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[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 2. Berlin, 1803.

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es irgend Einem oder Einigen einfiele, auch gegen
sie durch Insinuationen aufzutreten; alle BB.
mußten mit gespannter Empfindung erwarten, wie
die Loge gegen den Urheber alles dessen, was von
Anfang bis ans Ende in ihr gesprochen und ge-
handelt wurde, und den sie mit Achtung anzusehen
gewohnt waren, verfahren würde. Was konnte
ihnen interessanter seyn, als zu wissen, wie die
Regierung ihrer maurerischen und Verfassungs-
Angelegenheiten, *) bisher verwaltet worden
wäre, ob es mit der gerühmten Ehrlichkeit und
Kollegialität der Verwalter, seine Richtigkeit habe,
oder ob es doch, trotz der vor Augen liegenden
Verfassung, möglich sey, daß Einer nach Willkühr
verfahren könne. -- Das alles mußte an diesem
Tage theils durch die Art, wie die Sache des
Br. A. verhandelt wurde, theils durch den ein-
geleiteten Prozeß gegen ihn entschieden werden. --
Sie wurde für immer entschieden!

Nach der Vorlesung des Schreibens vom Br. A.

*) Von Geld-Angelegenheiten war überall nicht
die Rede, denn Br. A. hat nie eine Kasse verwaltet.
Und doch hatte man, jedoch nur auswärts, wo
man die Verhältnisse eben nicht kannte, brüderlich
ausgestreut, Br. A. habe aus der Logen-Kasse an
3000 Thlr. in seinen Nutzen verwandt. Wie glück-
lich wäre die Loge, wenn ihr eine solche Summe zu
stehlen nur möglich wäre! -- Aber, wie gesagt,
Br. A. hat in die Kassen wohl richtig gezahlt,
aber nie eine derselben unter den Händen gehabt.

es irgend Einem oder Einigen einfiele, auch gegen
ſie durch Inſinuationen aufzutreten; alle BB.
mußten mit geſpannter Empfindung erwarten, wie
die Loge gegen den Urheber alles deſſen, was von
Anfang bis ans Ende in ihr geſprochen und ge-
handelt wurde, und den ſie mit Achtung anzuſehen
gewohnt waren, verfahren wuͤrde. Was konnte
ihnen intereſſanter ſeyn, als zu wiſſen, wie die
Regierung ihrer maureriſchen und Verfaſſungs-
Angelegenheiten, *) bisher verwaltet worden
waͤre, ob es mit der geruͤhmten Ehrlichkeit und
Kollegialitaͤt der Verwalter, ſeine Richtigkeit habe,
oder ob es doch, trotz der vor Augen liegenden
Verfaſſung, moͤglich ſey, daß Einer nach Willkuͤhr
verfahren koͤnne. — Das alles mußte an dieſem
Tage theils durch die Art, wie die Sache des
Br. A. verhandelt wurde, theils durch den ein-
geleiteten Prozeß gegen ihn entſchieden werden. —
Sie wurde fuͤr immer entſchieden!

Nach der Vorleſung des Schreibens vom Br. A.

*) Von Geld-Angelegenheiten war uͤberall nicht
die Rede, denn Br. A. hat nie eine Kaſſe verwaltet.
Und doch hatte man, jedoch nur auswaͤrts, wo
man die Verhaͤltniſſe eben nicht kannte, bruͤderlich
ausgeſtreut, Br. A. habe aus der Logen-Kaſſe an
3000 Thlr. in ſeinen Nutzen verwandt. Wie gluͤck-
lich waͤre die Loge, wenn ihr eine ſolche Summe zu
ſtehlen nur moͤglich waͤre! — Aber, wie geſagt,
Br. A. hat in die Kaſſen wohl richtig gezahlt,
aber nie eine derſelben unter den Haͤnden gehabt.
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[316/0338] es irgend Einem oder Einigen einfiele, auch gegen ſie durch Inſinuationen aufzutreten; alle BB. mußten mit geſpannter Empfindung erwarten, wie die Loge gegen den Urheber alles deſſen, was von Anfang bis ans Ende in ihr geſprochen und ge- handelt wurde, und den ſie mit Achtung anzuſehen gewohnt waren, verfahren wuͤrde. Was konnte ihnen intereſſanter ſeyn, als zu wiſſen, wie die Regierung ihrer maureriſchen und Verfaſſungs- Angelegenheiten, *) bisher verwaltet worden waͤre, ob es mit der geruͤhmten Ehrlichkeit und Kollegialitaͤt der Verwalter, ſeine Richtigkeit habe, oder ob es doch, trotz der vor Augen liegenden Verfaſſung, moͤglich ſey, daß Einer nach Willkuͤhr verfahren koͤnne. — Das alles mußte an dieſem Tage theils durch die Art, wie die Sache des Br. A. verhandelt wurde, theils durch den ein- geleiteten Prozeß gegen ihn entſchieden werden. — Sie wurde fuͤr immer entſchieden! Nach der Vorleſung des Schreibens vom Br. A. *) Von Geld-Angelegenheiten war uͤberall nicht die Rede, denn Br. A. hat nie eine Kaſſe verwaltet. Und doch hatte man, jedoch nur auswaͤrts, wo man die Verhaͤltniſſe eben nicht kannte, bruͤderlich ausgeſtreut, Br. A. habe aus der Logen-Kaſſe an 3000 Thlr. in ſeinen Nutzen verwandt. Wie gluͤck- lich waͤre die Loge, wenn ihr eine ſolche Summe zu ſtehlen nur moͤglich waͤre! — Aber, wie geſagt, Br. A. hat in die Kaſſen wohl richtig gezahlt, aber nie eine derſelben unter den Haͤnden gehabt.

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Zitationshilfe: [Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 2. Berlin, 1803, S. 316. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fessler_eleusinien02_1803/338>, abgerufen am 24.11.2024.