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[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 2. Berlin, 1803.

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Schon im Februar des folgenden Jahres hatte
er die schöne Gelegenheit gefunden. Nach einem
scharfberechneten Plane, und mit den allergering-
sten Mitteln stiftete er eine Rettungs-Anstalt
für würdige und verunglückte BB.; durch einen
Beitrag von etwas über 1 Thlr. jährlich, hatte
jeder, der auf thätige Bruderliebe Anspruch machte,
unter genau vorgeschriebenen Bedingungen der
Würdigkeit, Hoffnung, durch ein nicht unbedeu-
tendes Darlehn oder Geschenk aus seiner unver-
schuldeten Noth gerissen zu werden; -- eine Anstalt,
die so vortrefflich berechnet, als wohlthätig war,
und ihrem Erfinder von Seiten des Kopfs und
des Herzens gleiche Ehre machte; eine Anstalt, wie
sie jede maurerische Corporation haben sollte, die
die Pflichten der thätigen Liebe nicht vergessen,
sondern auf die zweckmäßigste Weise ausüben will;
eine Anstalt endlich, die zugleich fähig war, den
Gemeinsinn unter den BB. selbst zu erwecken, und
zu beleben. Denn die Dokumente, welche zur
Entscheidung über einen Rettungsfall erforderlich
waren, mußten das von allen Logen-Beamten
unterschriebene Zeugniß enthalten, daß der Hülfe-
suchende Br. ein thätiges Mitglied der Loge war,
keine Arbeiten aus Lauigkeit und ohne Grund
unterlassen, sich nie der gesetzlichen Ordnung wider-
setzt habe, und ohne seine gröbere Verschuldung in
den Zustand der Hülfsbedürftigkeit gekommen sey;
ferner das Zeugniß seines rechtlichen bürgerlichen
Lebenswandels, und seiner Verdienste um die L.;
sodann den Vorschlag der Summe, die als Ge-

Schon im Februar des folgenden Jahres hatte
er die ſchoͤne Gelegenheit gefunden. Nach einem
ſcharfberechneten Plane, und mit den allergering-
ſten Mitteln ſtiftete er eine Rettungs-Anſtalt
fuͤr wuͤrdige und verungluͤckte BB.; durch einen
Beitrag von etwas uͤber 1 Thlr. jaͤhrlich, hatte
jeder, der auf thaͤtige Bruderliebe Anſpruch machte,
unter genau vorgeſchriebenen Bedingungen der
Wuͤrdigkeit, Hoffnung, durch ein nicht unbedeu-
tendes Darlehn oder Geſchenk aus ſeiner unver-
ſchuldeten Noth geriſſen zu werden; — eine Anſtalt,
die ſo vortrefflich berechnet, als wohlthaͤtig war,
und ihrem Erfinder von Seiten des Kopfs und
des Herzens gleiche Ehre machte; eine Anſtalt, wie
ſie jede maureriſche Corporation haben ſollte, die
die Pflichten der thaͤtigen Liebe nicht vergeſſen,
ſondern auf die zweckmaͤßigſte Weiſe ausuͤben will;
eine Anſtalt endlich, die zugleich faͤhig war, den
Gemeinſinn unter den BB. ſelbſt zu erwecken, und
zu beleben. Denn die Dokumente, welche zur
Entſcheidung uͤber einen Rettungsfall erforderlich
waren, mußten das von allen Logen-Beamten
unterſchriebene Zeugniß enthalten, daß der Huͤlfe-
ſuchende Br. ein thaͤtiges Mitglied der Loge war,
keine Arbeiten aus Lauigkeit und ohne Grund
unterlaſſen, ſich nie der geſetzlichen Ordnung wider-
ſetzt habe, und ohne ſeine groͤbere Verſchuldung in
den Zuſtand der Huͤlfsbeduͤrftigkeit gekommen ſey;
ferner das Zeugniß ſeines rechtlichen buͤrgerlichen
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[296/0318] Schon im Februar des folgenden Jahres hatte er die ſchoͤne Gelegenheit gefunden. Nach einem ſcharfberechneten Plane, und mit den allergering- ſten Mitteln ſtiftete er eine Rettungs-Anſtalt fuͤr wuͤrdige und verungluͤckte BB.; durch einen Beitrag von etwas uͤber 1 Thlr. jaͤhrlich, hatte jeder, der auf thaͤtige Bruderliebe Anſpruch machte, unter genau vorgeſchriebenen Bedingungen der Wuͤrdigkeit, Hoffnung, durch ein nicht unbedeu- tendes Darlehn oder Geſchenk aus ſeiner unver- ſchuldeten Noth geriſſen zu werden; — eine Anſtalt, die ſo vortrefflich berechnet, als wohlthaͤtig war, und ihrem Erfinder von Seiten des Kopfs und des Herzens gleiche Ehre machte; eine Anſtalt, wie ſie jede maureriſche Corporation haben ſollte, die die Pflichten der thaͤtigen Liebe nicht vergeſſen, ſondern auf die zweckmaͤßigſte Weiſe ausuͤben will; eine Anſtalt endlich, die zugleich faͤhig war, den Gemeinſinn unter den BB. ſelbſt zu erwecken, und zu beleben. Denn die Dokumente, welche zur Entſcheidung uͤber einen Rettungsfall erforderlich waren, mußten das von allen Logen-Beamten unterſchriebene Zeugniß enthalten, daß der Huͤlfe- ſuchende Br. ein thaͤtiges Mitglied der Loge war, keine Arbeiten aus Lauigkeit und ohne Grund unterlaſſen, ſich nie der geſetzlichen Ordnung wider- ſetzt habe, und ohne ſeine groͤbere Verſchuldung in den Zuſtand der Huͤlfsbeduͤrftigkeit gekommen ſey; ferner das Zeugniß ſeines rechtlichen buͤrgerlichen Lebenswandels, und ſeiner Verdienſte um die L.; ſodann den Vorſchlag der Summe, die als Ge-

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Zitationshilfe: [Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 2. Berlin, 1803, S. 296. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fessler_eleusinien02_1803/318>, abgerufen am 15.05.2024.