Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Ferdinand II.: Copia, Kayserl: Aachts Erklerung / wider Pfaltzgraff Friderich Churfürst. Wien, 1621.

Bild:
<< vorherige Seite

einwilligung obbesagter Personlich anwesenden Churfürsten / vnd des abwesenden Bevolmechtigen Gesanten / aus sonderbarer Schickung des Allmechtigen / zum Römischen König / in Kayser zuerheben / den Acht vnd zwainzigisten Augusti, verflossenen Sechzehenhundert Neunzehenden Jahrs erwölt / offentlich Proclamirt, auch volgents den Neunten Septembris, erstbenenten Jahrs / mit gebreuchigen Solenniteten gekrönt worden. Haben wir vnns zu erzaigung Vnserer Vätterlichen guethertzigen vnd Fridliebenden Fürsorg / vnd damit wir ohne alle weitterung gefahr / vnnd hochschädliches verderben / besagt Vnser Königreich / widerumb zu Fridlichem wesen / Rhue vnd Wolstandt eh ist befürdern möchten / nit allain gleich / nach dem die Völlig Regierung an vns gefallen / den Behemischen auffgestandnen Stenden / mit bewöglicher erinnderung vnser gemüt / vnnd das wir jhre rechtmessige Priuilegien vnnd Freyhaiten Confirmirn, auch sonst alles das thun vnd laisten wolten / Ja würcklich Confirmirt vnd gelaistet / was ainem Ordenlichen Behemischen König von rechswegen obligt. Sonder wir haben noch ferner / alda zu Franckfurt / dem gesambten Löblichen Churfürstlichen Collegio, (Dabey sich die Chur Pfaltzischen gevolmechtigte auch befunden) zu sonderbarn Ehrn / auff desselben instendiges ainhelliges begern vnnd anhalten / die ebenmessige einwilligung ainer gutlichen Interposition, Jnmassen von Höchstgemeltem Vnserm / geliebten Herrn Vetter vnd Vatter / Weiland Kayser Matihia / zuvor auch gegen etlichen Chur: vnd Fürsten geschehen / Vngeacht die zu denselben zeitten vorgewendete Grauamina, vnter derer Praetext von Jhnen Rebellanten die Waffen Ergriffen / vns nicht angangen / wir vns auch / der von Weiland merhöchsternantem Vnserm Vorfahren hinterlassenen Kriegsverfassung anderst nicht / als durch die offentliche Fridtbrüchige Handlungen vnd gewaltthaten / so von Jhnen Rebellen, vnangesehen wir Vnserm Kriegsvolck den stillstandt der Waffen alberait anbevolhen / vns auch gegen Jhnen den Rebellen zu gütlicher hinlegung dises entstandenen Vnwesens / gantz gnedigist vnnd Vätterlich erbotten gehabt / dannoch mit verächtlicher in Windtschlagung dessen alles wider vns vorgenommen) zu gebrauchen bewogen worden / gleich so wenig entgegen sein lassen / sondern dieselbe obberüertem Churfürstlichen Collegio, Vermög der von Vns bey vnserer Kay-

einwilligung obbesagter Personlich anwesenden Churfürsten / vnd des abwesenden Bevolmechtigen Gesanten / aus sonderbarer Schickung des Allmechtigen / zum Römischen König / in Kayser zuerheben / den Acht vnd zwainzigisten Augusti, verflossenen Sechzehenhundert Neunzehenden Jahrs erwölt / offentlich Proclamirt, auch volgents den Neunten Septembris, erstbenenten Jahrs / mit gebreuchigen Solenniteten gekrönt worden. Haben wir vnns zu erzaigung Vnserer Vätterlichen guethertzigen vnd Fridliebenden Fürsorg / vnd damit wir ohne alle weitterung gefahr / vnnd hochschädliches verderben / besagt Vnser Königreich / widerumb zu Fridlichem wesen / Rhue vnd Wolstandt eh ist befürdern möchten / nit allain gleich / nach dem die Völlig Regierung an vns gefallen / den Behemischen auffgestandnen Stenden / mit bewöglicher erinnderung vnser gemüt / vnnd das wir jhre rechtmessige Priuilegien vnnd Freyhaiten Confirmirn, auch sonst alles das thun vnd laisten wolten / Ja würcklich Confirmirt vnd gelaistet / was ainem Ordenlichen Behemischen König von rechswegen obligt. Sonder wir haben noch ferner / alda zu Franckfurt / dem gesambten Löblichen Churfürstlichen Collegio, (Dabey sich die Chur Pfaltzischen gevolmechtigte auch befunden) zu