nicht in gleichem Maasse die Last des ge¬ meinschaftlichen Bundes trugen. Selbst in England, bei einer Verfassung, zu welcher die Völker Europens mit Neid und Begierde hinaufsehen, wird das Volk nicht vollkom¬ men repräsentirt, und seine beinahe unein¬ geschränkte bürgerliche Freiheit ist bei den Gebrechen der politischen immer noch in Gefahr. Allerdings hing es nicht von der Willkühr des Volkes ab, sich eine voll¬ kommnere Verfassung zu geben; alles ent¬ stand nach und nach, unter mehr oder minder günstigen Umständen; da es die Macht in Händen hatte, mangelte es ihm an Einsicht, und als es Einsicht erlangte, war die Gelegenheit ihm entschlüpft.
Wohin führen uns diese Erfahrungssätze? Etwa zur Festsetzung des Begriffes von Recht? Nein; dieser ist bestimmt, und unerschütter¬ lich auf die uns bewussten Formen der Sitt¬
nicht in gleichem Maaſse die Last des ge¬ meinschaftlichen Bundes trugen. Selbst in England, bei einer Verfassung, zu welcher die Völker Europens mit Neid und Begierde hinaufsehen, wird das Volk nicht vollkom¬ men repräsentirt, und seine beinahe unein¬ geschränkte bürgerliche Freiheit ist bei den Gebrechen der politischen immer noch in Gefahr. Allerdings hing es nicht von der Willkühr des Volkes ab, sich eine voll¬ kommnere Verfassung zu geben; alles ent¬ stand nach und nach, unter mehr oder minder günstigen Umständen; da es die Macht in Händen hatte, mangelte es ihm an Einsicht, und als es Einsicht erlangte, war die Gelegenheit ihm entschlüpft.
Wohin führen uns diese Erfahrungssätze? Etwa zur Festsetzung des Begriffes von Recht? Nein; dieser ist bestimmt, und unerschütter¬ lich auf die uns bewuſsten Formen der Sitt¬
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nicht in gleichem Maaſse die Last des ge¬
meinschaftlichen Bundes trugen. Selbst in
England, bei einer Verfassung, zu welcher
die Völker Europens mit Neid und Begierde
hinaufsehen, wird das Volk nicht vollkom¬
men repräsentirt, und seine beinahe unein¬
geschränkte bürgerliche Freiheit ist bei den
Gebrechen der politischen immer noch in
Gefahr. Allerdings hing es nicht von der
Willkühr des Volkes ab, sich eine voll¬
kommnere Verfassung zu geben; alles ent¬
stand nach und nach, unter mehr oder
minder günstigen Umständen; da es die
Macht in Händen hatte, mangelte es ihm
an Einsicht, und als es Einsicht erlangte,
war die Gelegenheit ihm entschlüpft.
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Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 1. Berlin, 1791, S. 366. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein01_1791/378>, abgerufen am 08.05.2024.
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