Ich. Gewiß nicht, im Gegentheil werde ich nicht bloß auf Gelegenheit warten, sondern sie aufsuchen.
G. Um so mehr, da Sie noch keiner eigent- lichen Arbeit beigewohnt, sondern nur eine Auf- nahme gesehen haben.
Ich. Ehe ich die Frage thue, zu der mir diese Aeußerung Gelegenheit giebt, so erlauben Sie mir, eine Bedenklichkeit zu äußern. Halten Sie denn Ihre Loge für ächt?
M. Wie verstehen Sie das?
Ich. Zu einer ächten L. wird doch erfordert, daß sie von einer Großen L. Constitution und Ak- ten erhalten habe, und nun von allen übrigen LL. anerkannt werde. --
M. Darauf könnt' ich Ihnen antworten: Ist denn das Anerkennen ein Beweis der Aechtheit? In B. sind drei Gr. LL., davon ward die zweite, die entstand, von der ersten nicht anerkannt, und nun thut die zweite ein gleiches gegen die dritte; und doch sind wirklich alle drei -- Gr. LL., die nehmlich aus den Repräsentanten mehrerer einzel- ner LL. bestehen, welches als Factum nicht abge- läugnet werden kann. Aber ich will tiefer gehen. In der Maurerei existiren nur einzelne LL.; die Großen LL. sind Verfassungssache, und es ist höchst zufällig, daß diese oder jene L. dort und da einen Repräsentanten hat, der in ihrem Namen über Verfassungssachen -- denn von Maurerei wird doch nicht die Rede seyn! -- seine Stimme abgiebt, und ihr die Abschriften der Protokolle zu- schickt. Wenn wir nun in allen solchen Sachen
Q 2
Ich. Gewiß nicht, im Gegentheil werde ich nicht bloß auf Gelegenheit warten, ſondern ſie aufſuchen.
G. Um ſo mehr, da Sie noch keiner eigent- lichen Arbeit beigewohnt, ſondern nur eine Auf- nahme geſehen haben.
Ich. Ehe ich die Frage thue, zu der mir dieſe Aeußerung Gelegenheit giebt, ſo erlauben Sie mir, eine Bedenklichkeit zu aͤußern. Halten Sie denn Ihre Loge fuͤr aͤcht?
M. Wie verſtehen Sie das?
Ich. Zu einer aͤchten L. wird doch erfordert, daß ſie von einer Großen L. Conſtitution und Ak- ten erhalten habe, und nun von allen uͤbrigen LL. anerkannt werde. —
M. Darauf koͤnnt’ ich Ihnen antworten: Iſt denn das Anerkennen ein Beweis der Aechtheit? In B. ſind drei Gr. LL., davon ward die zweite, die entſtand, von der erſten nicht anerkannt, und nun thut die zweite ein gleiches gegen die dritte; und doch ſind wirklich alle drei — Gr. LL., die nehmlich aus den Repraͤſentanten mehrerer einzel- ner LL. beſtehen, welches als Factum nicht abge- laͤugnet werden kann. Aber ich will tiefer gehen. In der Maurerei exiſtiren nur einzelne LL.; die Großen LL. ſind Verfaſſungsſache, und es iſt hoͤchſt zufaͤllig, daß dieſe oder jene L. dort und da einen Repraͤſentanten hat, der in ihrem Namen uͤber Verfaſſungsſachen — denn von Maurerei wird doch nicht die Rede ſeyn! — ſeine Stimme abgiebt, und ihr die Abſchriften der Protokolle zu- ſchickt. Wenn wir nun in allen ſolchen Sachen
Q 2
<TEI><text><body><divn="1"><pbfacs="#f0265"n="243"/><p><hirendition="#g">Ich</hi>. Gewiß nicht, im Gegentheil werde ich nicht<lb/>
bloß auf Gelegenheit warten, ſondern ſie aufſuchen.</p><lb/><p><hirendition="#aq">G.</hi> Um ſo mehr, da Sie noch keiner eigent-<lb/>
lichen Arbeit beigewohnt, ſondern nur eine Auf-<lb/>
nahme geſehen haben.</p><lb/><p><hirendition="#g">Ich</hi>. Ehe ich die Frage thue, zu der mir dieſe<lb/>