sonderbarn Ehrn / auff desselben instendiges ainhelliges begern vnnd anhalten / die ebenmessige einwilligung ainer gutlichen Interposition, Jnmassen von Höchstgemeltem Vnserm / geliebten Herrn Vetter vnd Vatter / Weiland Kayser Matihia / zuvor auch gegen etlichen Chur: vnd Fürsten geschehen / Vngeacht die zu denselben zeitten vorgewendete Grauamina, vnter derer Praetext von Jhnen Rebellanten die Waffen Ergriffen / vns nicht angangen / wir vns auch / der von Weiland merhöchsternantem Vnserm Vorfahren hinterlassenen Kriegsverfassung anderst nicht / als durch die offentliche Fridtbrüchige Handlungen vnd gewaltthaten / so von Jhnen Rebellen, vnangesehen wir Vnserm Kriegsvolck den stillstandt der Waffen alberait anbevolhen / vns auch gegen Jhnen den Rebellen zu gütlicher hinlegung dises entstandenen Vnwesens / gantz gnedigist vnnd Vätterlich erbotten gehabt / dannoch mit verächtlicher in Windtschlagung dessen alles wider vns vorgenommen) zu gebrauchen bewogen worden / gleich so wenig entgegen sein lassen / sondern dieselbe obberüertem Churfürstlichen Collegio, Vermög der von Vns bey vnserer Kay-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0005"/>
einwilligung obbesagter Personlich anwesenden Churfürsten / vnd des abwesenden Bevolmechtigen Gesanten / aus sonderbarer Schickung des Allmechtigen / zum Römischen König / in Kayser zuerheben / den Acht vnd zwainzigisten <hi rendition="#aq">Augusti</hi>, verflossenen Sechzehenhundert Neunzehenden Jahrs erwölt / offentlich <hi rendition="#aq">Proclamirt</hi>, auch volgents den Neunten <hi rendition="#aq">Septembris</hi>, erstbenenten Jahrs / mit gebreuchigen <hi rendition="#aq">Solenniteten</hi> gekrönt worden. Haben wir vnns zu erzaigung Vnserer Vätterlichen guethertzigen vnd Fridliebenden Fürsorg / vnd damit wir ohne alle weitterung gefahr / vnnd hochschädliches verderben / besagt Vnser Königreich / widerumb zu Fridlichem wesen / Rhue vnd Wolstandt eh ist befürdern möchten / nit allain gleich / nach dem die Völlig Regierung an vns gefallen / den Behemischen auffgestandnen Stenden / mit bewöglicher erinnderung vnser gemüt / vnnd das wir jhre rechtmessige <hi rendition="#aq">Priuilegien</hi> vnnd Freyhaiten <hi rendition="#aq">Confirmirn</hi>, auch sonst alles das thun vnd laisten wolten / Ja würcklich <hi rendition="#aq">Confirmirt</hi> vnd gelaistet / was ainem Ordenlichen Behemischen König von rechswegen obligt. <choice><sic>Souder</sic><corr>Sonder</corr></choice> wir haben noch ferner / alda zu Franckfurt / dem gesambten Löblichen Churfürstlichen <hi rendition="#aq">Collegio</hi>, (Dabey sich die Chur Pfaltzischen gevolmechtigte auch befunden) zu sonderbarn Ehrn / auff desselben instendiges ainhelliges begern vnnd anhalten / die ebenmessige einwilligung ainer gutlichen <hi rendition="#aq">Interposition</hi>, Jnmassen von Höchstgemeltem Vnserm / geliebten Herrn Vetter vnd Vatter / Weiland Kayser Matihia / zuvor auch gegen etlichen Chur: vnd Fürsten geschehen / Vngeacht die zu denselben zeitten vorgewendete <hi rendition="#aq">Grauamina</hi>, vnter derer <hi rendition="#aq">Praetext</hi> von Jhnen <hi rendition="#aq">Rebellanten</hi> die Waffen Ergriffen / vns nicht angangen / wir vns auch / der von Weiland merhöchsternantem <choice><sic>Bnserm</sic><corr>Vnserm</corr></choice> Vorfahren hinterlassenen Kriegsverfassung anderst <choice><sic>uicht</sic><corr>nicht</corr></choice> / als durch die offentliche Fridtbrüchige Handlungen vnd gewaltthaten / so von Jhnen <hi rendition="#aq">Rebellen</hi>, vnangesehen wir Vnserm Kriegsvolck den stillstandt der Waffen alberait anbevolhen / vns auch gegen Jhnen den Rebellen zu gütlicher hinlegung dises entstandenen Vnwesens / gantz gnedigist vnnd Vätterlich erbotten gehabt / dannoch mit