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Francisci, Erasmus: Schau- und Ehren-Platz Schriftlicher Tapfferkeit. Nürnberg, 1684.

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habe er/ ohne das absonderlich auch loß gegeben/ und noch herrlicher bekleidet/ nach der Stadt geschickt. Diß mögen nun gleich die vorigen/ oder ganz besondre Personen seyn: so ist gewiß/ daß er dem von Zedlitz/ und zween seiner Gefährten/ (denn die übrige hatte er säblen lassen /) grosse Gnade erwiesen/ und nicht allein mit stattlicher Kleidung/ sondern auch Verehrung einer Anzahl Ungarischer Goldgulden (oder Ducaten /) auf freyen Fuß gestellet: um zu zeigen/ daß er so wol von Gnade und Mildigkeit leuchten/ als von Ernst und strenger Gewalt blitzen/ könte/ und im Wett-Streit der Höflichkeit/ womit ihn die Teutsche Generalität/ gleich Anfangs/ durch Loßgebung etlicher gefangenen Türken/ gleichsam ausgefordert hatte/ nicht unten ligen wolte. Denn wie auch die grimmigste Hunde bisweilen / wenn man ihnen ein Stück Brod fürwürfft/ mit dem Schwanz wedeln/ und sich ein wenig freundlich geberden/ bis der Wanders-Mann ihnen nichts mehr gibt; also können auch wol die boshaffte Tyrannen eine Courtoisie/ oder höfliche Begegnung/ blicken lassen/ wenn man sie/ durch eine Caresse/ dazu verbindt. Wiewol dieser Solimann/ die Warheit zu bekennen/ den Beurtheilern seiner Natur schier einen Zweifel veranlaßt/ ob sie tyrannischer/ oder großmütiger gewest.

Isthuanfius schreibt/ der Groß-Vizier habe diesem Zedlitz/ und dessen Gefährten / befohlen/ seinethalben der Generalität anzudeuten/ sein Großmächtigster Käiser wäre nicht eben/ zu dem Ende/ mit der Armee/ bey den Teutschen Gränzen angelangt/ daß er Wien wegnähme/ (denn solches wäre ihm ein leichtes gewest /) und daß er diese Stadt belägert/ seye nur geschehen/ um seine Soldatesca ein wenig zu exerciren: sondern seine intention sey gewest/ mit dem König Ferdinand/ die Strittigkeit über den Besitz deß Königreichs Ungarn/ vermittelst einer in dem Wienerischen Gefilde haltenden offenbaren Schlacht/ zu schlichten: derhalben wollte er hiernechst bald wieder/ nach Teutschland / kommen/ und sein Glück mit ihm/ durch einen Feld-Streich/ versuchen. Allein Isthuanfius fehlet/ in der Zeit. Denn dieses hat der Groß-Vizir allererst/ deß andern Tages nach dem Abzuge deß Solimanns/ in einem Antwort-Schreiben/ der Generalität zu vernehmen gefügt: wie hernach soll erzehlet werden. Diese Abfertigung aber der zweyerley Gefangenen ist / noch vor dem Solimannischen Aufbruch/ geschehen/ nemlich am 14. Octobris/ da er noch im Zweifel gestanden/ ob er nicht noch eins und zwar mit einem General-Sturm/ die Stadt angreiffen wollte. Gestaltsam/ selbigen Tags/ noch beyde Theile einander manchen scharffen Rauch entgegen geschickt/ und hefftig wider einander gefeurt.

