Falke, Jakob von: Die deutsche Trachten- und Modenwelt. Ein Beitrag zur deutschen Culturgeschichte. Bd. 2. Leipzig, 1858.5. Die Periode des Zopfes und die Revolution. ten Gold- und Silberknöpfen. Man findet noch häufig dieseErbstöcke aus der Großväter oder Urgroßväter Zeit. Der Stock machte den Degen an der Seite nicht über- Es ist kaum nöthig zu erwähnen, daß in allen diesen Din- 18*
5. Die Periode des Zopfes und die Revolution. ten Gold- und Silberknöpfen. Man findet noch häufig dieſeErbſtöcke aus der Großväter oder Urgroßväter Zeit. Der Stock machte den Degen an der Seite nicht über- Es iſt kaum nöthig zu erwähnen, daß in allen dieſen Din- 18*
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5. Die Periode des Zopfes und die Revolution.
ten Gold- und Silberknöpfen. Man findet noch häufig dieſe
Erbſtöcke aus der Großväter oder Urgroßväter Zeit.
Der Stock machte den Degen an der Seite nicht über-
flüſſig, ja derſelbe gehörte in ſeiner zierlichen Salongeſtalt mit
dem blitzenden, brillantirten Stahlgriff ſo nothwendig zum Gan-
zen, daß König Ludwig von Bayern mit Recht das Coſtüm die
„Degentracht“ nennen konnte. Eigentlich iſt er nur als ein Ueber-
bleibſel der erſten kriegeriſchen Hälfte des ſiebzehnten Jahr-
hunderts zu betrachten, aber er verwuchs ganz mit der neuen
Zeit, welche bei ihrer Schwächlichkeit um ſo eifriger ſich ein
wehrhaftes Anſehn zu geben ſuchte. Grade wie in der manierir-
ten ſpaniſchen Zeit wurde er auch jetzt in mehr horizontaler als
ſenkrechter Lage getragen. Schon im ſiebzehnten Jahrhundert
mußte er den Handwerksburſchen verboten werden, die ſeiner
freilich auf der Wanderſchaft bei der Unſicherheit der Straßen
wohl bedurften. Im achtzehnten waren die vornehmen Stände,
bei denen ihn auch die Kinder zur Gala trugen, ſehr eiferſüchtig
auf ſeinen Gebrauch, doch konnten ſie nicht verhindern, daß er
in einer Allgemeinheit getragen wurde, welche faſt nur die Geiſt-
lichen ausſchloß. Bei der Verweltlichung der damaligen Geiſt-
lichkeit gab es nicht wenig Candidaten, die ſich ſehr nach ihm
ſehnten. Eine hannoveriſche Ordnung von 1731 verbietet den
Degen allen Pagen und Lakaien des Hofes oder der Hofbeamten,
allen Livréebedienten ohne Ausnahme, allen Köchen, Schülern,
Kauf- und Ladendienern, allen Geſellen der Maler, Gold-
ſchmiede, Bildhauer, Uhrmacher, Glasſchneider und aller derer,
die ſich Künſtler nennen, den Handwerksburſchen, Knechten und
Geſellen, Reiſende ausgenommen. Auch der ſtudirenden Jugend
wird er verboten, Kinder von „Standesperſonen“ und ſolche,
welche ſchon wirkliche Akademien beſuchen, alſo Studenten, aus-
genommen; den Muſikanten, Barbier- und Apothekergehülfen
iſt er nicht geſtattet, den beeidigten Proviſoren aber erlaubt. In-
deß ging es mit dieſen Geſetzen nicht beſſer wie mit den übrigen
Kleiderordnungen.
Es iſt kaum nöthig zu erwähnen, daß in allen dieſen Din-
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