verächtlicher in Windtschlagung dessen alles wider vns vorgenommen) zu gebrauchen bewogen worden / gleich so wenig entgegen sein lassen / sondern dieselbe obberüertem Churfürstlichen <hi rendition="#aq">Collegio</hi>, Vermög der von Vns bey vnserer Kay-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0005] einwilligung obbesagter Personlich anwesenden Churfürsten / vnd des abwesenden Bevolmechtigen Gesanten / aus sonderbarer Schickung des Allmechtigen / zum Römischen König / in Kayser zuerheben / den Acht vnd zwainzigisten Augusti, verflossenen Sechzehenhundert Neunzehenden Jahrs erwölt / offentlich Proclamirt, auch volgents den Neunten Septembris, erstbenenten Jahrs / mit gebreuchigen Solenniteten gekrönt worden. Haben wir vnns zu erzaigung Vnserer Vätterlichen guethertzigen vnd Fridliebenden Fürsorg / vnd damit wir ohne alle weitterung gefahr / vnnd hochschädliches verderben / besagt Vnser Königreich / widerumb zu Fridlichem wesen / Rhue vnd Wolstandt eh ist befürdern möchten / nit allain gleich / nach dem die Völlig Regierung an vns gefallen / den Behemischen auffgestandnen Stenden / mit bewöglicher erinnderung vnser gemüt / vnnd das wir jhre rechtmessige Priuilegien vnnd Freyhaiten Confirmirn, auch sonst alles das thun vnd laisten wolten / Ja würcklich Confirmirt vnd gelaistet / was ainem Ordenlichen Behemischen König von rechswegen obligt. Sonder wir haben noch ferner / alda zu Franckfurt / dem gesambten Löblichen Churfürstlichen Collegio, (Dabey sich die Chur Pfaltzischen gevolmechtigte auch befunden) zu sonderbarn Ehrn / auff desselben instendiges ainhelliges begern vnnd anhalten / die ebenmessige einwilligung ainer gutlichen Interposition, Jnmassen von Höchstgemeltem Vnserm / geliebten Herrn Vetter vnd Vatter / Weiland Kayser Matihia / zuvor auch gegen etlichen Chur: vnd Fürsten geschehen / Vngeacht die zu denselben zeitten vorgewendete Grauamina, vnter derer Praetext von Jhnen Rebellanten die Waffen Ergriffen / vns nicht angangen / wir vns auch / der von Weiland merhöchsternantem Vnserm Vorfahren hinterlassenen Kriegsverfassung anderst nicht / als durch die offentliche Fridtbrüchige Handlungen vnd gewaltthaten / so von Jhnen Rebellen, vnangesehen wir Vnserm Kriegsvolck den stillstandt der Waffen alberait anbevolhen / vns auch gegen Jhnen den Rebellen zu gütlicher hinlegung dises entstandenen Vnwesens / gantz gnedigist vnnd Vätterlich erbotten gehabt / dannoch mit verächtlicher in Windtschlagung dessen alles wider vns vorgenommen) zu gebrauchen bewogen worden / gleich so wenig entgegen sein lassen / sondern dieselbe obberüertem Churfürstlichen Collegio, Vermög der von Vns bey vnserer Kay-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2012-10-10T09:22:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-10-10T09:22:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Als Grundlage dienen die Wikisource:Editionsrichtlinien
  • überschriebenes e über den Vokalen a, o und u, werden als moderne Umlaute transkribiert
  • das Wort vn mit überstrichenem n ist die Abkürzung für vnd und wird dementsprechend transkribiert
  • Überstrichene Vokale am Wortende werden durch Anhängen eines n oder m (was, das muss sich grammatikalisch ergeben) transkribiert
  • Doppelte Großbuchstaben am Anfang eines Abschnittes auf Grund einer Versalie werden nicht mit dargestellt. Nur der erste Buchstabe wird groß geschrieben.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/ferdinand_copia_1621
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/ferdinand_copia_1621/5
Zitationshilfe: Ferdinand II.: Copia, Kayserl: Aachts Erklerung / wider Pfaltzgraff Friderich Churfürst. Wien, 1621, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ferdinand_copia_1621/5>, abgerufen am 22.11.2024.