefert, desto reiner
erscheint das Extrakt.

Zur allgemeinen Prüfung wird man am besten folgendermaßen ver-
fahren: 10 g des zu prüfenden Extraktes werden in 100 g Wasser (am
besten Kondensationswasser) gelöst; die Lösung muß klar sein und auch keinen
Bodensatz geben; etwa beigemengte Substanzen, wie Sand, Erde, Säge-
späne, ausgezogene Gerberlohe
, bleiben ungelöst zurück und können
durch Filtrieren getrennt und, wenn nötig, gewogen werden. Ein Zusatz
von Melasse wird durch Zusatz von Hefe zur Extraktlösung, Gären-
lassen, Abdestillieren und Wägen des gebildeten Alkohols bestimmt. Nach
Schweissinger (Pharm. Centralh. 1889, Nr. 4), sind sowohl die flüssigen,
wie die festen Extrakte stark mit Melasse und Dextrin verfälscht. Man
erkennt dies, wenn man aus der wässerigen Lösung den Farbstoff mit Blei-
essig ausfällt und das Filtrat mit Fehlingscher Lösung erhitzt. Reines
Blauholzextrakt enthält keine die Kupferlösung reduzierenden Substanzen.
Schweissinger schlägt daher zum Nachweis folgendes Verfahren ein:
3 bis 5 g des Extraktes werden in 50 ccm Wasser gelöst, mit 10 ccm
Bleiessig versetzt, stark durchgeschüttelt und nach kurzem Stehen auf ein nicht
genäßtes Filter gegossen; es läuft soviel durch, daß man sofort im 100 mm Rohr

einen bedeutenden Handelsartikel; man unterſcheidet amerikaniſches, franzö-
ſiſches und deutſches Extrakt. Es wird vielfach verfälſcht, ja es kommen
ſogar Blauholzextrakte in den Handel, bei denen man vergeblich auf Häma-
teïn fahnden würde. L. Brühl ſchreibt hierüber, Deutſche Färber-Ztg.
1888, Nr. 26, wörtlich:

„Durch vierjährige Praxis in der Extraktbranche gewann ich einen
Einblick in dieſelbe; ich ſah Sachen, welche ſich die kühnſte Phantaſie nicht
ausdenken würde, geſchweige denn ein Färber. Leider iſt es nicht das Aus-
land, welches uns ſolche Produkte zu Markte bringt; zu Ehren der ameri-
kaniſchen und franzöſiſchen Fabriken (wenigſtens der renommierten) muß man
gerechter Weiſe ſagen, daß, wenn auch dieſe Firmen nicht Alles liefern, was
reines Blauholzextrakt iſt, und man zuweilen ſonderbare Gemiſche als
Blauholzextrakt dieſer Provenienz in die Hände bekommt, ſo ſind doch
manche der inländiſchen Firmen in der Beziehung „Extraktpantſcherei“ allen
weit voraus. Der kleine Färber, welcher das Färbematerial billig zu kaufen
gezwungen iſt, fällt dabei meiſt dicke herein. Sind ſchon Ia.-Sorten nicht
über allen Zweifel erhaben, ſo muß man bei IIa.- und namentlich bei den
ſogenannten Facon-Sanford ſagen: „Honny soit qui mal y pense“. Eine
Unterſuchung desſelben iſt daher ſehr zu empfehlen.

Prüfung. Aus dem ſpezifiſchen Gewichte feſter Extrakte, ſowie aus
deren Waſſer- und Aſchengehalt läßt ſich kein Schluß auf die Reinheit eines
Extraktes ziehen, ebenſowenig aus der Farbe und dem Grade der Löslich-
keit. Im allgemeinen läßt ſich nur ſagen, daß reine Extrakte ſelten über
3 Prozent Aſchengehalt aufweiſen.

Die Eigenſchaften und Reaktionen, welche Blauholzextrakt gegen chemiſche
Reagentien reſp. mit denſelben aufweiſt, ſollen denen eines reinen Holzab-
ſudes gleich ſein. Aus dem Verhalten des Extraktes gegen Kupfer- und
Eiſenſalze kann man bereits Schlüſſe auf die Reinheit reſp. Verwendbarkeit
des Extraktes ziehen und wurde das Verhalten der Extrakte gegen Kupfer-
ſalze denn auch öfters ſchon als Baſis kolorimetriſcher Extraktunterſuchungs-
methoden aufgeſtellt. Je annähernder die mit Blauholzextrakt erhaltenen
Reaktionen den Reaktionen ſind, welche reiner Holzabſud liefert, deſto reiner
erſcheint das Extrakt.

Zur allgemeinen Prüfung wird man am beſten folgendermaßen ver-
fahren: 10 g des zu prüfenden Extraktes werden in 100 g Waſſer (am
beſten Kondenſationswaſſer) gelöſt; die Löſung muß klar ſein und auch keinen
Bodenſatz geben; etwa beigemengte Subſtanzen, wie Sand, Erde, Säge-
ſpäne, ausgezogene Gerberlohe
, bleiben ungelöſt zurück und können
durch Filtrieren getrennt und, wenn nötig, gewogen werden. Ein Zuſatz
von Melaſſe wird durch Zuſatz von Hefe zur Extraktlöſung, Gären-
laſſen, Abdeſtillieren und Wägen des gebildeten Alkohols beſtimmt. Nach
Schweiſſinger (Pharm. Centralh. 1889, Nr. 4), ſind ſowohl die flüſſigen,
wie die feſten Extrakte ſtark mit Melaſſe und Dextrin verfälſcht. Man
erkennt dies, wenn man aus der wäſſerigen Löſung den Farbſtoff mit Blei-
eſſig ausfällt und das Filtrat mit Fehlingſcher Löſung erhitzt. Reines
Blauholzextrakt enthält keine die Kupferlöſung reduzierenden Subſtanzen.
Schweiſſinger ſchlägt daher zum Nachweis folgendes Verfahren ein:
3 bis 5 g des Extraktes werden in 50 ccm Waſſer gelöſt, mit 10 ccm
Bleieſſig verſetzt, ſtark durchgeſchüttelt und nach kurzem Stehen auf ein nicht
genäßtes Filter gegoſſen; es läuft ſoviel durch, daß man ſofort im 100 mm Rohr

