begabtes Kind, das vielleicht mehr guten Willen hat, zurückgesetzt, während gerade da die Aufmunterung am besten an- gebracht wäre. Beschämungen sollen noch seltener sein als Belobungen, sonst wird das Ehrgefühl abgestumpft und damit in der Regel das ganze Werk der Erziehung vereitelt.
3. Unüberlegte Strafen. Das Strafen bildet einen Probierstein für die Erziehungskunst. Man sollte es verstehen, so zu strafen, daß die Strafen nach und nach seltener und schließlich ganz überflüssig werden. Ich will nur zwei Regeln anführen. Zunächst darf die Strafe von dem Kinde nie als Ungerechtigkeit empfunden werden. Man strafe nicht in jäher Aufregung, man strafe nicht, ohne untersucht zu haben, ob das Kind wirklich schuldig ist, man unterscheide wohl zwischen einem un- verschuldeten Versehen und einer schuld- baren Verfehlung. Oft wird ein Kind schwer gezüchtiget, wenn es aus Un-
begabtes Kind, das vielleicht mehr guten Willen hat, zurückgesetzt, während gerade da die Aufmunterung am besten an- gebracht wäre. Beschämungen sollen noch seltener sein als Belobungen, sonst wird das Ehrgefühl abgestumpft und damit in der Regel das ganze Werk der Erziehung vereitelt.
3. Unüberlegte Strafen. Das Strafen bildet einen Probierstein für die Erziehungskunst. Man sollte es verstehen, so zu strafen, daß die Strafen nach und nach seltener und schließlich ganz überflüssig werden. Ich will nur zwei Regeln anführen. Zunächst darf die Strafe von dem Kinde nie als Ungerechtigkeit empfunden werden. Man strafe nicht in jäher Aufregung, man strafe nicht, ohne untersucht zu haben, ob das Kind wirklich schuldig ist, man unterscheide wohl zwischen einem un- verschuldeten Versehen und einer schuld- baren Verfehlung. Oft wird ein Kind schwer gezüchtiget, wenn es aus Un-
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[247/0255]
begabtes Kind, das vielleicht mehr guten
Willen hat, zurückgesetzt, während gerade
da die Aufmunterung am besten an-
gebracht wäre. Beschämungen sollen
noch seltener sein als Belobungen, sonst
wird das Ehrgefühl abgestumpft und
damit in der Regel das ganze Werk
der Erziehung vereitelt.
3. Unüberlegte Strafen. Das
Strafen bildet einen Probierstein für
die Erziehungskunst. Man sollte es
verstehen, so zu strafen, daß die Strafen
nach und nach seltener und schließlich
ganz überflüssig werden. Ich will nur
zwei Regeln anführen. Zunächst darf
die Strafe von dem Kinde nie als
Ungerechtigkeit empfunden werden. Man
strafe nicht in jäher Aufregung, man
strafe nicht, ohne untersucht zu haben,
ob das Kind wirklich schuldig ist, man
unterscheide wohl zwischen einem un-
verschuldeten Versehen und einer schuld-
baren Verfehlung. Oft wird ein Kind
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Egger, Augustin: Die christliche Mutter. Erbauungs- und Gebetbuch. - Einsiedeln u. a., [1914], S. 247. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/egger_mutter_1914/255>, abgerufen am 22.12.2024.
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