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Francisci, Erasmus: Schau- und Ehren-Platz Schriftlicher Tapfferkeit. Nürnberg, 1684.

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benbürger/ sonderlich Sachsen und Zeckler / von dieser Faction/ zugegen: die forderten alle/ mit grossem Geschrey/ man solte diesen Reichs-Schluß pupliciren/ und droheten denen/ welche sich dawider ein Wort verlauten lassen würden/ den Hals zu brechen. So hielten diese leichtsinnige Köpfe ihren mehrmaligen feyerlichen Vertrag!

Uladislaus hätte/ wie Isthuanfius selber/ obgleich ein Ungar/ urtheilet/ diesem Ubel gleich steuren/ und den Urhebern solcher Aufruhr die Köpfe nehmen sollen: aber er sagte / da mans ihm heimlich hinterbrachte/ sonst nichts darauf/ als/ GOtt würde/ für seine und der Seinigen Wolfarth/ schon sorgen. Dann er war ein fauler/ müssiger/ und langsamer Fürst/ der alles gehen ließ/ wie es ging/ und sich dadurch in grosse Verachtung brachte.

Das ist nun die Satzung am Bach Rakos, darauf sich hernach/ auf obberührtem Reichstage / Graf Johann von Zips beruffen; und da seine Adhärenten vorgegeben (wiewol Johannes Sambucus mit den Worten dicere non verentur, sie scheuen und schämen sich nicht vorzugeben / sc. anzeigt/ es sey für ein Geticht zu halten) daß man dem Grafen Johann/ mit einer Verschreibung/ auf erzehlten Fall/ die Kron versprochen.

So ging es demnach/ auf diesem Reichstage/ einhällig darauf auf/ Ungarn wäre ein freyes Volk/ und solche Freyheit bestünde grössern Theils/ in Erwählung eines Königs; der Schluß ihrer Vor-Eltern wäre ganz unbillig/ indem sie/ nach Ableben Königs Matthiä / einen Ausländer zum Könige gemacht: darüber wäre auch das Reich in solche Ruin und Verwirrung gerathen. Hierbey vergassen sie nicht/ den verstorbenen König Uladislaum weitlich durchzuhecheln. Endlich zohen sie vorbeschriebenen Feld-Schluß am Bach Rakos an / zum Beweis/ daß man nun keinem Fremden mehr die Krone aufsetzen müste; wählten also hierauf diesen Grafen/ Johann von Zips/ zum Könige: und liessen ihn auch/ durch den Granerischen Erz-Bischoff/ Paulum de Varda, zwey Monaten nach dem unglücklichen Mohatzischen Treffen/ krönen/ am Fest Martini/ im Jahr 1526.

Nachdemmal aber diese Krönung/ wider alle Verträge und Aufrichtigkeit/ durch Ehrgeitz deß Grafens/ erpracticirt war: also kunte er derselben auch nicht mit Ruhe geniessen / noch Ferdinandus sein Recht so schwinden lassen. Das Reich ward gleich in zwo Factionen zerschnitten. Eine hing dem neuen Könige Johannes an; die andre dem Ferdinand. Der Erz-Bischoff/ welcher Johannem selber gekrönt hatte/ trat selbst ab/ zum Ferdinand. Stephanus Bathori/ der Palatinus/ hatte schon/ gleich nach dem Untergange König Ludwigs / auf mancherley Weise dem Ferdinand viel Freunde gemacht. Er schrieb auch eine Reichs-Versammlung aus nach Preßburg/ und erklärte allda mit seinen Gleich-Gesinnten / den Ferdinand/ für einen rechtmässigen König in Ungarn. Dem auch (nach Isthuanfii Meldung) viel anwesende Reichs-Stände beygestimmet.

