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Eckarth, Friedrich: Chronica Oder Historische Beschreibung Des Dorffes Herwigsdorff. 1737.

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ihnen dergleichen Unglück nicht zu besorgen stünde: Jedennoch geschahe es, das hernach solch hartes Verfahren, durch das gantze Land über alle Evangelische gieng, mit Abschaffung ihrer Prediger der Anfang gemacht wurde, und gleichfalls unsern Herrn M. Günthern betraff. Was sich hierbey mit ihme und seiner untergebenen Priesterschafft begeben, hat er selbst in einer gedruckten Schrifft umständlich referiret, und will ich selbiges mit seinen eigenen Worten allhier erzehlen: An. 1623 den 12 Aug. kam gen Friedland der Pragische Thumherr Johannes Tiburtius Kottwa von Freyfeld des Durchl. Fürsten und Hrn. Herrn Albrecht Wentzel Eusebii Regierers des Hauses Waldstein und Fürsten zu Friedland etc. als dem dazumahl die beyden Herrschafften Friedland und Reichenberg zugehörten, in Spiritualibus Commissarius, welcher aller Herren Pastorum gedachter Herrschafften Einkommen und Besoldung, wie weit auch eine Pfarr von der andern gelegen zu wissen begehrte, und die Kirchen und Pfarr-Wohnungen besichtigte. Da das geschehen, erfolgte den 25 August der Arest auf alle Feld-Früchte und eingeerndte Geträyde, auch auf die verdiente Decimas, nichts in allem hiervon zu entwenden, oder zu verkauffen. Den 20 September wurde denen Zuhörern verbothen, daß sie ihren Pfarrern keine Fuhre thun solten, oder von ihren Mobilien etwas andern wegzuführen verstatten. Als nun ein ieglicher unter denen Herren Pastoribus zu seiner Nothdurfft des Seinigen gerne gebrauchet, hielten wir den 30 October um Erlassung des Arrests an, kunten aber nichts erlangen. Eben um diese Zeit sind erstlich vom Lande, darnach von der Stadt, eine gewisse Anzahl Knaben, die tüchtig zum Studiren, und derer Eltern Vermögend, gen Gitschin oder Giczin in die aufgerichtete Jesuiter-Schule zu gehen begehret, worzu zwar die auf dem Lande wieder das vielfältige Vermahnen ihrer Pfarrherren endlich sich gewilliget, iedoch die Stadt Friedland, so lange ich noch bey ihnen gewesen, dessen gewegert; ich aber bin darüber den grausammen Feinden unsers Glaubens schändlich verrathen, und bey denenselben, als der einige Anstiffter solcher Wegerung verklaget, und bedrohet worden, daß es über

ihnen dergleichen Unglück nicht zu besorgen stünde: Jedennoch geschahe es, das hernach solch hartes Verfahren, durch das gantze Land über alle Evangelische gieng, mit Abschaffung ihrer Prediger der Anfang gemacht wurde, und gleichfalls unsern Herrn M. Günthern betraff. Was sich hierbey mit ihme und seiner untergebenen Priesterschafft begeben, hat er selbst in einer gedruckten Schrifft umständlich referiret, und will ich selbiges mit seinen eigenen Worten allhier erzehlen: An. 1623 den 12 Aug. kam gen Friedland der Pragische Thumherr Johannes Tiburtius Kottwa von Freyfeld des Durchl. Fürsten und Hrn. Herrn Albrecht Wentzel Eusebii Regierers des Hauses Waldstein und Fürsten zu Friedland etc. als dem dazumahl die beyden Herrschafften Friedland und Reichenberg zugehörten, in Spiritualibus Commissarius, welcher aller Herren Pastorum gedachter Herrschafften Einkommen und Besoldung, wie weit auch eine Pfarr von der andern gelegen zu wissen begehrte, und die Kirchen und Pfarr-Wohnungen besichtigte. Da das geschehen, erfolgte den 25 August der Arest auf alle Feld-Früchte und eingeerndte Geträyde, auch auf die verdiente Decimas, nichts in allem hiervon zu entwenden, oder zu verkauffen. Den 20 September wurde denen Zuhörern verbothen, daß sie ihren Pfarrern keine Fuhre thun solten, oder von ihren Mobilien etwas andern wegzuführen verstatten. Als nun ein ieglicher unter denen Herren Pastoribus zu seiner Nothdurfft des Seinigen gerne gebrauchet, hielten wir den 30 October um Erlassung des Arrests an, kunten aber nichts erlangen. Eben um diese Zeit sind erstlich vom Lande, darnach von der Stadt, eine gewisse Anzahl Knaben, die tüchtig zum Studiren, und derer Eltern Vermögend, gen Gitschin oder Giczin in die aufgerichtete Jesuiter-Schule zu gehen begehret, worzu zwar die auf dem Lande wieder das vielfältige Vermahnen ihrer Pfarrherren endlich sich gewilliget, iedoch die Stadt Friedland, so lange ich noch bey ihnen gewesen, dessen gewegert; ich aber bin darüber den grausammen Feinden unsers Glaubens schändlich verrathen, und bey denenselben, als der einige Anstiffter solcher Wegerung verklaget, und bedrohet worden, daß es über

