post geschickt, macht man mehrentheils nur eine Frantzöische aufschrift, welche den nah- men, (nicht aber den fürnahmen) die ämter und bedienungen, (ohne bey-wörter und an- dere kennzeichen der anverwandschaft und des affects) desjenigen, an dem er gerichtet, den ort, da der brief hin soll, und die addres- se ausdrucket, das übrige ist unnütze: Wird er eingeschlagen, kan man Teutsch oder La- teinisch, den nahmen und fürnahmen mit bey wörtern und elogiis, die ämter, den ort, ohne addresse und andere kleinigkeiten setzen. Welche kurtze regeln verhoffentlich nicht oh- ne nutzen und grund beobachtet werden, ohne daß man sich um mehrere zu bemühen hätte.
An höhere schickt man die briefe lieber durch einen umschlag, und wenn sie berühmt, ohne addresse. conf. Mr.Rädleins vollkommenen Frantzöi- schen sprachmeister den andern theil, da er in der kurtzen anweisung zum Frantzöischen brief- schreiben, gar artige anmerckungen gemacht.
Das dritte capitel, von allerhand schul- und politischen reden.
Jnhalt.
VOn solennen schul-reden, §. 1. Von gemeinen schul-reden, §. 2. Von schriftlichen schul reden, §. 3. Von allerhand bürgerlichen reden, §. 4. Von inscriptionibus und lebens lauffen, §. 5. Von paren- tationibus, §. 6. Von Glückwünschungs empfah- und bewillkommungs-reden, §. 7. Von vermäh-
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und von briefen.
poſt geſchickt, macht man mehrentheils nur eine Frantzoͤiſche aufſchrift, welche den nah- men, (nicht aber den fuͤrnahmen) die aͤmter und bedienungen, (ohne bey-woͤrter und an- dere kennzeichen der anverwandſchaft und des affects) desjenigen, an dem er gerichtet, den ort, da der brief hin ſoll, und die addreſ- ſe ausdrucket, das uͤbrige iſt unnuͤtze: Wird er eingeſchlagen, kan man Teutſch oder La- teiniſch, den nahmen und fuͤrnahmen mit bey woͤrtern und elogiis, die aͤmter, den ort, ohne addreſſe und andere kleinigkeiten ſetzen. Welche kurtze regeln verhoffentlich nicht oh- ne nutzen und grund beobachtet werden, ohne daß man ſich um mehrere zu bemuͤhen haͤtte.
An hoͤhere ſchickt man die briefe lieber durch einen umſchlag, und wenn ſie beruͤhmt, ohne addreſſe. conf. Mr.Raͤdleins vollkommenen Frantzoͤi- ſchen ſprachmeiſter den andern theil, da er in der kurtzen anweiſung zum Frantzoͤiſchen brief- ſchreiben, gar artige anmerckungen gemacht.
Das dritte capitel, von allerhand ſchul- und politiſchen reden.
Jnhalt.
VOn ſolennen ſchul-reden, §. 1. Von gemeinen ſchul-reden, §. 2. Von ſchriftlichen ſchul reden, §. 3. Von allerhand buͤrgerlichen reden, §. 4. Von inſcriptionibus und lebens lauffen, §. 5. Von paren- tationibus, §. 6. Von Gluͤckwuͤnſchungs empfah- und bewillkommungs-reden, §. 7. Von vermaͤh-
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und von briefen.
poſt geſchickt, macht man mehrentheils nur
eine Frantzoͤiſche aufſchrift, welche den nah-
men, (nicht aber den fuͤrnahmen) die aͤmter
und bedienungen, (ohne bey-woͤrter und an-
dere kennzeichen der anverwandſchaft und
des affects) desjenigen, an dem er gerichtet,
den ort, da der brief hin ſoll, und die addreſ-
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er eingeſchlagen, kan man Teutſch oder La-
teiniſch, den nahmen und fuͤrnahmen mit
bey woͤrtern und elogiis, die aͤmter, den ort,
ohne addreſſe und andere kleinigkeiten ſetzen.
Welche kurtze regeln verhoffentlich nicht oh-
ne nutzen und grund beobachtet werden, ohne
daß man ſich um mehrere zu bemuͤhen haͤtte.
An hoͤhere ſchickt man die briefe lieber durch einen
umſchlag, und wenn ſie beruͤhmt, ohne addreſſe.
conf. Mr. Raͤdleins vollkommenen Frantzoͤi-
ſchen ſprachmeiſter den andern theil, da er in
der kurtzen anweiſung zum Frantzoͤiſchen brief-
ſchreiben, gar artige anmerckungen gemacht.
Das dritte capitel,
von allerhand ſchul- und politiſchen
reden.
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VOn ſolennen ſchul-reden, §. 1. Von gemeinen
ſchul-reden, §. 2. Von ſchriftlichen ſchul reden,
§. 3. Von allerhand buͤrgerlichen reden, §. 4. Von
inſcriptionibus und lebens lauffen, §. 5. Von paren-
tationibus, §. 6. Von Gluͤckwuͤnſchungs empfah-
und bewillkommungs-reden, §. 7. Von vermaͤh-
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Fabricius, Johann Andreas: Philosophische Oratorie. Leipzig, 1724, S. 419. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fabricius_oratorie_1724/437>, abgerufen am 28.07.2024.
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