ander Laesion halber etliche Marck löthiges Goldes Straffe setzen, vel quasi, ihr Respeck im Unverstande sich so hoch extendiren solte, daß man einen solchen Kahlen-Brieff bey denen Obrigkeiten zur Execution bringen müste (ich will aber hiermit die Macht und Krafft des ih- nen verliehenen Käyserl. Gnaden-Briefes, noch ihre mit Recht und Verstande concedirte aus- gebene Privilegia nicht touchirt haben) wenn ich ein Medicus wäre, und ich bekäme von ei- nen Landfahrer dergleichen Brieff in die Hand, ich wolte der Straffe ohngeacht ihn zerreissen, und den Medicastro für die Füsse werffen, und bey Ansuchung einen solchen Comiti seiner Herrschafft halber einen andern Zweck vorle- gen. Ja sprach der General, Mons. Eckarth es kommt mir eben vor, als wann ein Domesti- cus einen zum Obristen erwählet oder wenig- stens ihm den Titul zueignet, wann er gleich Lebenslang keinen Feind vor Augen gesehen, noch in einer Schlacht, jemahls ein Musquete loßschiessen gehöret hätte/ man spielet Co- moedien, wann das Kleid ausgezogen, und der Brieff verlohren ist, so ist der Agent wieder, der er vor dem Spiel gewesen. Alleine genung hiervon, wir wollen nunmehro, uns zu denen alt gewordenen Personen wenden, die Zeitun- gen haben uns bißhero so wohl aus Teutsch-
land
G g
ander Læſion halber etliche Marck loͤthiges Goldes Straffe ſetzen, vel quaſi, ihr Reſpeck im Unverſtande ſich ſo hoch extendiren ſolte, daß man einen ſolchen Kahlen-Brieff bey denen Obrigkeiten zur Execution bringen muͤſte (ich will aber hiermit die Macht und Krafft des ih- nen verliehenen Kaͤyſerl. Gnaden-Briefes, noch ihre mit Recht und Verſtande concedirte aus- gebene Privilegia nicht touchirt haben) wenn ich ein Medicus waͤre, und ich bekaͤme von ei- nen Landfahrer dergleichen Brieff in die Hand, ich wolte der Straffe ohngeacht ihn zerreiſſen, und den Medicaſtro fuͤr die Fuͤſſe werffen, und bey Anſuchung einen ſolchen Comiti ſeiner Herrſchafft halber einen andern Zweck vorle- gen. Ja ſprach der General, Mons. Eckarth es kommt mir eben vor, als wann ein Domeſti- cus einen zum Obriſten erwaͤhlet oder wenig- ſtens ihm den Titul zueignet, wann er gleich Lebenslang keinen Feind vor Augen geſehen, noch in einer Schlacht, jemahls ein Muſquete loßſchieſſen gehoͤret haͤtte/ man ſpielet Co- mœdien, wann das Kleid ausgezogen, und der Brieff verlohren iſt, ſo iſt der Agent wieder, der er vor dem Spiel geweſen. Alleine genung hiervon, wir wollen nunmehro, uns zu denen alt gewordenen Perſonen wenden, die Zeitun- gen haben uns bißhero ſo wohl aus Teutſch-
land
G g
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0481"n="465"/>
ander <hirendition="#aq">Læſion</hi> halber etliche Marck loͤthiges<lb/>
Goldes Straffe ſetzen, <hirendition="#aq">vel quaſi,</hi> ihr Reſpeck im<lb/>
Unverſtande ſich ſo hoch <hirendition="#aq">extendir</hi>en ſolte, daß<lb/>
man einen ſolchen Kahlen-Brieff bey denen<lb/>
Obrigkeiten zur <hirendition="#aq">Execution</hi> bringen muͤſte (ich<lb/>
will aber hiermit die Macht und Krafft des ih-<lb/>
nen verliehenen Kaͤyſerl. Gnaden-Briefes, noch<lb/>
ihre mit Recht und Verſtande <hirendition="#aq">concedir</hi>te aus-<lb/>
gebene <hirendition="#aq">Privilegia</hi> nicht <hirendition="#aq">touchir</hi>t haben) wenn<lb/>
