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Finen, Eberhard: Die Rechte des Herrn, ein Lied im Hause der Weyland durchlauchtigsten ... Frauen Sophia Eleonora, Hertzogin zu Braunschweig und Lüneburg, Käyserl. Freyen Stiffts Gandersheim Canonissin, nach dero höchst-seeligsten Absterben zu erbaulicher Andacht anderer frommen Christen, auf hohen gnädigsten Befehl zum Druck befördert. Braunschweig, 1713.

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9. Ich weiß / daß mein Erlöser lebt: Dieß Wort soll seyn geschrieben / In meiner Seel / biß Sie da schwebt / Wohin steht ihr Belieben. Drum spricht mein Hertz / das nicht mehr bebt / Ich weiß / daß mein Erlöser lebt:

10. Ich weiß / daß mein Erlöser lebt: Drauff will ich frölich sterben / Ich weiß / daß Er die Seel erhebt / Zu ihm aus dem Verderben / Drum spricht mein Hertz / das nicht mehr bebt / Ich weiß / daß mein Erlöser lebt.

11. Ich weiß / daß mein Erlöser lebt / Der endlich auch wird sagen: Ihr Gräber eure Todten gebt / Die man euch zugetragen / Drum spricht mein Hertz / das nicht mehr bebt: Ich weiß / daß mein Erlöset lebt.

12. Ach! mein Erlöser / hilff mir auf / Aus meinen Sünden-Grabe / Daß ich im gantzen Lebens-Lauff / Dich recht für Augen habe. So kan ich frölich auferstehn / Wann ich soll aus dem Grabe gehn.

Auf Christi Himmelfahrt.

Mel. Was nützen die vergebnen Sorgen.

ERhebt zum Himmel eure Hertzen / Ihr Christen / wollt ihr nicht verschertzen / Den Nutz von Christi Himmelfahrt / Und Ihm mahl werden zugepaart.

2. Erhebt zum Himmel eure Hertzen / Daß sie wie Flammen reiner Kertzen / Hell-leuch-

9. Ich weiß / daß mein Erlöser lebt: Dieß Wort soll seyn geschrieben / In meiner Seel / biß Sie da schwebt / Wohin steht ihr Belieben. Drum spricht mein Hertz / das nicht mehr bebt / Ich weiß / daß mein Erlöser lebt:

10. Ich weiß / daß mein Erlöser lebt: Drauff will ich frölich sterben / Ich weiß / daß Er die Seel erhebt / Zu ihm aus dem Verderben / Drum spricht mein Hertz / das nicht mehr bebt / Ich weiß / daß mein Erlöser lebt.

11. Ich weiß / daß mein Erlöser lebt / Der endlich auch wird sagen: Ihr Gräber eure Todten gebt / Die man euch zugetragen / Drum spricht mein Hertz / das nicht mehr bebt: Ich weiß / daß mein Erlöset lebt.

12. Ach! mein Erlöser / hilff mir auf / Aus meinen Sünden-Grabe / Daß ich im gantzen Lebens-Lauff / Dich recht für Augen habe. So kan ich frölich auferstehn / Wann ich soll aus dem Grabe gehn.

Auf Christi Himmelfahrt.

Mel. Was nützen die vergebnen Sorgen.

ERhebt zum Himmel eure Hertzen / Ihr Christen / wollt ihr nicht verschertzen / Den Nutz von Christi Himmelfahrt / Und Ihm mahl werden zugepaart.

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[26/0046] 9. Ich weiß / daß mein Erlöser lebt: Dieß Wort soll seyn geschrieben / In meiner Seel / biß Sie da schwebt / Wohin steht ihr Belieben. Drum spricht mein Hertz / das nicht mehr bebt / Ich weiß / daß mein Erlöser lebt: 10. Ich weiß / daß mein Erlöser lebt: Drauff will ich frölich sterben / Ich weiß / daß Er die Seel erhebt / Zu ihm aus dem Verderben / Drum spricht mein Hertz / das nicht mehr bebt / Ich weiß / daß mein Erlöser lebt. 11. Ich weiß / daß mein Erlöser lebt / Der endlich auch wird sagen: Ihr Gräber eure Todten gebt / Die man euch zugetragen / Drum spricht mein Hertz / das nicht mehr bebt: Ich weiß / daß mein Erlöset lebt. 12. Ach! mein Erlöser / hilff mir auf / Aus meinen Sünden-Grabe / Daß ich im gantzen Lebens-Lauff / Dich recht für Augen habe. So kan ich frölich auferstehn / Wann ich soll aus dem Grabe gehn. Auf Christi Himmelfahrt. Mel. Was nützen die vergebnen Sorgen. ERhebt zum Himmel eure Hertzen / Ihr Christen / wollt ihr nicht verschertzen / Den Nutz von Christi Himmelfahrt / Und Ihm mahl werden zugepaart. 2. Erhebt zum Himmel eure Hertzen / Daß sie wie Flammen reiner Kertzen / Hell-leuch-

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Zitationshilfe: Finen, Eberhard: Die Rechte des Herrn, ein Lied im Hause der Weyland durchlauchtigsten ... Frauen Sophia Eleonora, Hertzogin zu Braunschweig und Lüneburg, Käyserl. Freyen Stiffts Gandersheim Canonissin, nach dero höchst-seeligsten Absterben zu erbaulicher Andacht anderer frommen Christen, auf hohen gnädigsten Befehl zum Druck befördert. Braunschweig, 1713, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/finen_rechte_1713/46>, abgerufen am 24.11.2024.