Ernst, Ferdinand: Bemerkungen auf einer Reise durch das Innere der vereinigten Staaten von Nord-Amerika im Jahre 1819. Hildesheim, 1820.Montage im August die Gouverneurswahl gehal- Section 3. Der erste Gouverneur soll sein Amt bis zum Montage im Auguſt die Gouverneurswahl gehal- Section 3. Der erſte Gouverneur ſoll ſein Amt bis zum <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0169" n="155"/> Montage im Auguſt die Gouverneurswahl gehal-<lb/> ten werden. Der Gouverneur ſoll von denſelben<lb/> Waͤhlern erwaͤhlt werden, welche die Glieder der<lb/> Verſammlung waͤhlen, an denſelben Orten, und<lb/> auf dieſelbe Art. Das Reſultat jeder Wahl eines<lb/> Gouverneurs ſoll verſiegelt dem Sprecher des Hau-<lb/> ſes der Volksvertreter, am Sitze der Regierung,<lb/> zugeſandt werden, welche daſſelbe oͤffnet, und in<lb/> Gegenwart der Majoritaͤt der Glieder des Hauſes<lb/> bekannt macht. Wer die hoͤchſte Anzahl der<lb/> Stimmen hat, iſt Gouverneur. Sind aber zwei<lb/> oder mehrere gleich; ſo ſoll unter dieſen durchs<lb/> Ballottement beider Haͤuſer der Verſammlung der<lb/> Gouverneur erwaͤhlt werden. Streitige Wahlen<lb/> ſollen, nach zu gebenden Vorſchriften, durch beide<lb/> Haͤuſer der General-Verſammlung entſchieden werden.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head><hi rendition="#g">Section</hi> 3.</head><lb/> <p>Der erſte Gouverneur ſoll ſein Amt bis zum<lb/> 1ſten December 1822 bekleiden, und bis ein an-<lb/> derer Gouverneur erwaͤhlt und mit dieſem Amte<lb/> beauftragt iſt. Und in der Folge ſoll der Gouver-<lb/> neur ſein Amt jederzeit bis zum Ablauf des Zeit-<lb/> raums von 4 Jahren und bis ein anderer Gou-<lb/> verneur erwaͤhlt und mit dem Amte bekleidet iſt,<lb/> behalten, aber er kann in 8 Jahren nur einmal<lb/> erwaͤhlt werden. Er muß wenigſtens 30 Jahre<lb/> alt, und 30 Jahre Buͤrger der vereinigten Staaten<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [155/0169]
Montage im Auguſt die Gouverneurswahl gehal-
ten werden. Der Gouverneur ſoll von denſelben
Waͤhlern erwaͤhlt werden, welche die Glieder der
Verſammlung waͤhlen, an denſelben Orten, und
auf dieſelbe Art. Das Reſultat jeder Wahl eines
Gouverneurs ſoll verſiegelt dem Sprecher des Hau-
ſes der Volksvertreter, am Sitze der Regierung,
zugeſandt werden, welche daſſelbe oͤffnet, und in
Gegenwart der Majoritaͤt der Glieder des Hauſes
bekannt macht. Wer die hoͤchſte Anzahl der
Stimmen hat, iſt Gouverneur. Sind aber zwei
oder mehrere gleich; ſo ſoll unter dieſen durchs
Ballottement beider Haͤuſer der Verſammlung der
Gouverneur erwaͤhlt werden. Streitige Wahlen
ſollen, nach zu gebenden Vorſchriften, durch beide
Haͤuſer der General-Verſammlung entſchieden werden.
Section 3.
Der erſte Gouverneur ſoll ſein Amt bis zum
1ſten December 1822 bekleiden, und bis ein an-
derer Gouverneur erwaͤhlt und mit dieſem Amte
beauftragt iſt. Und in der Folge ſoll der Gouver-
neur ſein Amt jederzeit bis zum Ablauf des Zeit-
raums von 4 Jahren und bis ein anderer Gou-
verneur erwaͤhlt und mit dem Amte bekleidet iſt,
behalten, aber er kann in 8 Jahren nur einmal
erwaͤhlt werden. Er muß wenigſtens 30 Jahre
alt, und 30 Jahre Buͤrger der vereinigten Staaten
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