Nachteil nicht vorenthalten werden. Aber der Schlaf darf auch nie durch betäu- bende Mittel herbeigeführt werden. Es ist ganz gefehlt, wenn größere Kinder wegen Vergnügen, Unterhaltungen, The- aterbesuch um einen Teil ihrer Nacht- ruhe gebracht werden. Aber viel häu- figer und darum viel beklagenswerter ist der Uebelstand, daß ärmere Kinder im schulpflichtigen Alter für die Haus- industrie bis tief in die Nacht hinein angestrengt werden. Es ist das eine Versündigung gegen Gesundheit und Leben des Kindes, die durch gar nichts entschuldiget werden kann, nicht einmal durch Mangel und Not. Zuerst schaue man, ob nicht unnötige Ausgaben für Kleiderluxus und Wirtshausbesuch ge- macht werden, und dann beschneide man diese. Hilft das nicht, so bean- spruche man lieber die öffentliche Ar- menunterstützung, als daß man sich nährt vom Blute seiner Kinder. Wenn die Kinder neben der Schulzeit noch eine
Nachteil nicht vorenthalten werden. Aber der Schlaf darf auch nie durch betäu- bende Mittel herbeigeführt werden. Es ist ganz gefehlt, wenn größere Kinder wegen Vergnügen, Unterhaltungen, The- aterbesuch um einen Teil ihrer Nacht- ruhe gebracht werden. Aber viel häu- figer und darum viel beklagenswerter ist der Uebelstand, daß ärmere Kinder im schulpflichtigen Alter für die Haus- industrie bis tief in die Nacht hinein angestrengt werden. Es ist das eine Versündigung gegen Gesundheit und Leben des Kindes, die durch gar nichts entschuldiget werden kann, nicht einmal durch Mangel und Not. Zuerst schaue man, ob nicht unnötige Ausgaben für Kleiderluxus und Wirtshausbesuch ge- macht werden, und dann beschneide man diese. Hilft das nicht, so bean- spruche man lieber die öffentliche Ar- menunterstützung, als daß man sich nährt vom Blute seiner Kinder. Wenn die Kinder neben der Schulzeit noch eine
<TEI><text><body><div><div><p><pbfacs="#f0297"xml:id="E29_001_1914_pb0289_0001"n="289"/>
Nachteil nicht vorenthalten werden. Aber<lb/>
der Schlaf darf auch nie durch betäu-<lb/>
bende Mittel herbeigeführt werden. Es<lb/>
ist ganz gefehlt, wenn größere Kinder<lb/>
wegen Vergnügen, Unterhaltungen, The-<lb/>
aterbesuch um einen Teil ihrer Nacht-<lb/>
ruhe gebracht werden. Aber viel häu-<lb/>
figer und darum viel beklagenswerter<lb/>
ist der Uebelstand, daß ärmere Kinder<lb/>
im schulpflichtigen Alter für die Haus-<lb/>
industrie bis tief in die Nacht hinein<lb/>
angestrengt werden. Es ist das eine<lb/>
Versündigung gegen Gesundheit und<lb/>
Leben des Kindes, die durch gar nichts<lb/>
entschuldiget werden kann, nicht einmal<lb/>
durch Mangel und Not. Zuerst schaue<lb/>
man, ob nicht unnötige Ausgaben für<lb/>
Kleiderluxus und Wirtshausbesuch ge-<lb/>
macht werden, und dann beschneide<lb/>
man diese. Hilft das nicht, so bean-<lb/>
spruche man lieber die öffentliche Ar-<lb/>
menunterstützung, als daß man sich nährt<lb/>
vom Blute seiner Kinder. Wenn die<lb/>
Kinder neben der Schulzeit noch eine<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[289/0297]
Nachteil nicht vorenthalten werden. Aber
der Schlaf darf auch nie durch betäu-
bende Mittel herbeigeführt werden. Es
ist ganz gefehlt, wenn größere Kinder
wegen Vergnügen, Unterhaltungen, The-
aterbesuch um einen Teil ihrer Nacht-
ruhe gebracht werden. Aber viel häu-
figer und darum viel beklagenswerter
ist der Uebelstand, daß ärmere Kinder
im schulpflichtigen Alter für die Haus-
industrie bis tief in die Nacht hinein
angestrengt werden. Es ist das eine
Versündigung gegen Gesundheit und
Leben des Kindes, die durch gar nichts
entschuldiget werden kann, nicht einmal
durch Mangel und Not. Zuerst schaue
man, ob nicht unnötige Ausgaben für
Kleiderluxus und Wirtshausbesuch ge-
macht werden, und dann beschneide
man diese. Hilft das nicht, so bean-
spruche man lieber die öffentliche Ar-
menunterstützung, als daß man sich nährt
vom Blute seiner Kinder. Wenn die
Kinder neben der Schulzeit noch eine
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Egger, Augustin: Die christliche Mutter. Erbauungs- und Gebetbuch. - Einsiedeln u. a., [1914], S. 289. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/egger_mutter_1914/297>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.