man die Sohle der zur Führung der Stichelstange b und dem Keil d dienen- den Nuth in entsprechendem Grade gegen die Axe des Dornes neigt und den Dorn ebenso schräg an der Maschine befestigt. Man würde auf diesem Wege rasche und genaue Ausrichtung des Werkstücks, sowie eine sichere Stützung des Stichels gewinnen (vergl. übrigens S. 221).
8. Bogenhobelmaschinen. Sie sind zu den Hobelmaschinen nur insoweit zu rechnen, als ihr Stichel Schnitte beschränkter Länge aus- führt und dann auf demselben Wege wieder zurückkehrt, so dass ins- besondere die Art der Schaltung sich mit der für Hobelmaschinen deckt. Das mag ihre Anreihung an dieser Stelle rechtfertigen. Zur Bearbeitung kreisbogenförmiger Werkstücke von grossem Krümmungshalbmesser kann man nach Fig. 37 (S. 34) eine Seitenhobelmaschine verwenden, bei welcher
[Abbildung]
Fig. 537.
ein Lenker den Stichel so verschiebt und dreht, dass seine Richtlinie stets senkrecht auf der erzeugten Fläche steht. Das ist ein Aushilfsverfahren.
Fig. 536 deutet im Grundriss eine Bogenhobelmaschine an, welche zum Bearbeiten der Schienen für Panzerthürme und ähnliche Zwecke ausschliess- lich zur Verwendung kommt. Um einen starken lothrechten Zapfen, dessen Axe e bezeichnet, ist der Balken a zu drehen; am rechtsseitigen Ende schliesst sich an a eine schlittenförmige Erweiterung, die auf dem festen Bogen d gleiten kann. d und der Zapfen e sind durch eine Platte oder durch Arme verbunden, so dass sie ihre gegensätzliche Lage nicht zu ver- ändern vermögen, und diese verbindenden Theile sind mit Aufspann-Nuthen versehen, die zur Befestigung der Werkstücke, z. B. des mit w bezeichneten, dienen. An a ist nun der Stichelschlitten b verschiebbar, und von e aus wird -- unter Vermittlung eines Kegelradpaares, der Welle c mit Wurm, des Wurmrades f und dessen lothrechter Welle -- ein Stirnrad betrieben,
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I. Theil. Die spanabnehmenden Werkzeugmaschinen.
man die Sohle der zur Führung der Stichelstange b und dem Keil d dienen- den Nuth in entsprechendem Grade gegen die Axe des Dornes neigt und den Dorn ebenso schräg an der Maschine befestigt. Man würde auf diesem Wege rasche und genaue Ausrichtung des Werkstücks, sowie eine sichere Stützung des Stichels gewinnen (vergl. übrigens S. 221).
8. Bogenhobelmaschinen. Sie sind zu den Hobelmaschinen nur insoweit zu rechnen, als ihr Stichel Schnitte beschränkter Länge aus- führt und dann auf demselben Wege wieder zurückkehrt, so dass ins- besondere die Art der Schaltung sich mit der für Hobelmaschinen deckt. Das mag ihre Anreihung an dieser Stelle rechtfertigen. Zur Bearbeitung kreisbogenförmiger Werkstücke von grossem Krümmungshalbmesser kann man nach Fig. 37 (S. 34) eine Seitenhobelmaschine verwenden, bei welcher
[Abbildung]
Fig. 537.
ein Lenker den Stichel so verschiebt und dreht, dass seine Richtlinie stets senkrecht auf der erzeugten Fläche steht. Das ist ein Aushilfsverfahren.
Fig. 536 deutet im Grundriss eine Bogenhobelmaschine an, welche zum Bearbeiten der Schienen für Panzerthürme und ähnliche Zwecke ausschliess- lich zur Verwendung kommt. Um einen starken lothrechten Zapfen, dessen Axe e bezeichnet, ist der Balken a zu drehen; am rechtsseitigen Ende schliesst sich an a eine schlittenförmige Erweiterung, die auf dem festen Bogen d gleiten kann. d und der Zapfen e sind durch eine Platte oder durch Arme verbunden, so dass sie ihre gegensätzliche Lage nicht zu ver- ändern vermögen, und diese verbindenden Theile sind mit Aufspann-Nuthen versehen, die zur Befestigung der Werkstücke, z. B. des mit w bezeichneten, dienen. An a ist nun der Stichelschlitten b verschiebbar, und von e aus wird — unter Vermittlung eines Kegelradpaares, der Welle c mit Wurm, des Wurmrades f und dessen lothrechter Welle — ein Stirnrad betrieben,
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I. Theil. Die spanabnehmenden Werkzeugmaschinen.
man die Sohle der zur Führung der Stichelstange b und dem Keil d dienen-
den Nuth in entsprechendem Grade gegen die Axe des Dornes neigt und
den Dorn ebenso schräg an der Maschine befestigt. Man würde auf diesem
Wege rasche und genaue Ausrichtung des Werkstücks, sowie eine sichere
Stützung des Stichels gewinnen (vergl. übrigens S. 221).
8. Bogenhobelmaschinen. Sie sind zu den Hobelmaschinen nur
insoweit zu rechnen, als ihr Stichel Schnitte beschränkter Länge aus-
führt und dann auf demselben Wege wieder zurückkehrt, so dass ins-
besondere die Art der Schaltung sich mit der für Hobelmaschinen deckt.
Das mag ihre Anreihung an dieser Stelle rechtfertigen. Zur Bearbeitung
kreisbogenförmiger Werkstücke von grossem Krümmungshalbmesser kann
man nach Fig. 37 (S. 34) eine Seitenhobelmaschine verwenden, bei welcher
[Abbildung Fig. 537.]
ein Lenker den Stichel so verschiebt und dreht, dass seine Richtlinie stets
senkrecht auf der erzeugten Fläche steht. Das ist ein Aushilfsverfahren.
Fig. 536 deutet im Grundriss eine Bogenhobelmaschine an, welche zum
Bearbeiten der Schienen für Panzerthürme und ähnliche Zwecke ausschliess-
lich zur Verwendung kommt. Um einen starken lothrechten Zapfen, dessen
Axe e bezeichnet, ist der Balken a zu drehen; am rechtsseitigen Ende
schliesst sich an a eine schlittenförmige Erweiterung, die auf dem festen
Bogen d gleiten kann. d und der Zapfen e sind durch eine Platte oder
durch Arme verbunden, so dass sie ihre gegensätzliche Lage nicht zu ver-
ändern vermögen, und diese verbindenden Theile sind mit Aufspann-Nuthen
versehen, die zur Befestigung der Werkstücke, z. B. des mit w bezeichneten,
dienen. An a ist nun der Stichelschlitten b verschiebbar, und von e aus
wird — unter Vermittlung eines Kegelradpaares, der Welle c mit Wurm,
des Wurmrades f und dessen lothrechter Welle — ein Stirnrad betrieben,
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Fischer, Hermann: Die Werkzeugmaschinen. Bd. 1: Die Metallbearbeitungs-Maschinen. [Textband]. Berlin, 1900, S. 275. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fischer_werkzeugmaschinen01_1900/289>, abgerufen am 24.11.2024.
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