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Finen, Eberhard: Eine selige Veränderung Worauf die Christen harren und die darinn zu suchende Beste Veränderung. Braunschweig, 1720.

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mes ewig wohnen, und sich freuen werden mit ewiger, mit unaussprechlicher Freude.

Wir die wir dieses auch im Tode ungeschiedenes Paar theils als Anverwandte / theils als Collegen / theils als gute Freunde gekandt / ihres Umgangs / ihres Rahts / ihrer rechtschaffenen Willfährtigkeit und Treue genossen / beklagen hertzlich ihren so unvermuhteten Verlust / mithin den Verlust so treuer Dienste / welcher der Wohlseelige Mann hiesigen Fürstlichen Stiffte geleistet / noch leisten können / und / wenn GOTT gewolt / noch gerne länger leisten wollen; Da GOtt aber solches nicht gewolt / müssen wir urtheilen / denen Verstorbenen sey seeliger gewesen ausser dem Leibe als in dem Leibe zu wallen, seeliger daheim als auf der Wallfahrt zu seyn. Wenn aber GOtt von dem Corpore dieses Stifts ein nöhtiges Glied nach dem andern abreisset / ach! so müsse solches ja kein Zeichen seines wolverdienten Zorns wieder uns seyn / sondern er schone unser nach seiner unaussprechlichen Gnade / und regiere alle und jede noch lebende Glieder mit seinem Geist / daß sie / so lange sie in der irrdischen Hütten wohnen / GOtt zu gefallen / und ihm in dieser seiner Stiffts-Hütten heilige und wolgefällige Opffer zubringen sich befleissigen mögen.

Er der HErr segne uns mit allerley Seegen. Er segne unsere Freunde / Er segne und bekehre unsere Feinde / Er lasse uns alle nicht bloß / sondern bekleidet gefunden werden / damit wir zu rechter Zeit diese Hütte in wolgefaster Freudigkeit und Glauben brechen sehen, und dermahleins auch den Bau bekommen von GOtt erbauet, der ewig im Himmel ist. Das thue GOtt um unsers Theuresten Heylandes JEsu Christi willen, Amen.

mes ewig wohnen, und sich freuen werden mit ewiger, mit unaussprechlicher Freude.

Wir die wir dieses auch im Tode ungeschiedenes Paar theils als Anverwandte / theils als Collegen / theils als gute Freunde gekandt / ihres Umgangs / ihres Rahts / ihrer rechtschaffenen Willfährtigkeit und Treue genossen / beklagen hertzlich ihren so unvermuhteten Verlust / mithin den Verlust so treuer Dienste / welcher der Wohlseelige Mann hiesigen Fürstlichen Stiffte geleistet / noch leisten können / und / wenn GOTT gewolt / noch gerne länger leisten wollen; Da GOtt aber solches nicht gewolt / müssen wir urtheilen / denen Verstorbenen sey seeliger gewesen ausser dem Leibe als in dem Leibe zu wallen, seeliger daheim als auf der Wallfahrt zu seyn. Wenn aber GOtt von dem Corpore dieses Stifts ein nöhtiges Glied nach dem andern abreisset / ach! so müsse solches ja kein Zeichen seines wolverdienten Zorns wieder uns seyn / sondern er schone unser nach seiner unaussprechlichen Gnade / und regiere alle und jede noch lebende Glieder mit seinem Geist / daß sie / so lange sie in der irrdischen Hütten wohnen / GOtt zu gefallen / und ihm in dieser seiner Stiffts-Hütten heilige und wolgefällige Opffer zubringen sich befleissigen mögen.

Er der HErr segne uns mit allerley Seegen. Er segne unsere Freunde / Er segne und bekehre unsere Feinde / Er lasse uns alle nicht bloß / sondern bekleidet gefunden werden / damit wir zu rechter Zeit diese Hütte in wolgefaster Freudigkeit und Glauben brechen sehen, und dermahleins auch den Bau bekommen von GOtt erbauet, der ewig im Himmel ist. Das thue GOtt um unsers Theuresten Heylandes JEsu Christi willen, Amen.

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                     hertzlich ihren so unvermuhteten Verlust / mithin den Verlust so treuer Dienste
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[27/0031] mes ewig wohnen, und sich freuen werden mit ewiger, mit unaussprechlicher Freude. Wir die wir dieses auch im Tode ungeschiedenes Paar theils als Anverwandte / theils als Collegen / theils als gute Freunde gekandt / ihres Umgangs / ihres Rahts / ihrer rechtschaffenen Willfährtigkeit und Treue genossen / beklagen hertzlich ihren so unvermuhteten Verlust / mithin den Verlust so treuer Dienste / welcher der Wohlseelige Mann hiesigen Fürstlichen Stiffte geleistet / noch leisten können / und / wenn GOTT gewolt / noch gerne länger leisten wollen; Da GOtt aber solches nicht gewolt / müssen wir urtheilen / denen Verstorbenen sey seeliger gewesen ausser dem Leibe als in dem Leibe zu wallen, seeliger daheim als auf der Wallfahrt zu seyn. Wenn aber GOtt von dem Corpore dieses Stifts ein nöhtiges Glied nach dem andern abreisset / ach! so müsse solches ja kein Zeichen seines wolverdienten Zorns wieder uns seyn / sondern er schone unser nach seiner unaussprechlichen Gnade / und regiere alle und jede noch lebende Glieder mit seinem Geist / daß sie / so lange sie in der irrdischen Hütten wohnen / GOtt zu gefallen / und ihm in dieser seiner Stiffts-Hütten heilige und wolgefällige Opffer zubringen sich befleissigen mögen. Er der HErr segne uns mit allerley Seegen. Er segne unsere Freunde / Er segne und bekehre unsere Feinde / Er lasse uns alle nicht bloß / sondern bekleidet gefunden werden / damit wir zu rechter Zeit diese Hütte in wolgefaster Freudigkeit und Glauben brechen sehen, und dermahleins auch den Bau bekommen von GOtt erbauet, der ewig im Himmel ist. Das thue GOtt um unsers Theuresten Heylandes JEsu Christi willen, Amen.

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Zitationshilfe: Finen, Eberhard: Eine selige Veränderung Worauf die Christen harren und die darinn zu suchende Beste Veränderung. Braunschweig, 1720, S. 27. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/finen_veraenderung_1720/31>, abgerufen am 28.03.2024.