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Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 2. Berlin, 1791.

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lungen fort, und bemühte sich, ihre repu¬
blikanischen Grundsätze in ein helles Licht
zu stellen. Die sechs Kompagnien von Frei¬
willigen, welche zu den fünf so genannten
Sermens oder Bürgerinnungen von Brüssel ge¬
hörten, und keinesweges die Oberherrschaft
der Stände begünstigten, waren vielleicht den
Aristokraten vor allen übrigen Einwohnern
furchtbar, weil sie die Waffen trugen und die
Sicherheit der Stadt ihnen allein anvertrauet
war. Sie durften nur wollen, und die ganze
oligarchische Tyrannei verschwand. Um sich
ihrer zu versichern, ward ihnen am 6. Fe¬
bruar ein Eid deferirt, den sie den Ständen,
als ihrem rechtmässigen Landesherrn, leisten
sollten. Eduard von Walkiers, ein reicher
Banquier, der unter der vorigen Regierung
den Titel eines Vicomte erhalten hatte, wi¬
dersetzte sich dieser Zumuthung als Ältester
(doyen) der Innung von St. Sebastian und

I 5

lungen fort, und bemühte sich, ihre repu¬
blikanischen Grundsätze in ein helles Licht
zu stellen. Die sechs Kompagnien von Frei¬
willigen, welche zu den fünf so genannten
Sermens oder Bürgerinnungen von Brüssel ge¬
hörten, und keinesweges die Oberherrschaft
der Stände begünstigten, waren vielleicht den
Aristokraten vor allen übrigen Einwohnern
furchtbar, weil sie die Waffen trugen und die
Sicherheit der Stadt ihnen allein anvertrauet
war. Sie durften nur wollen, und die ganze
oligarchische Tyrannei verschwand. Um sich
ihrer zu versichern, ward ihnen am 6. Fe¬
bruar ein Eid deferirt, den sie den Ständen,
als ihrem rechtmäſsigen Landesherrn, leisten
sollten. Eduard von Walkiers, ein reicher
Banquier, der unter der vorigen Regierung
den Titel eines Vicomte erhalten hatte, wi¬
dersetzte sich dieser Zumuthung als Ältester
(doyen) der Innung von St. Sebastian und

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[137/0143] lungen fort, und bemühte sich, ihre repu¬ blikanischen Grundsätze in ein helles Licht zu stellen. Die sechs Kompagnien von Frei¬ willigen, welche zu den fünf so genannten Sermens oder Bürgerinnungen von Brüssel ge¬ hörten, und keinesweges die Oberherrschaft der Stände begünstigten, waren vielleicht den Aristokraten vor allen übrigen Einwohnern furchtbar, weil sie die Waffen trugen und die Sicherheit der Stadt ihnen allein anvertrauet war. Sie durften nur wollen, und die ganze oligarchische Tyrannei verschwand. Um sich ihrer zu versichern, ward ihnen am 6. Fe¬ bruar ein Eid deferirt, den sie den Ständen, als ihrem rechtmäſsigen Landesherrn, leisten sollten. Eduard von Walkiers, ein reicher Banquier, der unter der vorigen Regierung den Titel eines Vicomte erhalten hatte, wi¬ dersetzte sich dieser Zumuthung als Ältester (doyen) der Innung von St. Sebastian und I 5

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Zitationshilfe: Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 2. Berlin, 1791, S. 137. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein02_1791/143>, abgerufen am 18.05.2024.