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Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 2. Berlin, 1791.

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Hier habe ich noch einen ähnlichen Fang
gethan. Ein gewisser Abbe Ghesquiere hat
eben eine Notion succincte de l'ancienne con¬
stitution des Provinces Belgiques
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sen, die ich Dir doch bekannt machen muss.
Er ist in der That einzig, dieser Abbe; denn
er findet die Vorrechte der Niederländischen
Klerisei ganz klar im Tacitus aufgezeichnet.
Tacitus sagt im siebenten Kapitel seines
Aufsatzes über die Sitten der Deutschen, dass
ihre Könige nicht unumschränkte Herrscher
waren (nec regibus infinita aut libera potestas.)
Also hatten die Belgier damals einen geist¬
lichen, adelichen und dritten Stand, deren
Repräsentanten die königliche Macht in
Schranken hielten! Wer wollte die Bün¬
digkeit dieses Schlusses antasten? Wer
wollte noch in Zweifel ziehen, was ein ge¬
lehrtes Mitglied der Seeländischen Akademie,
vermöge seiner seltenen Gewandheit in der

Hier habe ich noch einen ähnlichen Fang
gethan. Ein gewisser Abbé Ghesquière hat
eben eine Notion succincte de l’ancienne con¬
stitution des Provinces Belgiques
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sen, die ich Dir doch bekannt machen muſs.
Er ist in der That einzig, dieser Abbé; denn
er findet die Vorrechte der Niederländischen
Klerisei ganz klar im Tacitus aufgezeichnet.
Tacitus sagt im siebenten Kapitel seines
Aufsatzes über die Sitten der Deutschen, daſs
ihre Könige nicht unumschränkte Herrscher
waren (nec regibus infinita aut libera potestas.)
Also hatten die Belgier damals einen geist¬
lichen, adelichen und dritten Stand, deren
Repräsentanten die königliche Macht in
Schranken hielten! Wer wollte die Bün¬
digkeit dieses Schlusses antasten? Wer
wollte noch in Zweifel ziehen, was ein ge¬
lehrtes Mitglied der Seeländischen Akademie,
vermöge seiner seltenen Gewandheit in der

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[110/0116] Hier habe ich noch einen ähnlichen Fang gethan. Ein gewisser Abbé Ghesquière hat eben eine Notion succincte de l’ancienne con¬ stitution des Provinces Belgiques drucken las¬ sen, die ich Dir doch bekannt machen muſs. Er ist in der That einzig, dieser Abbé; denn er findet die Vorrechte der Niederländischen Klerisei ganz klar im Tacitus aufgezeichnet. Tacitus sagt im siebenten Kapitel seines Aufsatzes über die Sitten der Deutschen, daſs ihre Könige nicht unumschränkte Herrscher waren (nec regibus infinita aut libera potestas.) Also hatten die Belgier damals einen geist¬ lichen, adelichen und dritten Stand, deren Repräsentanten die königliche Macht in Schranken hielten! Wer wollte die Bün¬ digkeit dieses Schlusses antasten? Wer wollte noch in Zweifel ziehen, was ein ge¬ lehrtes Mitglied der Seeländischen Akademie, vermöge seiner seltenen Gewandheit in der

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Zitationshilfe: Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 2. Berlin, 1791, S. 110. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein02_1791/116>, abgerufen am 17.05.2024.