Ernst, Ferdinand: Bemerkungen auf einer Reise durch das Innere der vereinigten Staaten von Nord-Amerika im Jahre 1819. Hildesheim, 1820.Section 2. Niemand, der sich in einem andern Staate Section 3. Alle und jede Person, welche, in Kraft der Section 2. Niemand, der ſich in einem andern Staate Section 3. Alle und jede Perſon, welche, in Kraft der <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0182" n="168"/> <div n="3"> <head><hi rendition="#g">Section</hi> 2.</head><lb/> <p>Niemand, der ſich in einem andern Staate<lb/> zu Dienſten oder Arbeit verpflichtet hat, ſoll ver-<lb/> bunden ſeyn, dieſe Verpflichtung zu erfuͤllen, aus-<lb/> genommen die Arbeiter an den Salzwerken, bei<lb/> der Stadt Shawaneetown, doch auch dort nicht<lb/> laͤnger als ein Jahr; noch ſoll es dort laͤnger<lb/> erlaubt ſeyn, als bis zu dem Jahre 1825. Jede<lb/> Uebertretung dieſes Artikels hat gaͤnzliche Befrei-<lb/> ung von allen Obliegenheiten des Verpflichteten<lb/> zur Folge.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head><hi rendition="#g">Section</hi> 3.</head><lb/> <p>Alle und jede Perſon, welche, in Kraft der<lb/> fruͤhern Geſetze des Territoriums von Illinois,<lb/> Vergleiche zur Leiſtung von Dienſtbarkeit einge-<lb/> gangen haben, ſollen verbunden ſeyn, dieſelben zu<lb/> erfuͤllen, und ſolche Neger und Mulatten, welche<lb/> damals einregiſtrirt waren, ſollen die Zeit ausdie-<lb/> nen, welche das Geſetz beſtimmt; doch ſollen die<lb/> Kinder, welche hinfort von dieſen Negern oder<lb/> Mulatten geboren werden, frei ſeyn, die maͤnn-<lb/> lichen nach dem 21ſten, die weiblichen nach dem<lb/> 18ten Jahre ihres Alters. Alle Kinder, welche<lb/> von ſolchen zur Dienſtbarkeit verbundenen Perſonen<lb/> geboren werden, ſollen durch den Secretair der<lb/> Grafſchaft in ein Regiſter eingetragen werden, und<lb/> zwar innerhalb 6 Monaten nach ihrer Geburt.</p> </div> </div><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [168/0182]
Section 2.
Niemand, der ſich in einem andern Staate
zu Dienſten oder Arbeit verpflichtet hat, ſoll ver-
bunden ſeyn, dieſe Verpflichtung zu erfuͤllen, aus-
genommen die Arbeiter an den Salzwerken, bei
der Stadt Shawaneetown, doch auch dort nicht
laͤnger als ein Jahr; noch ſoll es dort laͤnger
erlaubt ſeyn, als bis zu dem Jahre 1825. Jede
Uebertretung dieſes Artikels hat gaͤnzliche Befrei-
ung von allen Obliegenheiten des Verpflichteten
zur Folge.
Section 3.
Alle und jede Perſon, welche, in Kraft der
fruͤhern Geſetze des Territoriums von Illinois,
Vergleiche zur Leiſtung von Dienſtbarkeit einge-
gangen haben, ſollen verbunden ſeyn, dieſelben zu
erfuͤllen, und ſolche Neger und Mulatten, welche
damals einregiſtrirt waren, ſollen die Zeit ausdie-
nen, welche das Geſetz beſtimmt; doch ſollen die
Kinder, welche hinfort von dieſen Negern oder
Mulatten geboren werden, frei ſeyn, die maͤnn-
lichen nach dem 21ſten, die weiblichen nach dem
18ten Jahre ihres Alters. Alle Kinder, welche
von ſolchen zur Dienſtbarkeit verbundenen Perſonen
geboren werden, ſollen durch den Secretair der
Grafſchaft in ein Regiſter eingetragen werden, und
zwar innerhalb 6 Monaten nach ihrer Geburt.
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