Aeußerung Gelegenheit giebt, ſo erlauben Sie mir,<lb/>
eine Bedenklichkeit zu aͤußern. Halten Sie denn<lb/>
Ihre Loge fuͤr aͤcht?</p><lb/><p><hirendition="#aq">M.</hi> Wie verſtehen Sie das?</p><lb/><p><hirendition="#g">Ich</hi>. Zu einer aͤchten L. wird doch erfordert,<lb/>
daß ſie von einer Großen L. Conſtitution und Ak-<lb/>
ten erhalten habe, und nun von allen uͤbrigen LL.<lb/>
anerkannt werde. —</p><lb/><p><hirendition="#aq">M.</hi> Darauf koͤnnt’ ich Ihnen antworten: Iſt<lb/>
denn das <hirendition="#g">Anerkennen</hi> ein Beweis der Aechtheit?<lb/>
In B. ſind drei Gr. LL., davon ward die zweite,<lb/>
die entſtand, von der erſten nicht anerkannt, und<lb/>
nun thut die zweite ein gleiches gegen die dritte;<lb/>
und doch ſind wirklich alle drei — Gr. LL., die<lb/>
nehmlich aus den Repraͤſentanten mehrerer einzel-<lb/>
ner LL. beſtehen, welches als Factum nicht abge-<lb/>
laͤugnet werden kann. Aber ich will tiefer gehen.<lb/>
In der Maurerei exiſtiren nur <hirendition="#g">einzelne</hi> LL.;<lb/>
die Großen LL. ſind Verfaſſungsſache, und es iſt<lb/>
hoͤchſt zufaͤllig, daß dieſe oder jene L. dort und da<lb/>
einen Repraͤſentanten hat, der in ihrem Namen<lb/>
uͤber Verfaſſungsſachen — denn von <hirendition="#g">Maurerei</hi><lb/>
wird doch nicht die Rede ſeyn! —ſeine Stimme<lb/>
abgiebt, und ihr die Abſchriften der Protokolle zu-<lb/>ſchickt. Wenn wir nun in allen ſolchen Sachen<lb/><fwplace="bottom"type="sig">Q 2</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[243/0265]
Ich. Gewiß nicht, im Gegentheil werde ich nicht
bloß auf Gelegenheit warten, ſondern ſie aufſuchen.
G. Um ſo mehr, da Sie noch keiner eigent-
lichen Arbeit beigewohnt, ſondern nur eine Auf-
nahme geſehen haben.
Ich. Ehe ich die Frage thue, zu der mir dieſe
Aeußerung Gelegenheit giebt, ſo erlauben Sie mir,
eine Bedenklichkeit zu aͤußern. Halten Sie denn
Ihre Loge fuͤr aͤcht?
M. Wie verſtehen Sie das?
Ich. Zu einer aͤchten L. wird doch erfordert,
daß ſie von einer Großen L. Conſtitution und Ak-
ten erhalten habe, und nun von allen uͤbrigen LL.
anerkannt werde. —
M. Darauf koͤnnt’ ich Ihnen antworten: Iſt
denn das Anerkennen ein Beweis der Aechtheit?
In B. ſind drei Gr. LL., davon ward die zweite,
die entſtand, von der erſten nicht anerkannt, und
nun thut die zweite ein gleiches gegen die dritte;
und doch ſind wirklich alle drei — Gr. LL., die
nehmlich aus den Repraͤſentanten mehrerer einzel-
ner LL. beſtehen, welches als Factum nicht abge-
laͤugnet werden kann. Aber ich will tiefer gehen.
In der Maurerei exiſtiren nur einzelne LL.;
die Großen LL. ſind Verfaſſungsſache, und es iſt
hoͤchſt zufaͤllig, daß dieſe oder jene L. dort und da
einen Repraͤſentanten hat, der in ihrem Namen
uͤber Verfaſſungsſachen — denn von Maurerei
wird doch nicht die Rede ſeyn! — ſeine Stimme
abgiebt, und ihr die Abſchriften der Protokolle zu-
ſchickt. Wenn wir nun in allen ſolchen Sachen
Q 2
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 2. Berlin, 1803, S. 243. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fessler_eleusinien02_1803/265>, abgerufen am 03.05.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.