Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Fontane, Theodor: Wanderungen durch die Mark Brandenburg. Bd. 2: Das Oderland. Berlin, 1863.

Bild:
<< vorherige Seite

alte Stengelbergen", auf welchem Gebiet es auch immer sein mag,
ist jedesmal todt.

Stelle ich nachstehend alles zusammen, was ich theils in
Kienbaum mündlich erfahren, theils aus Büchern ersehen konnte,
so erscheint es, daß der Charakter dieses Bienenconvents im Lauf
der Jahrhunderte wechselte, und während es sich in den früheren
Jahrhunderten sehr wahrscheinlich um allerhand geschäftliche
Regulirungen handelte, war dieser Convent, im vorigen Jahrhun-
dert, theils eine Art Ausstellung, theils eine Fachmänner-Versamm-
lung (nach Art moderner Versammlungen der Art), wo man sich
Produkte zeigte, Resultate mittheilte und über Bienenzucht, nach
gemachten Erfahrungen, wissenschaftlich-praktisch berieth.

Dieser totale Wechsel, der vielleicht mit Anfang des vorigen
Jahrhunderts eintrat, hatte muthmaßlich darin seinen Grund, daß
um die genannte Zeit der Honigbau ein freies, nach Wunsch der
Regierung von jedem Bauer und Kossäthen zu betreibendes Ge-
werbe wurde, während er bis dahin als ein besondres Recht an
einem bestimmten Grund und Boden gehaftet und alle diejenigen,
die als Pächter dieses Grund und Bodens den Honigbau betrie-
ben, in ein Abhängigkeits-Verhältniß von dem betreffenden Grund-
herrn gebracht hatte.

Diese Zins- und Pacht-Verhältnisse waren es nun wahr-
scheinlich, die in früheren Jahrhunderten -- in denen man nur
die Waldbienenzucht kannte -- in Kienbaum geschäftlich regulirt
wurden. Man einigte sich über allgemeine Sätze und Normen,
über das, was man pachten könne und was nicht; neben dem All-
gemeinen aber waren es auch die speciellen Verhältnisse Kienbaums,
die zur Sprache kamen, und mit diesen beschäftigen wir uns hier
ausschließlich.

Kienbaum gehörte in alten Zeiten zu Kloster Zinna, später,
nach der Säkularisation, zu Amt Rüdersdorf; Amt Rüdersdorf
war also Grundherr. Dieser Grundherr nun, wie er in an-
dern Dörfern neben Ackerland Viehweide verpachtete, verpach-
tete in Kienbaum Bienenweide, d. h. einen Wald, auf dem die

alte Stengelbergen“, auf welchem Gebiet es auch immer ſein mag,
iſt jedesmal todt.

Stelle ich nachſtehend alles zuſammen, was ich theils in
Kienbaum mündlich erfahren, theils aus Büchern erſehen konnte,
ſo erſcheint es, daß der Charakter dieſes Bienenconvents im Lauf
der Jahrhunderte wechſelte, und während es ſich in den früheren
Jahrhunderten ſehr wahrſcheinlich um allerhand geſchäftliche
Regulirungen handelte, war dieſer Convent, im vorigen Jahrhun-
dert, theils eine Art Ausſtellung, theils eine Fachmänner-Verſamm-
lung (nach Art moderner Verſammlungen der Art), wo man ſich
Produkte zeigte, Reſultate mittheilte und über Bienenzucht, nach
gemachten Erfahrungen, wiſſenſchaftlich-praktiſch berieth.

Dieſer totale Wechſel, der vielleicht mit Anfang des vorigen
Jahrhunderts eintrat, hatte muthmaßlich darin ſeinen Grund, daß
um die genannte Zeit der Honigbau ein freies, nach Wunſch der
Regierung von jedem Bauer und Koſſäthen zu betreibendes Ge-
werbe wurde, während er bis dahin als ein beſondres Recht an
einem beſtimmten Grund und Boden gehaftet und alle diejenigen,
die als Pächter dieſes Grund und Bodens den Honigbau betrie-
ben, in ein Abhängigkeits-Verhältniß von dem betreffenden Grund-
herrn gebracht hatte.