Vid. Johannis Sambuci Appendix Rerum Hungaricarum Bonfinii, p. 774.

benbürger/ sonderlich Sachsen und Zeckler / von dieser Faction/ zugegen: die forderten alle/ mit grossem Geschrey/ man solte diesen Reichs-Schluß pupliciren/ und droheten denen/ welche sich dawider ein Wort verlauten lassen würden/ den Hals zu brechen. So hielten diese leichtsinnige Köpfe ihren mehrmaligen feyerlichen Vertrag!

Uladislaus hätte/ wie Isthuanfius selber/ obgleich ein Ungar/ urtheilet/ diesem Ubel gleich steuren/ und den Urhebern solcher Aufruhr die Köpfe nehmen sollen: aber er sagte / da mans ihm heimlich hinterbrachte/ sonst nichts darauf/ als/ GOtt würde/ für seine und der Seinigen Wolfarth/ schon sorgen. Dann er war ein fauler/ müssiger/ und langsamer Fürst/ der alles gehen ließ/ wie es ging/ und sich dadurch in grosse Verachtung brachte.

Das ist nun die Satzung am Bach Rakos, darauf sich hernach/ auf obberührtem Reichstage / Graf Johann von Zips beruffen; und da seine Adhärenten vorgegeben (wiewol Johannes Sambucus mit den Worten dicere non verentur, sie scheuen und schämen sich nicht vorzugeben / sc. anzeigt/ es sey für ein Geticht zu halten) daß man dem Grafen Johann/ mit einer Verschreibung/ auf erzehlten Fall/ die Kron versprochen.

So ging es demnach/ auf diesem Reichstage/ einhällig darauf auf/ Ungarn wäre ein freyes Volk/ und solche Freyheit bestünde grössern Theils/ in Erwählung eines Königs; der Schluß ihrer Vor-Eltern wäre ganz unbillig/ indem sie/ nach Ableben Königs Matthiä / einen Ausländer zum Könige gemacht: darüber wäre auch das Reich in solche Ruin und Verwirrung gerathen. Hierbey vergassen sie nicht/ den verstorbenen König Uladislaum weitlich durchzuhecheln. Endlich zohen sie vorbeschriebenen Feld-Schluß am Bach Rakos an / zum Beweis/ daß man nun keinem Fremden mehr die Krone aufsetzen müste; wählten also hierauf diesen Grafen/ Johann von Zips/ zum Könige: und liessen ihn auch/ durch den Granerischen Erz-Bischoff/ Paulum de Varda, zwey Monaten nach dem unglücklichen Mohatzischen Treffen/ krönen/ am Fest Martini/ im Jahr 1526.

Nachdemmal aber diese Krönung/ wider alle Verträge und Aufrichtigkeit/ durch Ehrgeitz deß Grafens/ erpracticirt war: also kunte er derselben auch nicht mit Ruhe geniessen / noch Ferdinandus sein Recht so schwinden lassen. Das Reich ward gleich in zwo Factionen zerschnitten. Eine hing dem neuen Könige Johannes an; die andre dem Ferdinand. Der Erz-Bischoff/ welcher Johannem selber gekrönt hatte/ trat selbst ab/ zum Ferdinand. Stephanus Bathori/ der Palatinus/ hatte schon/ gleich nach dem Untergange König Ludwigs / auf mancherley Weise dem Ferdinand viel Freunde gemacht. Er schrieb auch eine Reichs-Versammlung aus nach Preßburg/ und erklärte allda mit seinen Gleich-Gesinnten / den Ferdinand/ für einen rechtmässigen König in Ungarn. Dem auch (nach Isthuanfii Meldung) viel anwesende Reichs-Stände beygestimmet.

