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Finen, Eberhard: Helmstädtsche Denk- und Dank-Reden. Helmstedt, 1702.

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Beicht-vater offenbahrete / verführet. Retractirete aber alles durch hertzliche Reue / und bezeugte einen Haß wider alles Böse das er vorhin geliebt. Und da er nun wol sahe / was für ein Urtheil folgen möchte / hieß ich ihn appelliren von dem Thron der Gerechtigkeit / zu dem Thron der Gnaden / schlug ihn den vortrefl. Advocaten vor / welchen Joh. recommendiret 1. Ep. II. Ob jemand sündiget / so haben wir einen Fürsprecher bey dem Vater / JEsum Christum / der gerecht ist / der ist die Versohnung für unsere Sünde. Diesen nahm er denn mit hertzlichen Seufftzen und Gebet an / und da muste seine Sache einen andern Schein gewinnen. Er kunte unmöglich verliehren / denn dieser sein Advocat war selbst sein Bürge worden / und hatte vorlängst schon vor alle seine Sünde richtig mit seinem Blut und Tode bezahlet. Da fieng nun gleichsam Satan und sein Advocat wider einander an zu recessiren. Jener sagte: Peccavit, JEsus: ego lui. Jener rieff um Rache / dieser um Gnade; Jener sagte / er ist des Todes schuldig / dieser / wer will verdammen? Ich habe diesen gerecht gemacht. Es ist nichts verdammliches an denen die in Christo JEsu sind / darauff wurde denn in den Gnaden-Thron diese Definita oder End-Urtheil abgefasset:

In Sachen des Satans und Todes als Klägern contra Laur. Mich. Hildebrand Beklagten wird hiemit aus Gnaden vor Recht erkandt / daß / ob zwar dieser der ihm zugelegten Beschuldigungen überführet / dennoch weil sein Advocat und zugleich sein Bürge JEsus Christus sich seiner angenommen / seine Sünden mit seinem Blut und Tode gebüsset / und Beklagter solches mit wahren Glauben ergriffen / derselbe hiemit und Krafft dieses von allen seinen Sünden loß gesprochen werden / und vor wie nach ein Kind und Erbe des ewigen Lebens seyn und bleiben solle. Doch weil Beklagter zu völliger

Beicht-vater offenbahrete / verführet. Retractirete aber alles durch hertzliche Reue / und bezeugte einen Haß wider alles Böse das er vorhin geliebt. Und da er nun wol sahe / was für ein Urtheil folgen möchte / hieß ich ihn appelliren von dem Thron der Gerechtigkeit / zu dem Thron der Gnaden / schlug ihn den vortrefl. Advocaten vor / welchen Joh. recommendiret 1. Ep. II. Ob jemand sündiget / so haben wir einen Fürsprecher bey dem Vater / JEsum Christum / der gerecht ist / der ist die Versohnung für unsere Sünde. Diesen nahm er deñ mit hertzlichen Seufftzen und Gebet an / und da muste seine Sache einen andern Schein gewinnen. Er kunte unmöglich verliehren / denn dieser sein Advocat war selbst sein Bürge worden / und hatte vorlängst schon vor alle seine Sünde richtig mit seinem Blut und Tode bezahlet. Da fieng nun gleichsam Satan und sein Advocat wider einander an zu recessiren. Jener sagte: Peccavit, JEsus: ego lui. Jener rieff um Rache / dieser um Gnade; Jener sagte / er ist des Todes schuldig / dieser / wer will verdammen? Ich habe diesen gerecht gemacht. Es ist nichts verdam̃liches an denen die in Christo JEsu sind / darauff wurde denn in den Gnaden-Thron diese Definita oder End-Urtheil abgefasset:

In Sachen des Satans und Todes als Klägern contra Laur. Mich. Hildebrand Beklagten wird hiemit aus Gnaden vor Recht erkandt / daß / ob zwar dieser der ihm zugelegten Beschuldigungen überführet / dennoch weil sein Advocat und zugleich sein Bürge JEsus Christus sich seiner angenommen / seine Sünden mit seinem Blut und Tode gebüsset / und Beklagter solches mit wahren Glauben ergriffen / derselbe hiemit und Krafft dieses von allen seinen Sünden loß gesprochen werden / und vor wie nach ein Kind und Erbe des ewigen Lebens seyn und bleiben solle. Doch weil Beklagter zu völliger

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[14/0020] Beicht-vater offenbahrete / verführet. Retractirete aber alles durch hertzliche Reue / und bezeugte einen Haß wider alles Böse das er vorhin geliebt. Und da er nun wol sahe / was für ein Urtheil folgen möchte / hieß ich ihn appelliren von dem Thron der Gerechtigkeit / zu dem Thron der Gnaden / schlug ihn den vortrefl. Advocaten vor / welchen Joh. recommendiret 1. Ep. II. Ob jemand sündiget / so haben wir einen Fürsprecher bey dem Vater / JEsum Christum / der gerecht ist / der ist die Versohnung für unsere Sünde. Diesen nahm er deñ mit hertzlichen Seufftzen und Gebet an / und da muste seine Sache einen andern Schein gewinnen. Er kunte unmöglich verliehren / denn dieser sein Advocat war selbst sein Bürge worden / und hatte vorlängst schon vor alle seine Sünde richtig mit seinem Blut und Tode bezahlet. Da fieng nun gleichsam Satan und sein Advocat wider einander an zu recessiren. Jener sagte: Peccavit, JEsus: ego lui. Jener rieff um Rache / dieser um Gnade; Jener sagte / er ist des Todes schuldig / dieser / wer will verdammen? Ich habe diesen gerecht gemacht. Es ist nichts verdam̃liches an denen die in Christo JEsu sind / darauff wurde denn in den Gnaden-Thron diese Definita oder End-Urtheil abgefasset: In Sachen des Satans und Todes als Klägern contra Laur. Mich. Hildebrand Beklagten wird hiemit aus Gnaden vor Recht erkandt / daß / ob zwar dieser der ihm zugelegten Beschuldigungen überführet / dennoch weil sein Advocat und zugleich sein Bürge JEsus Christus sich seiner angenommen / seine Sünden mit seinem Blut und Tode gebüsset / und Beklagter solches mit wahren Glauben ergriffen / derselbe hiemit und Krafft dieses von allen seinen Sünden loß gesprochen werden / und vor wie nach ein Kind und Erbe des ewigen Lebens seyn und bleiben solle. Doch weil Beklagter zu völliger

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Zitationshilfe: Finen, Eberhard: Helmstädtsche Denk- und Dank-Reden. Helmstedt, 1702, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/finen_dankreden_1702/20>, abgerufen am 29.03.2024.