Dieſe Zins- und Pacht-Verhältniſſe waren es nun wahr-
ſcheinlich, die in früheren Jahrhunderten — in denen man nur
die Waldbienenzucht kannte — in Kienbaum geſchäftlich regulirt
wurden. Man einigte ſich über allgemeine Sätze und Normen,
über das, was man pachten könne und was nicht; neben dem All-
gemeinen aber waren es auch die ſpeciellen Verhältniſſe Kienbaums,
die zur Sprache kamen, und mit dieſen beſchäftigen wir uns hier
ausſchließlich.

Kienbaum gehörte in alten Zeiten zu Kloſter Zinna, ſpäter,
nach der Säkulariſation, zu Amt Rüdersdorf; Amt Rüdersdorf
war alſo Grundherr. Dieſer Grundherr nun, wie er in an-
dern Dörfern neben Ackerland Viehweide verpachtete, verpach-
tete in Kienbaum Bienenweide, d. h. einen Wald, auf dem die

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0508" n="496"/>
alte Stengelbergen&#x201C;, auf welchem Gebiet es auch immer &#x017F;ein mag,<lb/>
i&#x017F;t <hi rendition="#g">jedesmal</hi> todt.</p><lb/>
        <p>Stelle ich nach&#x017F;tehend alles zu&#x017F;ammen, was ich theils in<lb/>
Kienbaum mündlich erfahren, theils aus Büchern er&#x017F;ehen konnte,<lb/>
&#x017F;o er&#x017F;cheint es, daß der Charakter die&#x017F;es Bienenconvents im Lauf<lb/>
der Jahrhunderte wech&#x017F;elte, und während es &#x017F;ich in den früheren<lb/>
Jahrhunderten &#x017F;ehr wahr&#x017F;cheinlich um allerhand <hi rendition="#g">ge&#x017F;chäftliche</hi><lb/>
Regulirungen handelte, war die&#x017F;er Convent, im vorigen Jahrhun-<lb/>
dert, theils eine Art Aus&#x017F;tellung, theils eine Fachmänner-Ver&#x017F;amm-<lb/>
lung (nach Art moderner Ver&#x017F;ammlungen der Art), wo man &#x017F;ich<lb/>
Produkte zeigte, Re&#x017F;ultate mittheilte und über Bienenzucht, nach<lb/>
gemachten Erfahrungen, wi&#x017F;&#x017F;en&#x017F;chaftlich-prakti&#x017F;ch berieth.</p><lb/>
        <p>Die&#x017F;er totale Wech&#x017F;el, der vielleicht mit Anfang des vorigen<lb/>
Jahrhunderts eintrat, hatte muthmaßlich darin &#x017F;einen Grund, daß<lb/>
um die genannte Zeit der Honigbau ein freies, nach Wun&#x017F;ch der<lb/>
Regierung von <hi rendition="#g">jedem</hi> Bauer und Ko&#x017F;&#x017F;äthen zu betreibendes Ge-<lb/>
werbe wurde, während er bis dahin als ein be&#x017F;ondres Recht an<lb/>
einem be&#x017F;timmten Grund und Boden gehaftet und alle diejenigen,<lb/>
die als Pächter die&#x017F;es Grund und Bodens den Honigbau betrie-<lb/>
ben, in ein Abhängigkeits-Verhältniß von dem betreffenden Grund-<lb/>
herrn gebracht hatte.</p><lb/>
        <p>Die&#x017F;e Zins- und Pacht-Verhältni&#x017F;&#x017F;e waren es nun wahr-<lb/>
&#x017F;cheinlich, die in früheren Jahrhunderten &#x2014; in denen man nur<lb/>
die Waldbienenzucht kannte &#x2014; in Kienbaum ge&#x017F;chäftlich regulirt<lb/>
wurden. Man einigte &#x017F;ich über allgemeine Sätze und Normen,<lb/>
über das, was man pachten könne und was nicht; neben dem All-<lb/>
gemeinen aber waren es auch die &#x017F;peciellen Verhältni&#x017F;&#x017F;e Kienbaums,<lb/>
die zur Sprache kamen, und mit die&#x017F;en be&#x017F;chäftigen wir uns hier<lb/>
