Finen, Eberhard: Der Seine Seele stillende David/ Und die Rechte Stelle einer stillen Zufriedenheit. Braunschweig, 1720.Vorsatz / sich der Welt gäntzlich zu entziehen / und erwählete ihrem Aufenthalt und Umgang dieses Orts bey dero hochwohlgebohrnen / itzund bey diesem Trauer-Fall höchstbetrübten Fräulein Schwester / zu nehmen; welche denn auch / nachdem solcher Vorsatz im Jahr 1711. bewerckstelliget / an sich nichts erwinden lassen / mit aller möglichster Handreichung und treu-gemeynten Willfertigkeit derselben dergestalt beyräthig zu seyn / daß die Wohlseelige auch in ihrem Todt-Bette solches / und insonderheit dero fleißiges Vorlesen gottseeliger Bücher / mit beweglichster Danckbarkeit erkannt und gerühmet. In solchem von der Welt gantz abgezogenen Zustande hat sie dieses ihre grösseste Freude seyn lassen / daß sie sich zu GOTT hielte / und mit Beten und Dancken vor dessen heiligem Angesichte täglich erschiene / auch den öffentlichen Gottesdienst so wol in dieser Stiffts- als Brüdern-Kirche / wenn anders ihre schwache Leibes-constitution sie nicht daran hinderte / beywohnete. Ihre Zeit hat sie gröstentheils mit gottseeligen Gedancken zugebracht / und was davon übrig / dem liebrichen Nachsinnen gewidmet / wie sie ihren Nächsten dienen und helffen könte. Insonderheit hat die wohlseelige Frau General-Majorin die allerzarteste und reineste Mutter-Liebe für dero hochwohlgeb. Frau Schwester / der Frau Oberhauptmannin von Cornberg jüngsten Sohn / Mr. Carl von Cornberg geheget; Denn seitdem derselbe zu Wolffenbüttel in ihrer Behausung an die Welt gebohren / ist er von ihr / als wäre es ihr eigenes Kind / reichlich und sorgfältig verpfleget / von zarter Kindheit an zur Gottesfurcht und Frömmigkeit ermahnet und angeführet / nachgehends der information treuer praeceptorum und Aufseher untergeben / und bis daher an dessen verhoffentlich glücklicher Erziehung an nöthigen Kosten und anhaltenden Seufftzen zu GOtt üm dessen heilige Regierung und Bewahrung für so geistlichen als leiblichen Ubel / nichts erspahret worden. Welches Gebeth denn GOtt erhören / und die nunmehr derer Fräulein Schwester so hertzlich anbefohlne und übernommene Vorsorge zu zeitlichen und ewigen Heyl geseegnen wolle. Die Armuth / insonderheit dürfftige Witt- Vorsatz / sich der Welt gäntzlich zu entziehen / und erwählete ihrem Aufenthalt und Umgang dieses Orts bey dero hochwohlgebohrnen / itzund bey diesem Trauer-Fall höchstbetrübten Fräulein Schwester / zu nehmen; welche denn auch / nachdem solcher Vorsatz im Jahr 1711. bewerckstelliget / an sich nichts erwinden lassen / mit aller möglichster Handreichung und treu-gemeynten Willfertigkeit derselben dergestalt beyräthig zu seyn / daß die Wohlseelige auch in ihrem Todt-Bette solches / und insonderheit dero fleißiges Vorlesen gottseeliger Bücher / mit beweglichster Danckbarkeit erkannt und gerühmet. In solchem von der Welt gantz abgezogenen Zustande hat sie dieses ihre grösseste Freude seyn lassen / daß sie sich zu GOTT hielte / und mit Beten und Dancken vor dessen heiligem Angesichte täglich erschiene / auch den öffentlichen Gottesdienst so wol in dieser Stiffts- als Brüdern-Kirche / wenn anders ihre schwache Leibes-constitution sie nicht daran hinderte / beywohnete. Ihre Zeit hat sie gröstentheils mit gottseeligen Gedancken zugebracht / und was davon übrig / dem liebrichen Nachsinnen gewidmet / wie sie ihren Nächsten dienen und helffen könte. Insonderheit hat die wohlseelige Frau General-Majorin die allerzarteste und reineste Mutter-Liebe für dero hochwohlgeb. Frau Schwester / der Frau Oberhauptmannin von Cornberg jüngsten Sohn / Mr. Carl von Cornberg geheget; Denn seitdem derselbe zu Wolffenbüttel in ihrer Behausung an die Welt gebohren / ist er von ihr / als wäre es ihr eigenes Kind / reichlich und sorgfältig verpfleget / von zarter Kindheit an zur Gottesfurcht und Frömmigkeit ermahnet und angeführet / nachgehends der information treuer praeceptorum und Aufseher untergeben / und bis daher an dessen verhoffentlich glücklicher Erziehung an nöthigen Kosten und anhaltenden Seufftzen zu GOtt üm dessen heilige Regierung und Bewahrung für so geistlichen als leiblichen Ubel / nichts erspahret worden. Welches Gebeth denn GOtt erhören / und die nunmehr derer Fräulein Schwester so hertzlich anbefohlne und übernommene Vorsorge zu zeitlichen und ewigen Heyl geseegnen wolle. Die Armuth / insonderheit dürfftige