Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 1. Berlin, 1791.

Bild:
<< vorherige Seite

lichkeit gegründet, nach welchen wir Befugniss
zu allen Handlungen haben, die zu unserer
sittlichen Vollkommenheit unentbehrlich sind,
ohne der Vervollkommnung Anderer im We¬
ge zu stehen. Aber das können, und sollen
hier jene aus der Erfahrung entlehnten That¬
sachen beweisen, dass der Zwang, wodurch
ein Recht behauptet werden muss, von will¬
kührlicher Gewalt nicht unterschieden wer¬
den kann, sobald das Recht nicht ausser
allem Zweifel anerkannt ist. Wenn aber die
Parteien, die zusammen einen Vertrag ge¬
schlossen haben, über ihre Rechte in Streit
gerathen -- wer soll dann oberster Schieds¬
richter seyn? wessen Vernunft sollen beide
für weiser und vollkommner als die ihrige
erkennen? wessen Ansprüche sollen sie als
wahr und der Natur der Dinge gemäss be¬
folgen? Wie, wenn die Eine Partei durch
die Gründe des Schiedsrichters nicht zu über¬

lichkeit gegründet, nach welchen wir Befugniſs
zu allen Handlungen haben, die zu unserer
sittlichen Vollkommenheit unentbehrlich sind,
ohne der Vervollkommnung Anderer im We¬
ge zu stehen. Aber das können, und sollen
hier jene aus der Erfahrung entlehnten That¬
sachen beweisen, daſs der Zwang, wodurch
ein Recht behauptet werden muſs, von will¬
kührlicher Gewalt nicht unterschieden wer¬
den kann, sobald das Recht nicht auſser
allem Zweifel anerkannt ist. Wenn aber die
Parteien, die zusammen einen Vertrag ge¬
schlossen haben, über ihre Rechte in Streit
gerathen — wer soll dann oberster Schieds¬
richter seyn? wessen Vernunft sollen beide
für weiser und vollkommner als die ihrige
erkennen? wessen Ansprüche sollen sie als
wahr und der Natur der Dinge gemäſs be¬
folgen? Wie, wenn die Eine Partei durch
die Gründe des Schiedsrichters nicht zu über¬

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p xml:id="p-0378" next="p-0381"><pb facs="#f0379" n="367"/>
lichkeit gegründet, nach welchen wir Befugni&#x017F;s<lb/>
zu allen Handlungen haben, die zu unserer<lb/>
sittlichen Vollkommenheit unentbehrlich sind,<lb/>
ohne der Vervollkommnung Anderer im We¬<lb/>
ge zu stehen. Aber <hi rendition="#g">das</hi> können, und sollen<lb/>
hier jene aus der Erfahrung entlehnten That¬<lb/>
sachen beweisen, da&#x017F;s der Zwang, wodurch<lb/>
ein Recht behauptet werden mu&#x017F;s, von will¬<lb/>
kührlicher Gewalt nicht unterschieden wer¬<lb/>
den kann, sobald das Recht nicht au&#x017F;ser<lb/>
allem Zweifel anerkannt ist. Wenn aber die<lb/>
Parteien, die zusammen einen Vertrag ge¬<lb/>
schlossen haben, über ihre Rechte in Streit<lb/>
gerathen &#x2014; wer soll dann oberster Schieds¬<lb/>
richter seyn? wessen Vernunft sollen beide<lb/>
für weiser und vollkommner als die ihrige<lb/>
erkennen? wessen Ansprüche sollen sie als<lb/>
wahr und der Natur der Dinge gemä&#x017F;s be¬<lb/>
folgen? Wie, wenn die Eine Partei durch<lb/>
die Gründe des Schiedsrichters nicht zu über¬<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[367/0379] lichkeit gegründet, nach welchen wir Befugniſs zu allen Handlungen haben, die zu unserer sittlichen Vollkommenheit unentbehrlich sind, ohne der Vervollkommnung Anderer im We¬ ge zu stehen. Aber das können, und sollen hier jene aus der Erfahrung entlehnten That¬ sachen beweisen, daſs der Zwang, wodurch ein Recht behauptet werden muſs, von will¬ kührlicher Gewalt nicht unterschieden wer¬ den kann, sobald das Recht nicht auſser allem Zweifel anerkannt ist. Wenn aber die Parteien, die zusammen einen Vertrag ge¬ schlossen haben, über ihre Rechte in Streit gerathen — wer soll dann oberster Schieds¬ richter seyn? wessen Vernunft sollen beide für weiser und vollkommner als die ihrige erkennen? wessen Ansprüche sollen sie als wahr und der Natur der Dinge gemäſs be¬ folgen? Wie, wenn die Eine Partei durch die Gründe des Schiedsrichters nicht zu über¬

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein01_1791
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein01_1791/379
Zitationshilfe: Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 1. Berlin, 1791, S. 367. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein01_1791/379>, abgerufen am 08.05.2024.