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Fontane, Theodor: Wanderungen durch die Mark Brandenburg. Bd. 2: Das Oderland. Berlin, 1863.

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uns der Ausdruck gestattet ist, in den Verwaltungsgrundsätzen,
wonach sie die Regierung ihres ziemlich ausgedehnten Besitzes lei-
teten, eines Besitzes, der nach Quadratmeilen rechnete und Städte
umschloß. Da finden wir denn die Uchtenhagens (allen Sagen,
"wie sie sich die Kiezer erzählen", zum Trotz) als wahre Muster
ritterlichen Wandels: fromm, sittig, ehrbar in ihrem Hause, mild,
helfend, fürsorglich nach außen hin. Sie bauen Kirchen und schen-
ken Glocken, sie schützen die Bürger in ihrem Recht und ihrem
Besitz, sie belohnen den Rath Freienwaldes mit neuen Feldmarken,
sie vertreten die Stadt vor dem Kurfürsten und erwirken ihr
Jahrmarktstage und Freiheit von Zoll und Abgaben. Nichts, was
die finstern Märchen rechtfertigte, die in Spinnstuben bis diesen
Tag mit Graus und Behagen geflüstert werden, vielmehr in allem
die Anzeichen einer Regierungskunst im Kleinen, dabei, in bestem
Sinne, das Bewußtsein von den Rechten und Pflichten des Re-
giments. Ein Spruch im Freienwalder Stadt-Archiv (bisher noch
nicht veröffentlicht) giebt volle Auskunft darüber, aus welchen An-
schauungen heraus die Uchtenhagen ihre Herrschaft übten. Dieser
Spruch lautet:

All Obrigkeit die ist von Gott
Und soll handhaben sein Gebot.
Es soll ihr gehorchen alle Welt,
Nicht leben, wie's Lust und Laune gefällt.
Das Schwerdt gab Gott in Ihre Handt,
Damit zu wahren Leute und Landt.
Dem Guten soll sie geben Schutz,
Den Bösen strafen, dem Guten zu nutz.
Eines Vaters Herz aber soll sie ha'n
Zu denen, so ihr sind unterthan.

So war der Spruch, nach welchem die Uchtenhagen in Haus
und Hof ihre Rechte wahrten, ihre Pflicht erfüllten; nichts was
auf Fluch und Unthat hinwiese, auf Thaten, die unsühnbar ge-

uns der Ausdruck geſtattet iſt, in den Verwaltungsgrundſätzen,
wonach ſie die Regierung ihres ziemlich ausgedehnten Beſitzes lei-
teten, eines Beſitzes, der nach Quadratmeilen rechnete und Städte
umſchloß. Da finden wir denn die Uchtenhagens (allen Sagen,
„wie ſie ſich die Kiezer erzählen“, zum Trotz) als wahre Muſter
ritterlichen Wandels: fromm, ſittig, ehrbar in ihrem Hauſe, mild,
helfend, fürſorglich nach außen hin. Sie bauen Kirchen und ſchen-
ken Glocken, ſie ſchützen die Bürger in ihrem Recht und ihrem
Beſitz, ſie belohnen den Rath Freienwaldes mit neuen Feldmarken,
ſie vertreten die Stadt vor dem Kurfürſten und erwirken ihr
Jahrmarktstage und Freiheit von Zoll und Abgaben. Nichts, was
die finſtern Märchen rechtfertigte, die in Spinnſtuben bis dieſen
Tag mit Graus und Behagen geflüſtert werden, vielmehr in allem
die Anzeichen einer Regierungskunſt im Kleinen, dabei, in beſtem
Sinne, das Bewußtſein von den Rechten und Pflichten des Re-
giments. Ein Spruch im Freienwalder Stadt-Archiv (bisher noch
nicht veröffentlicht) giebt volle Auskunft darüber, aus welchen An-
ſchauungen heraus die Uchtenhagen ihre Herrſchaft übten. Dieſer
Spruch lautet:

All Obrigkeit die iſt von Gott
Und ſoll handhaben ſein Gebot.
Es ſoll ihr gehorchen alle Welt,
Nicht leben, wie’s Luſt und Laune gefällt.
Das Schwerdt gab Gott in Ihre Handt,
Damit zu wahren Leute und Landt.
Dem Guten ſoll ſie geben Schutz,
Den Böſen ſtrafen, dem Guten zu nutz.
Eines Vaters Herz aber ſoll ſie ha’n
Zu denen, ſo ihr ſind unterthan.

So war der Spruch, nach welchem die Uchtenhagen in Haus
und Hof ihre Rechte wahrten, ihre Pflicht erfüllten; nichts was
auf Fluch und Unthat hinwieſe, auf Thaten, die unſühnbar ge-

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[316/0328] uns der Ausdruck geſtattet iſt, in den Verwaltungsgrundſätzen, wonach ſie die Regierung ihres ziemlich ausgedehnten Beſitzes lei- teten, eines Beſitzes, der nach Quadratmeilen rechnete und Städte umſchloß. Da finden wir denn die Uchtenhagens (allen Sagen, „wie ſie ſich die Kiezer erzählen“, zum Trotz) als wahre Muſter ritterlichen Wandels: fromm, ſittig, ehrbar in ihrem Hauſe, mild, helfend, fürſorglich nach außen hin. Sie bauen Kirchen und ſchen- ken Glocken, ſie ſchützen die Bürger in ihrem Recht und ihrem Beſitz, ſie belohnen den Rath Freienwaldes mit neuen Feldmarken, ſie vertreten die Stadt vor dem Kurfürſten und erwirken ihr Jahrmarktstage und Freiheit von Zoll und Abgaben. Nichts, was die finſtern Märchen rechtfertigte, die in Spinnſtuben bis dieſen Tag mit Graus und Behagen geflüſtert werden, vielmehr in allem die Anzeichen einer Regierungskunſt im Kleinen, dabei, in beſtem Sinne, das Bewußtſein von den Rechten und Pflichten des Re- giments. Ein Spruch im Freienwalder Stadt-Archiv (bisher noch nicht veröffentlicht) giebt volle Auskunft darüber, aus welchen An- ſchauungen heraus die Uchtenhagen ihre Herrſchaft übten. Dieſer Spruch lautet: All Obrigkeit die iſt von Gott Und ſoll handhaben ſein Gebot. Es ſoll ihr gehorchen alle Welt, Nicht leben, wie’s Luſt und Laune gefällt. Das Schwerdt gab Gott in Ihre Handt, Damit zu wahren Leute und Landt. Dem Guten ſoll ſie geben Schutz, Den Böſen ſtrafen, dem Guten zu nutz. Eines Vaters Herz aber ſoll ſie ha’n Zu denen, ſo ihr ſind unterthan. So war der Spruch, nach welchem die Uchtenhagen in Haus und Hof ihre Rechte wahrten, ihre Pflicht erfüllten; nichts was auf Fluch und Unthat hinwieſe, auf Thaten, die unſühnbar ge-

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Zitationshilfe: Fontane, Theodor: Wanderungen durch die Mark Brandenburg. Bd. 2: Das Oderland. Berlin, 1863, S. 316. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fontane_brandenburg02_1863/328>, abgerufen am 23.11.2024.