ich ein <hirendition="#aq">Medicus</hi> waͤre, und ich bekaͤme von ei-<lb/>
nen Landfahrer dergleichen Brieff in die Hand,<lb/>
ich wolte der Straffe ohngeacht ihn zerreiſſen,<lb/>
und den <hirendition="#aq">Medicaſtro</hi> fuͤr die Fuͤſſe werffen, und<lb/>
bey Anſuchung einen ſolchen <hirendition="#aq">Comiti</hi>ſeiner<lb/>
Herrſchafft halber einen andern Zweck vorle-<lb/>
gen. Ja ſprach der <hirendition="#aq">General, Mons.</hi> Eckarth<lb/>
es kommt mir eben vor, als wann ein <hirendition="#aq">Domeſti-<lb/>
cus</hi> einen zum Obriſten erwaͤhlet oder wenig-<lb/>ſtens ihm den Titul zueignet, wann er gleich<lb/>
Lebenslang keinen Feind vor Augen geſehen,<lb/>
noch in einer Schlacht, jemahls ein Muſquete<lb/>
loßſchieſſen gehoͤret haͤtte/ man ſpielet <hirendition="#aq">Co-<lb/>
mœdi</hi>en, wann das Kleid ausgezogen, und der<lb/>
Brieff verlohren iſt, ſo iſt der <hirendition="#aq">Agent</hi> wieder, der<lb/>
er vor dem Spiel geweſen. Alleine genung<lb/>
hiervon, wir wollen nunmehro, uns zu denen<lb/>
alt gewordenen Perſonen wenden, die Zeitun-<lb/>
gen haben uns bißhero ſo wohl aus Teutſch-<lb/><fwplace="bottom"type="sig">G g</fw><fwplace="bottom"type="catch">land</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[465/0481]
ander Læſion halber etliche Marck loͤthiges
Goldes Straffe ſetzen, vel quaſi, ihr Reſpeck im
Unverſtande ſich ſo hoch extendiren ſolte, daß
man einen ſolchen Kahlen-Brieff bey denen
Obrigkeiten zur Execution bringen muͤſte (ich
will aber hiermit die Macht und Krafft des ih-
nen verliehenen Kaͤyſerl. Gnaden-Briefes, noch
ihre mit Recht und Verſtande concedirte aus-
gebene Privilegia nicht touchirt haben) wenn
ich ein Medicus waͤre, und ich bekaͤme von ei-
nen Landfahrer dergleichen Brieff in die Hand,
ich wolte der Straffe ohngeacht ihn zerreiſſen,
und den Medicaſtro fuͤr die Fuͤſſe werffen, und
bey Anſuchung einen ſolchen Comiti ſeiner
Herrſchafft halber einen andern Zweck vorle-
gen. Ja ſprach der General, Mons. Eckarth
es kommt mir eben vor, als wann ein Domeſti-
cus einen zum Obriſten erwaͤhlet oder wenig-
ſtens ihm den Titul zueignet, wann er gleich
Lebenslang keinen Feind vor Augen geſehen,
noch in einer Schlacht, jemahls ein Muſquete
loßſchieſſen gehoͤret haͤtte/ man ſpielet Co-
mœdien, wann das Kleid ausgezogen, und der
Brieff verlohren iſt, ſo iſt der Agent wieder, der
er vor dem Spiel geweſen. Alleine genung
hiervon, wir wollen nunmehro, uns zu denen
alt gewordenen Perſonen wenden, die Zeitun-
gen haben uns bißhero ſo wohl aus Teutſch-
land
G g
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Das frühste nachzuweisende Werk: "Des getreuen Ec… [mehr]
Das frühste nachzuweisende Werk: "Des getreuen Eckharts Medicinischen Maul-Affens" von Johann Christoph Ettner von Eiteritz wurde 1694 veröffentlicht. Die verwendete Ausgabe von 1719 stellt eine überarbeitete Ausgabe der ersten Ausgabe dar. Da die Ausgabe von 1694 im Projektzeitraum nicht zur Verfügung stand, musste die Ausgabe von 1719 verwendet werden.
Ettner von Eiteritz, Johann Christoph: Des getreuen Eckarths Medicinischer Maul-Affe Oder der Entlarvte Marckt-Schreyer. [2. Aufl.]. Frankfurt (Main), 1719, S. 465. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/eiteritz_affe_1719/481>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.