Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 1. Berlin, 1791.von Cadix. Nachdem sie in Ostende gelan¬ I. Theil. T
von Cadix. Nachdem sie in Ostende gelan¬ I. Theil. T
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0301" n="289"/> von Cadix. Nachdem sie in Ostende gelan¬<lb/> det worden, geht sie wieder auf Kanälen<lb/> bis Herzogenbusch, und dann zur Achse<lb/> nach Aachen. Hier wird sie zuerst in aus¬<lb/> gemauerten Vertiefungen gespült, aus denen<lb/> man das unreine Wasser nach Gefallen ab¬<lb/> leiten kann. Um allen Betrug der Arbeits¬<lb/> leute zu verhüten, hat man diese Wollwä¬<lb/> schen an freien, frequentirten Örtern ange¬<lb/> legt. Wo diese Vorsicht nicht gebraucht wird,<lb/> (welches in der Stadt der Fall ist, wo man<lb/> zuweilen auch das Waschen bei Nacht ge¬<lb/> stattet) da kann man oft durch die strengste<lb/> Aufsicht der Entwendung eines ansehnlichen<lb/> Theils der zugewogenen Wolle nicht vor¬<lb/> beugen. Je nachdem der Arbeiter sie mehr<lb/> oder weniger mit Wasser angefüllt zurück¬<lb/> liefert, steht es bei ihm, den Fabrikan¬<lb/> ten unvermerkt um sein Eigenthum zu be¬<lb/> trügen.</p><lb/> <fw place="bottom" type="sig">I. <hi rendition="#g">Theil</hi>. T<lb/></fw> </div> </div> </body> </text> </TEI> [289/0301]
von Cadix. Nachdem sie in Ostende gelan¬
det worden, geht sie wieder auf Kanälen
bis Herzogenbusch, und dann zur Achse
nach Aachen. Hier wird sie zuerst in aus¬
gemauerten Vertiefungen gespült, aus denen
man das unreine Wasser nach Gefallen ab¬
leiten kann. Um allen Betrug der Arbeits¬
leute zu verhüten, hat man diese Wollwä¬
schen an freien, frequentirten Örtern ange¬
legt. Wo diese Vorsicht nicht gebraucht wird,
(welches in der Stadt der Fall ist, wo man
zuweilen auch das Waschen bei Nacht ge¬
stattet) da kann man oft durch die strengste
Aufsicht der Entwendung eines ansehnlichen
Theils der zugewogenen Wolle nicht vor¬
beugen. Je nachdem der Arbeiter sie mehr
oder weniger mit Wasser angefüllt zurück¬
liefert, steht es bei ihm, den Fabrikan¬
ten unvermerkt um sein Eigenthum zu be¬
trügen.
I. Theil. T
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