Witt- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0041" n="35"/> Vorsatz / sich der Welt gäntzlich zu entziehen / und erwählete ihrem Aufenthalt und Umgang dieses Orts bey dero hochwohlgebohrnen / itzund bey diesem Trauer-Fall höchstbetrübten Fräulein Schwester / zu nehmen; welche denn auch / nachdem solcher Vorsatz im Jahr 1711. bewerckstelliget / an sich nichts erwinden lassen / mit aller möglichster Handreichung und treu-gemeynten Willfertigkeit derselben dergestalt beyräthig zu seyn / daß die Wohlseelige auch in ihrem Todt-Bette solches / und insonderheit dero fleißiges Vorlesen gottseeliger Bücher / mit beweglichster Danckbarkeit erkannt und gerühmet. In solchem von der Welt gantz abgezogenen Zustande hat sie dieses ihre grösseste Freude seyn lassen / daß sie sich zu GOTT hielte / und mit Beten und Dancken vor dessen heiligem Angesichte täglich erschiene / auch den öffentlichen Gottesdienst so wol in dieser Stiffts- als Brüdern-Kirche / wenn anders ihre schwache Leibes-constitution sie nicht daran hinderte / beywohnete. Ihre Zeit hat sie gröstentheils mit gottseeligen Gedancken zugebracht / und was davon übrig / dem liebrichen Nachsinnen gewidmet / wie sie ihren Nächsten dienen und helffen könte. Insonderheit hat die wohlseelige Frau General-Majorin die allerzarteste und reineste Mutter-Liebe für dero hochwohlgeb. Frau Schwester / der Frau Oberhauptmannin von Cornberg jüngsten Sohn / Mr. Carl von Cornberg geheget; Denn seitdem derselbe zu Wolffenbüttel in ihrer Behausung an die Welt gebohren / ist er von ihr / als wäre es ihr eigenes Kind / reichlich und sorgfältig verpfleget / von zarter Kindheit an zur Gottesfurcht und Frömmigkeit ermahnet und angeführet / nachgehends der information treuer praeceptorum und Aufseher untergeben / und bis daher an dessen verhoffentlich glücklicher Erziehung an nöthigen Kosten und anhaltenden Seufftzen zu GOtt üm dessen heilige Regierung und Bewahrung für so geistlichen als leiblichen Ubel / nichts erspahret worden. Welches Gebeth denn GOtt erhören / und die nunmehr derer Fräulein Schwester so hertzlich anbefohlne und übernommene Vorsorge zu zeitlichen und ewigen Heyl geseegnen wolle. Die Armuth / insonderheit dürfftige Witt- </p> </div> </body> </text> </TEI> [35/0041]
Vorsatz / sich der Welt gäntzlich zu entziehen / und erwählete ihrem Aufenthalt und Umgang dieses Orts bey dero hochwohlgebohrnen / itzund bey diesem Trauer-Fall höchstbetrübten Fräulein Schwester / zu nehmen; welche denn auch / nachdem solcher Vorsatz im Jahr 1711. bewerckstelliget / an sich nichts erwinden lassen / mit aller möglichster Handreichung und treu-gemeynten Willfertigkeit derselben dergestalt beyräthig zu seyn / daß die Wohlseelige auch in ihrem Todt-Bette solches / und insonderheit dero fleißiges Vorlesen gottseeliger Bücher / mit beweglichster Danckbarkeit erkannt und gerühmet. In solchem von der Welt gantz abgezogenen Zustande hat sie dieses ihre grösseste Freude seyn lassen / daß sie sich zu GOTT hielte / und mit Beten und Dancken vor dessen heiligem Angesichte täglich erschiene / auch den öffentlichen Gottesdienst so wol in dieser Stiffts- als Brüdern-Kirche / wenn anders ihre schwache Leibes-constitution sie nicht daran hinderte / beywohnete. Ihre Zeit hat sie gröstentheils mit gottseeligen Gedancken zugebracht / und was davon übrig / dem liebrichen Nachsinnen gewidmet / wie sie ihren Nächsten dienen und helffen könte. Insonderheit hat die wohlseelige Frau General-Majorin die allerzarteste und reineste Mutter-Liebe für dero hochwohlgeb. Frau Schwester / der Frau Oberhauptmannin von Cornberg jüngsten Sohn / Mr. Carl von Cornberg geheget; Denn seitdem derselbe zu Wolffenbüttel in ihrer Behausung an die Welt gebohren / ist er von ihr / als wäre es ihr eigenes Kind / reichlich und sorgfältig verpfleget / von zarter Kindheit an zur Gottesfurcht und Frömmigkeit ermahnet und angeführet / nachgehends der information treuer praeceptorum und Aufseher untergeben / und bis daher an dessen verhoffentlich glücklicher Erziehung an nöthigen Kosten und anhaltenden Seufftzen zu GOtt üm dessen heilige Regierung und Bewahrung für so geistlichen als leiblichen Ubel / nichts erspahret worden. Welches Gebeth denn GOtt erhören / und die nunmehr derer Fräulein Schwester so hertzlich anbefohlne und übernommene Vorsorge zu zeitlichen und ewigen Heyl geseegnen wolle. Die Armuth / insonderheit dürfftige Witt-
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