Weil aber der Suldan betrachtete/ wie grob diese Braut/ welche er/ mit einer so rauhen Umfahung/ zu buhlen/ sich unterstanden/ mit ihm gescherzt/ wie blutig sie ihm seine Hände und Finger zerbissen/ will sagen/ wie manchen Kriegsmann sie ihm in den Staub gelegt hätte: gab er ihr/ gegen Abend/ mit Lösung seiner

habe er/ ohne das absonderlich auch loß gegeben/ und noch herrlicher bekleidet/ nach der Stadt geschickt. Diß mögen nun gleich die vorigen/ oder ganz besondre Personen seyn: so ist gewiß/ daß er dem von Zedlitz/ und zween seiner Gefährten/ (denn die übrige hatte er säblen lassen /) grosse Gnade erwiesen/ und nicht allein mit stattlicher Kleidung/ sondern auch Verehrung einer Anzahl Ungarischer Goldgulden (oder Ducaten /) auf freyen Fuß gestellet: um zu zeigen/ daß er so wol von Gnade und Mildigkeit leuchten/ als von Ernst und strenger Gewalt blitzen/ könte/ und im Wett-Streit der Höflichkeit/ womit ihn die Teutsche Generalität/ gleich Anfangs/ durch Loßgebung etlicher gefangenen Türken/ gleichsam ausgefordert hatte/ nicht unten ligen wolte. Denn wie auch die grimmigste Hunde bisweilen / wenn man ihnen ein Stück Brod fürwürfft/ mit dem Schwanz wedeln/ und sich ein wenig freundlich geberden/ bis der Wanders-Mann ihnen nichts mehr gibt; also können auch wol die boshaffte Tyrannen eine Courtoisie/ oder höfliche Begegnung/ blicken lassen/ wenn man sie/ durch eine Caresse/ dazu verbindt. Wiewol dieser Solimann/ die Warheit zu bekennen/ den Beurtheilern seiner Natur schier einen Zweifel veranlaßt/ ob sie tyrannischer/ oder großmütiger gewest.

Isthuanfius schreibt/ der Groß-Vizier habe diesem Zedlitz/ und dessen Gefährten / befohlen/ seinethalben der Generalität anzudeuten/ sein Großmächtigster Käiser wäre nicht eben/ zu dem Ende/ mit der Armee/ bey den Teutschen Gränzen angelangt/ daß er Wien wegnähme/ (denn solches wäre ihm ein leichtes gewest /) und daß er diese Stadt belägert/ seye nur geschehen/ um seine Soldatesca ein wenig zu exerciren: sondern seine intention sey gewest/ mit dem König Ferdinand/ die Strittigkeit über den Besitz deß Königreichs Ungarn/ vermittelst einer in dem Wienerischen Gefilde haltenden offenbaren Schlacht/ zu schlichten: derhalben wollte er hiernechst bald wieder/ nach Teutschland / kommen/ und sein Glück mit ihm/ durch einen Feld-Streich/ versuchen. Allein Isthuanfius fehlet/ in der Zeit. Denn dieses hat der Groß-Vizir allererst/ deß andern Tages nach dem Abzuge deß Solimanns/ in einem Antwort-Schreiben/ der Generalität zu vernehmen gefügt: wie hernach soll erzehlet werden. Diese Abfertigung aber der zweyerley Gefangenen ist / noch vor dem Solimannischen Aufbruch/ geschehen/ nemlich am 14. Octobris/ da er noch im Zweifel gestanden/ ob er nicht noch eins und zwar mit einem General-Sturm/ die Stadt angreiffen wollte. Gestaltsam/ selbigen Tags/ noch beyde Theile einander manchen scharffen Rauch entgegen geschickt/ und hefftig wider einander gefeurt.

