Vorstehern und Bundeswächtern, überall nur den ächt klugen Maurer trifft, so ist immer noch we- nig oder gar nichts geschehen, wenn Eure und Eurer Nachkommen Gerechtigkeit die Gewählten nicht unterstützt, und ihnen die Erfüllung ihrer Pflicht möglich macht. Man kann Niemanden sagen, sey klug! als dem, der es schon ist. Na- tur, Glück und Verdienst müssen sich zu Gunsten desjenigen vereinigt haben, der mit Recht den Nahmen eines ächt klugen Mannes führt. Man kann aber jedem sagen, sei gerecht, denn er darf nur ernstlich wollen, und er ist es.
Die Gerechtigkeit welche zur Erhaltung aller Gesellschaften unentbehrlich ist, besteht in der Fä- higkeit und Bereitwilligkeit, jedem das Seinige zu geben: sie muß der Beurtheilung, der Würdigung und der Behandlung Anderer die Form geben. Sie muß gerade in der Gesell- schaft der Maurer, der es an allen Zwangsmit- teln fehlt, zum überall thätigen Lebensprincip er- hoben werden.
Ich fordere daher als unerläßliche Bedingung der Fortdauer unsers Bundes Erstens Gerechtig- keit in der Beurtheilung derjenigen, die ihre Kräfte mit den unsrigen zur Erhaltung des Ganzen vereinigen sollen. Diese Beurtheilung erstreckt sich auf ihre Fähigkeiten und Kräfte, auf ihre Maximen, Absichten, Aeußerungen und Hand- lungen. Jede Ungerechtigkeit, die in Beurtheilung derselben begangen wird, untergräbt allmählig die Grundfesten unsers Werkes, und bereitet die ge-
Vorſtehern und Bundeswaͤchtern, uͤberall nur den aͤcht klugen Maurer trifft, ſo iſt immer noch we- nig oder gar nichts geſchehen, wenn Eure und Eurer Nachkommen Gerechtigkeit die Gewaͤhlten nicht unterſtuͤtzt, und ihnen die Erfuͤllung ihrer Pflicht moͤglich macht. Man kann Niemanden ſagen, ſey klug! als dem, der es ſchon iſt. Na- tur, Gluͤck und Verdienſt muͤſſen ſich zu Gunſten desjenigen vereinigt haben, der mit Recht den Nahmen eines aͤcht klugen Mannes fuͤhrt. Man kann aber jedem ſagen, ſei gerecht, denn er darf nur ernſtlich wollen, und er iſt es.
Die Gerechtigkeit welche zur Erhaltung aller Geſellſchaften unentbehrlich iſt, beſteht in der Faͤ- higkeit und Bereitwilligkeit, jedem das Seinige zu geben: ſie muß der Beurtheilung, der Wuͤrdigung und der Behandlung Anderer die Form geben. Sie muß gerade in der Geſell- ſchaft der Maurer, der es an allen Zwangsmit- teln fehlt, zum uͤberall thaͤtigen Lebensprincip er- hoben werden.