aus&#x017F;chließlich.</p><lb/>
        <p>Kienbaum gehörte in alten Zeiten zu Klo&#x017F;ter Zinna, &#x017F;päter,<lb/>
nach der Säkulari&#x017F;ation, zu Amt Rüdersdorf; Amt Rüdersdorf<lb/>
war al&#x017F;o <hi rendition="#g">Grundherr</hi>. Die&#x017F;er Grundherr nun, wie er in an-<lb/>
dern Dörfern neben Ackerland <hi rendition="#g">Viehweide</hi> verpachtete, verpach-<lb/>
tete in Kienbaum <hi rendition="#g">Bienenweide</hi>, d. h. einen Wald, auf dem die<lb/></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[496/0508] alte Stengelbergen“, auf welchem Gebiet es auch immer ſein mag, iſt jedesmal todt. Stelle ich nachſtehend alles zuſammen, was ich theils in Kienbaum mündlich erfahren, theils aus Büchern erſehen konnte, ſo erſcheint es, daß der Charakter dieſes Bienenconvents im Lauf der Jahrhunderte wechſelte, und während es ſich in den früheren Jahrhunderten ſehr wahrſcheinlich um allerhand geſchäftliche Regulirungen handelte, war dieſer Convent, im vorigen Jahrhun- dert, theils eine Art Ausſtellung, theils eine Fachmänner-Verſamm- lung (nach Art moderner Verſammlungen der Art), wo man ſich Produkte zeigte, Reſultate mittheilte und über Bienenzucht, nach gemachten Erfahrungen, wiſſenſchaftlich-praktiſch berieth. Dieſer totale Wechſel, der vielleicht mit Anfang des vorigen Jahrhunderts eintrat, hatte muthmaßlich darin ſeinen Grund, daß um die genannte Zeit der Honigbau ein freies, nach Wunſch der Regierung von jedem Bauer und Koſſäthen zu betreibendes Ge- werbe wurde, während er bis dahin als ein beſondres Recht an einem beſtimmten Grund und Boden gehaftet und alle diejenigen, die als Pächter dieſes Grund und Bodens den Honigbau betrie- ben, in ein Abhängigkeits-Verhältniß von dem betreffenden Grund- herrn gebracht hatte. Dieſe Zins- und Pacht-Verhältniſſe waren es nun wahr- ſcheinlich, die in früheren Jahrhunderten — in denen man nur die Waldbienenzucht kannte — in Kienbaum geſchäftlich regulirt wurden. Man einigte ſich über allgemeine Sätze und Normen, über das, was man pachten könne und was nicht; neben dem All- gemeinen aber waren es auch die ſpeciellen Verhältniſſe Kienbaums, die zur Sprache kamen, und mit dieſen beſchäftigen wir uns hier ausſchließlich. Kienbaum gehörte in alten Zeiten zu Kloſter Zinna, ſpäter, nach der Säkulariſation, zu Amt Rüdersdorf; Amt Rüdersdorf war alſo Grundherr. Dieſer Grundherr nun, wie er in an- dern Dörfern neben Ackerland Viehweide verpachtete, verpach- tete in Kienbaum Bienenweide, d. h. einen Wald, auf dem die

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Fontanes "Wanderungen" erschienen zuerst in Forts… [mehr]

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/fontane_brandenburg02_1863
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/fontane_brandenburg02_1863/508
Zitationshilfe: Fontane, Theodor: Wanderungen durch die Mark Brandenburg. Bd. 2: Das Oderland. Berlin, 1863, S. 496. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fontane_brandenburg02_1863/508>, abgerufen am 11.05.2024.