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[152/0178] einen bedeutenden Handelsartikel; man unterſcheidet amerikaniſches, franzö- ſiſches und deutſches Extrakt. Es wird vielfach verfälſcht, ja es kommen ſogar Blauholzextrakte in den Handel, bei denen man vergeblich auf Häma- teïn fahnden würde. L. Brühl ſchreibt hierüber, Deutſche Färber-Ztg. 1888, Nr. 26, wörtlich: „Durch vierjährige Praxis in der Extraktbranche gewann ich einen Einblick in dieſelbe; ich ſah Sachen, welche ſich die kühnſte Phantaſie nicht ausdenken würde, geſchweige denn ein Färber. Leider iſt es nicht das Aus- land, welches uns ſolche Produkte zu Markte bringt; zu Ehren der ameri- kaniſchen und franzöſiſchen Fabriken (wenigſtens der renommierten) muß man gerechter Weiſe ſagen, daß, wenn auch dieſe Firmen nicht Alles liefern, was reines Blauholzextrakt iſt, und man zuweilen ſonderbare Gemiſche als Blauholzextrakt dieſer Provenienz in die Hände bekommt, ſo ſind doch manche der inländiſchen Firmen in der Beziehung „Extraktpantſcherei“ allen weit voraus. Der kleine Färber, welcher das Färbematerial billig zu kaufen gezwungen iſt, fällt dabei meiſt dicke herein. Sind ſchon Ia.-Sorten nicht über allen Zweifel erhaben, ſo muß man bei IIa.- und namentlich bei den ſogenannten Facon-Sanford ſagen: „Honny soit qui mal y pense“. Eine Unterſuchung desſelben iſt daher ſehr zu empfehlen. Prüfung. Aus dem ſpezifiſchen Gewichte feſter Extrakte, ſowie aus deren Waſſer- und Aſchengehalt läßt ſich kein Schluß auf die Reinheit eines Extraktes ziehen, ebenſowenig aus der Farbe und dem Grade der Löslich- keit. Im allgemeinen läßt ſich nur ſagen, daß reine Extrakte ſelten über 3 Prozent Aſchengehalt aufweiſen. Die Eigenſchaften und Reaktionen, welche Blauholzextrakt gegen chemiſche Reagentien reſp. mit denſelben aufweiſt, ſollen denen eines reinen Holzab- ſudes gleich ſein. Aus dem Verhalten des Extraktes gegen Kupfer- und Eiſenſalze kann man bereits Schlüſſe auf die Reinheit reſp. Verwendbarkeit des Extraktes ziehen und wurde das Verhalten der Extrakte gegen Kupfer- ſalze denn auch öfters ſchon als Baſis kolorimetriſcher Extraktunterſuchungs- methoden aufgeſtellt. Je annähernder die mit Blauholzextrakt erhaltenen Reaktionen den Reaktionen ſind, welche reiner Holzabſud liefert, deſto reiner erſcheint das Extrakt. Zur allgemeinen Prüfung wird man am beſten folgendermaßen ver- fahren: 10 g des zu prüfenden Extraktes werden in 100 g Waſſer (am beſten Kondenſationswaſſer) gelöſt; die Löſung muß klar ſein und auch keinen Bodenſatz geben; etwa beigemengte Subſtanzen, wie Sand, Erde, Säge- ſpäne, ausgezogene Gerberlohe, bleiben ungelöſt zurück und können durch Filtrieren getrennt und, wenn nötig, gewogen werden. Ein Zuſatz von Melaſſe wird durch Zuſatz von Hefe zur Extraktlöſung, Gären- laſſen, Abdeſtillieren und Wägen des gebildeten Alkohols beſtimmt. Nach Schweiſſinger (Pharm. Centralh. 1889, Nr. 4), ſind ſowohl die flüſſigen, wie die feſten Extrakte ſtark mit Melaſſe und Dextrin verfälſcht. Man erkennt dies, wenn man aus der wäſſerigen Löſung den Farbſtoff mit Blei- eſſig ausfällt und das Filtrat mit Fehlingſcher Löſung erhitzt. Reines Blauholzextrakt enthält keine die Kupferlöſung reduzierenden Subſtanzen. Schweiſſinger ſchlägt daher zum Nachweis folgendes Verfahren ein: 3 bis 5 g des Extraktes werden in 50 ccm Waſſer gelöſt, mit 10 ccm Bleieſſig verſetzt, ſtark durchgeſchüttelt und nach kurzem Stehen auf ein nicht genäßtes Filter gegoſſen; es läuft ſoviel durch, daß man ſofort im 100 mm Rohr

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Zitationshilfe: Ganswindt, Albert: Handbuch der Färberei und der damit verwandten vorbereitenden und vollendenden Gewerbe. Weimar, 1889, S. 152. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ganswindt_faerberei_1889/178>, abgerufen am 27.04.2024.