Ich fordere daher als unerlaͤßliche Bedingung der Fortdauer unſers Bundes Erſtens Gerechtig- keit in der Beurtheilung derjenigen, die ihre Kraͤfte mit den unſrigen zur Erhaltung des Ganzen vereinigen ſollen. Dieſe Beurtheilung erſtreckt ſich auf ihre Faͤhigkeiten und Kraͤfte, auf ihre Maximen, Abſichten, Aeußerungen und Hand- lungen. Jede Ungerechtigkeit, die in Beurtheilung derſelben begangen wird, untergraͤbt allmaͤhlig die Grundfeſten unſers Werkes, und bereitet die ge-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0233"n="215"/>
Vorſtehern und Bundeswaͤchtern, uͤberall nur den<lb/>
aͤcht klugen Maurer trifft, ſo iſt immer noch we-<lb/>
nig oder gar nichts geſchehen, wenn Eure und<lb/>
Eurer Nachkommen Gerechtigkeit die Gewaͤhlten<lb/>
nicht unterſtuͤtzt, und ihnen die Erfuͤllung ihrer<lb/>
Pflicht moͤglich macht. Man kann Niemanden<lb/>ſagen, <hirendition="#g">ſey klug</hi>! als dem, der es ſchon iſt. Na-<lb/>
tur, Gluͤck und Verdienſt muͤſſen ſich zu Gunſten<lb/>
desjenigen vereinigt haben, der mit Recht den<lb/>
Nahmen eines aͤcht klugen Mannes fuͤhrt. Man<lb/>
kann aber jedem ſagen, <hirendition="#g">ſei gerecht</hi>, denn er<lb/>
darf nur ernſtlich wollen, und er iſt es.</p><lb/><p>Die Gerechtigkeit welche zur Erhaltung aller<lb/>
Geſellſchaften unentbehrlich iſt, beſteht in der Faͤ-<lb/>
higkeit und Bereitwilligkeit, jedem das Seinige<lb/>
zu geben: ſie muß der <hirendition="#g">Beurtheilung</hi>, der<lb/><hirendition="#g">Wuͤrdigung</hi> und der <hirendition="#g">Behandlung</hi> Anderer<lb/>
die Form geben. Sie muß gerade in der Geſell-<lb/>ſchaft der Maurer, der es an allen Zwangsmit-<lb/>
teln fehlt, zum uͤberall thaͤtigen Lebensprincip er-<lb/>
hoben werden.</p><lb/><p>Ich fordere daher als unerlaͤßliche Bedingung<lb/>
der Fortdauer unſers Bundes Erſtens <hirendition="#g">Gerechtig-<lb/>
keit in der Beurtheilung</hi> derjenigen, die<lb/>
ihre Kraͤfte mit den unſrigen zur Erhaltung des<lb/>
Ganzen vereinigen ſollen. Dieſe Beurtheilung<lb/>
erſtreckt ſich auf ihre Faͤhigkeiten und Kraͤfte, auf<lb/>
ihre Maximen, Abſichten, Aeußerungen und Hand-<lb/>
lungen. Jede Ungerechtigkeit, die in Beurtheilung<lb/>
derſelben begangen wird, untergraͤbt allmaͤhlig die<lb/>
Grundfeſten unſers Werkes, und bereitet die ge-<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[215/0233]
Vorſtehern und Bundeswaͤchtern, uͤberall nur den
aͤcht klugen Maurer trifft, ſo iſt immer noch we-
nig oder gar nichts geſchehen, wenn Eure und
Eurer Nachkommen Gerechtigkeit die Gewaͤhlten
nicht unterſtuͤtzt, und ihnen die Erfuͤllung ihrer
Pflicht moͤglich macht. Man kann Niemanden
ſagen, ſey klug! als dem, der es ſchon iſt. Na-
tur, Gluͤck und Verdienſt muͤſſen ſich zu Gunſten
desjenigen vereinigt haben, der mit Recht den
Nahmen eines aͤcht klugen Mannes fuͤhrt. Man
kann aber jedem ſagen, ſei gerecht, denn er
darf nur ernſtlich wollen, und er iſt es.
Die Gerechtigkeit welche zur Erhaltung aller
Geſellſchaften unentbehrlich iſt, beſteht in der Faͤ-
higkeit und Bereitwilligkeit, jedem das Seinige
zu geben: ſie muß der Beurtheilung, der
Wuͤrdigung und der Behandlung Anderer
die Form geben. Sie muß gerade in der Geſell-
ſchaft der Maurer, der es an allen Zwangsmit-
teln fehlt, zum uͤberall thaͤtigen Lebensprincip er-
hoben werden.
Ich fordere daher als unerlaͤßliche Bedingung
der Fortdauer unſers Bundes Erſtens Gerechtig-
keit in der Beurtheilung derjenigen, die
ihre Kraͤfte mit den unſrigen zur Erhaltung des
Ganzen vereinigen ſollen. Dieſe Beurtheilung
erſtreckt ſich auf ihre Faͤhigkeiten und Kraͤfte, auf
ihre Maximen, Abſichten, Aeußerungen und Hand-
lungen. Jede Ungerechtigkeit, die in Beurtheilung
derſelben begangen wird, untergraͤbt allmaͤhlig die
Grundfeſten unſers Werkes, und bereitet die ge-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 1. Berlin, 1802, S. 215. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fessler_eleusinien01_1802/233>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.