Vid. Johannis Sambuci Appendix Rerum Hungaricarum Bonfinii, p. 774.
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benbürger/ sonderlich Sachsen und Zeckler           / von dieser Faction/ zugegen: die forderten alle/ mit grossem Geschrey/ man solte            diesen Reichs-Schluß pupliciren/ und droheten denen/ welche sich dawider ein Wort            verlauten lassen würden/ den Hals zu brechen. So hielten diese leichtsinnige Köpfe ihren            mehrmaligen feyerlichen Vertrag!</p>
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[77/0085] benbürger/ sonderlich Sachsen und Zeckler / von dieser Faction/ zugegen: die forderten alle/ mit grossem Geschrey/ man solte diesen Reichs-Schluß pupliciren/ und droheten denen/ welche sich dawider ein Wort verlauten lassen würden/ den Hals zu brechen. So hielten diese leichtsinnige Köpfe ihren mehrmaligen feyerlichen Vertrag! Uladislaus hätte/ wie Isthuanfius selber/ obgleich ein Ungar/ urtheilet/ diesem Ubel gleich steuren/ und den Urhebern solcher Aufruhr die Köpfe nehmen sollen: aber er sagte / da mans ihm heimlich hinterbrachte/ sonst nichts darauf/ als/ GOtt würde/ für seine und der Seinigen Wolfarth/ schon sorgen. Dann er war ein fauler/ müssiger/ und langsamer Fürst/ der alles gehen ließ/ wie es ging/ und sich dadurch in grosse Verachtung brachte. Das ist nun die Satzung am Bach Rakos, darauf sich hernach/ auf obberührtem Reichstage / Graf Johann von Zips beruffen; und da seine Adhärenten vorgegeben (wiewol Johannes Sambucus mit den Worten dicere non verentur, sie scheuen und schämen sich nicht vorzugeben / sc. anzeigt/ es sey für ein Geticht zu halten) daß man dem Grafen Johann/ mit einer Verschreibung/ auf erzehlten Fall/ die Kron versprochen. So ging es demnach/ auf diesem Reichstage/ einhällig darauf auf/ Ungarn wäre ein freyes Volk/ und solche Freyheit bestünde grössern Theils/ in Erwählung eines Königs; der Schluß ihrer Vor-Eltern wäre ganz unbillig/ indem sie/ nach Ableben Königs Matthiä / einen Ausländer zum Könige gemacht: darüber wäre auch das Reich in solche Ruin und Verwirrung gerathen. Hierbey vergassen sie nicht/ den verstorbenen König Uladislaum weitlich durchzuhecheln. Endlich zohen sie vorbeschriebenen Feld-Schluß am Bach Rakos an / zum Beweis/ daß man nun keinem Fremden mehr die Krone aufsetzen müste; wählten also hierauf diesen Grafen/ Johann von Zips/ zum Könige: und liessen ihn auch/ durch den Granerischen Erz-Bischoff/ Paulum de Varda, zwey Monaten nach dem unglücklichen Mohatzischen Treffen/ krönen/ am Fest Martini/ im Jahr 1526. Nachdemmal aber diese Krönung/ wider alle Verträge und Aufrichtigkeit/ durch Ehrgeitz deß Grafens/ erpracticirt war: also kunte er derselben auch nicht mit Ruhe geniessen / noch Ferdinandus sein Recht so schwinden lassen. Das Reich ward gleich in zwo Factionen zerschnitten. Eine hing dem neuen Könige Johannes an; die andre dem Ferdinand. Der Erz-Bischoff/ welcher Johannem selber gekrönt hatte/ trat selbst ab/ zum Ferdinand. Stephanus Bathori/ der Palatinus/ hatte schon/ gleich nach dem Untergange König Ludwigs / auf mancherley Weise dem Ferdinand viel Freunde gemacht. Er schrieb auch eine Reichs-Versammlung aus nach Preßburg/ und erklärte allda mit seinen Gleich-Gesinnten / den Ferdinand/ für einen rechtmässigen König in Ungarn. Dem auch (nach Isthuanfii Meldung) viel anwesende Reichs-Stände beygestimmet. Vid. Johannis Sambuci Appendix Rerum Hungaricarum Bonfinii, p. 774.

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Zitationshilfe: Francisci, Erasmus: Schau- und Ehren-Platz Schriftlicher Tapfferkeit. Nürnberg, 1684, S. 77. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/franciscus_schauplatz_1684/85>, abgerufen am 23.11.2024.