Weil aber der Suldan betrachtete/ wie grob diese Braut/ welche er/ mit einer so rauhen Umfahung/ zu buhlen/ sich unterstanden/ mit ihm gescherzt/ wie blutig sie ihm seine Hände und Finger zerbissen/ will sagen/ wie manchen Kriegsmann sie ihm in den Staub gelegt hätte: gab er ihr/ gegen Abend/ mit Lösung seiner

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[174/0182] habe er/ ohne das absonderlich auch loß gegeben/ und noch herrlicher bekleidet/ nach der Stadt geschickt. Diß mögen nun gleich die vorigen/ oder ganz besondre Personen seyn: so ist gewiß/ daß er dem von Zedlitz/ und zween seiner Gefährten/ (denn die übrige hatte er säblen lassen /) grosse Gnade erwiesen/ und nicht allein mit stattlicher Kleidung/ sondern auch Verehrung einer Anzahl Ungarischer Goldgulden (oder Ducaten /) auf freyen Fuß gestellet: um zu zeigen/ daß er so wol von Gnade und Mildigkeit leuchten/ als von Ernst und strenger Gewalt blitzen/ könte/ und im Wett-Streit der Höflichkeit/ womit ihn die Teutsche Generalität/ gleich Anfangs/ durch Loßgebung etlicher gefangenen Türken/ gleichsam ausgefordert hatte/ nicht unten ligen wolte. Denn wie auch die grimmigste Hunde bisweilen / wenn man ihnen ein Stück Brod fürwürfft/ mit dem Schwanz wedeln/ und sich ein wenig freundlich geberden/ bis der Wanders-Mann ihnen nichts mehr gibt; also können auch wol die boshaffte Tyrannen eine Courtoisie/ oder höfliche Begegnung/ blicken lassen/ wenn man sie/ durch eine Caresse/ dazu verbindt. Wiewol dieser Solimann/ die Warheit zu bekennen/ den Beurtheilern seiner Natur schier einen Zweifel veranlaßt/ ob sie tyrannischer/ oder großmütiger gewest. Isthuanfius schreibt/ der Groß-Vizier habe diesem Zedlitz/ und dessen Gefährten / befohlen/ seinethalben der Generalität anzudeuten/ sein Großmächtigster Käiser wäre nicht eben/ zu dem Ende/ mit der Armee/ bey den Teutschen Gränzen angelangt/ daß er Wien wegnähme/ (denn solches wäre ihm ein leichtes gewest /) und daß er diese Stadt belägert/ seye nur geschehen/ um seine Soldatesca ein wenig zu exerciren: sondern seine intention sey gewest/ mit dem König Ferdinand/ die Strittigkeit über den Besitz deß Königreichs Ungarn/ vermittelst einer in dem Wienerischen Gefilde haltenden offenbaren Schlacht/ zu schlichten: derhalben wollte er hiernechst bald wieder/ nach Teutschland / kommen/ und sein Glück mit ihm/ durch einen Feld-Streich/ versuchen. Allein Isthuanfius fehlet/ in der Zeit. Denn dieses hat der Groß-Vizir allererst/ deß andern Tages nach dem Abzuge deß Solimanns/ in einem Antwort-Schreiben/ der Generalität zu vernehmen gefügt: wie hernach soll erzehlet werden. Diese Abfertigung aber der zweyerley Gefangenen ist / noch vor dem Solimannischen Aufbruch/ geschehen/ nemlich am 14. Octobris/ da er noch im Zweifel gestanden/ ob er nicht noch eins und zwar mit einem General-Sturm/ die Stadt angreiffen wollte. Gestaltsam/ selbigen Tags/ noch beyde Theile einander manchen scharffen Rauch entgegen geschickt/ und hefftig wider einander gefeurt. Weil aber der Suldan betrachtete/ wie grob diese Braut/ welche er/ mit einer so rauhen Umfahung/ zu buhlen/ sich unterstanden/ mit ihm gescherzt/ wie blutig sie ihm seine Hände und Finger zerbissen/ will sagen/ wie manchen Kriegsmann sie ihm in den Staub gelegt hätte: gab er ihr/ gegen Abend/ mit Lösung seiner

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Zitationshilfe: Francisci, Erasmus: Schau- und Ehren-Platz Schriftlicher Tapfferkeit. Nürnberg, 1684, S. 174. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/franciscus_schauplatz_1684/182>, abgerufen am 25.11.2024.