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[59/0063] ihnen dergleichen Unglück nicht zu besorgen stünde: Jedennoch geschahe es, das hernach solch hartes Verfahren, durch das gantze Land über alle Evangelische gieng, mit Abschaffung ihrer Prediger der Anfang gemacht wurde, und gleichfalls unsern Herrn M. Günthern betraff. Was sich hierbey mit ihme und seiner untergebenen Priesterschafft begeben, hat er selbst in einer gedruckten Schrifft umständlich referiret, und will ich selbiges mit seinen eigenen Worten allhier erzehlen: An. 1623 den 12 Aug. kam gen Friedland der Pragische Thumherr Johannes Tiburtius Kottwa von Freyfeld des Durchl. Fürsten und Hrn. Herrn Albrecht Wentzel Eusebii Regierers des Hauses Waldstein und Fürsten zu Friedland etc. als dem dazumahl die beyden Herrschafften Friedland und Reichenberg zugehörten, in Spiritualibus Commissarius, welcher aller Herren Pastorum gedachter Herrschafften Einkommen und Besoldung, wie weit auch eine Pfarr von der andern gelegen zu wissen begehrte, und die Kirchen und Pfarr-Wohnungen besichtigte. Da das geschehen, erfolgte den 25 August der Arest auf alle Feld-Früchte und eingeerndte Geträyde, auch auf die verdiente Decimas, nichts in allem hiervon zu entwenden, oder zu verkauffen. Den 20 September wurde denen Zuhörern verbothen, daß sie ihren Pfarrern keine Fuhre thun solten, oder von ihren Mobilien etwas andern wegzuführen verstatten. Als nun ein ieglicher unter denen Herren Pastoribus zu seiner Nothdurfft des Seinigen gerne gebrauchet, hielten wir den 30 October um Erlassung des Arrests an, kunten aber nichts erlangen. Eben um diese Zeit sind erstlich vom Lande, darnach von der Stadt, eine gewisse Anzahl Knaben, die tüchtig zum Studiren, und derer Eltern Vermögend, gen Gitschin oder Giczin in die aufgerichtete Jesuiter-Schule zu gehen begehret, worzu zwar die auf dem Lande wieder das vielfältige Vermahnen ihrer Pfarrherren endlich sich gewilliget, iedoch die Stadt Friedland, so lange ich noch bey ihnen gewesen, dessen gewegert; ich aber bin darüber den grausammen Feinden unsers Glaubens schändlich verrathen, und bey denenselben, als der einige Anstiffter solcher Wegerung verklaget, und bedrohet worden, daß es über

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Zitationshilfe: Eckarth, Friedrich: Chronica Oder Historische Beschreibung Des Dorffes Herwigsdorff. 1737, S. 59. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/eckarth_chronica_1737/63>, abgerufen am 21.11.2024.