Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Eckarth, Friedrich: Chronica Oder Historische Beschreibung Des Dorffes Herwigsdorff. 1737.

Bild:
<< vorherige Seite

solcher Anno 1574. mit dem Gestiffte Oybien gekaufft. Unter diesen nun hat das Dorff wiederum ihre besondere Gerichts-Collegia, nemlich zwey/ weil es in das Ober- und Mittel-Dorff getheilet wird, bestehende aus einem Richter/ und seinen beygesetzten Gerichts-Eltesten. Diese vergleichen allerhand kleine Sachen/ Zänckereyen/ streitige Nachbarn/ etc. halten jährlich etliche mal Umgang/ besehen die Feuermauern und Feuer-Instrumenta, Wege und Stege/ haben ihre besondre Schöppen-Lade/ und darinnen ihre Schöppen-Bücher/ worein alle Käuffe/ Erbsonderungen/ Vergleiche/ etc. wenn sie von E. E. Rath ratificirt sind/ eingeschrieben werden. Ingleichen den so genannten Stock/ worein die Widerspenstige und Frevler mit den Füssen gesperret werden. Wenn Königliche oder Raths-Befehle/ Mandata, Patente oder Verordnungen heraus kommen/ lassen die Gerichte die Gemeine in den Kretschen zusammen kommen/ und es ihr fürlesen/ werden auch da angeschlagen.

Es wird aber das Dorff eingetheilet/ in das Ober-Dorff/ Mittel-Dorff und die Scheibe (wo der Nahme Bertelsdorff/ das ihm Hr. Frentzel fol. 559. auch giebet/ herkomme/ weiß ich nicht/ zum wenigsten ist selbiger anitzo gantz nicht im Gebrauch.)

Vor gar alten Zeiten hat das gantze Dorff wohl unzweiflich denen Herren von der Leippe/ so die Stadt Zittau besessen/ gehöret/ welches aus der ersten Historie/ so unten in denen Annalib. de Anno 1312. vorkommen wird/ zu schliessen. Unter König Johanne in Böhmen aber ist es unter die Cron Böhmen kommen.

Anno 1366. haben die Zittauer von dem damahligen Käyser Carolo IV. Könige in Böhmen/ dieses Dorff auf zwey Jahr gepachtet/ jährlich davon zu geben vier und zwantzig Schock/ wie der Pacht-Contract de dato Prag/ 1366. am nechsten Freytage nach unsers Herrn Auffarts-Tage etc. in D. Carpzov. Analect. Zittav. part. 2. cap. 2. §. 4. fol. 251. ausweiset.

solcher Anno 1574. mit dem Gestiffte Oybien gekaufft. Unter diesen nun hat das Dorff wiederum ihre besondere Gerichts-Collegia, nemlich zwey/ weil es in das Ober- und Mittel-Dorff getheilet wird, bestehende aus einem Richter/ und seinen beygesetzten Gerichts-Eltesten. Diese vergleichen allerhand kleine Sachen/ Zänckereyen/ streitige Nachbarn/ etc. halten jährlich etliche mal Umgang/ besehen die Feuermauern und Feuer-Instrumenta, Wege und Stege/ haben ihre besondre Schöppen-Lade/ und darinnen ihre Schöppen-Bücher/ worein alle Käuffe/ Erbsonderungen/ Vergleiche/ etc. wenn sie von E. E. Rath ratificirt sind/ eingeschrieben werden. Ingleichen den so genannten Stock/ worein die Widerspenstige und Frevler mit den Füssen gesperret werden. Wenn Königliche oder Raths-Befehle/ Mandata, Patente oder Verordnungen heraus kommen/ lassen die Gerichte die Gemeine in den Kretschen zusammen kommen/ und es ihr fürlesen/ werden auch da angeschlagen.

Es wird aber das Dorff eingetheilet/ in das Ober-Dorff/ Mittel-Dorff und die Scheibe (wo der Nahme Bertelsdorff/ das ihm Hr. Frentzel fol. 559. auch giebet/ herkomme/ weiß ich nicht/ zum wenigsten ist selbiger anitzo gantz nicht im Gebrauch.)

Vor gar alten Zeiten hat das gantze Dorff wohl unzweiflich denen Herren von der Leippe/ so die Stadt Zittau besessen/ gehöret/ welches aus der ersten Historie/ so unten in denen Annalib. de Anno 1312. vorkommen wird/ zu schliessen. Unter König Johanne in Böhmen aber ist es unter die Cron Böhmen kommen.

Anno 1366. haben die Zittauer von dem damahligen Käyser Carolo IV. Könige in Böhmen/ dieses Dorff auf zwey Jahr gepachtet/ jährlich davon zu geben vier und zwantzig Schock/ wie der Pacht-Contract de dato Prag/ 1366. am nechsten Freytage nach unsers Herrn Auffarts-Tage etc. in D. Carpzov. Analect. Zittav. part. 2. cap. 2. §. 4. fol. 251. ausweiset.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0012" n="8"/>
solcher <hi rendition="#aq">Anno 1574.</hi> mit dem Gestiffte Oybien gekaufft. Unter diesen nun hat das Dorff wiederum ihre besondere Gerichts-<hi rendition="#aq">Collegia,</hi> nemlich zwey/ weil es in das Ober- und Mittel-Dorff getheilet wird, bestehende aus einem Richter/ und seinen beygesetzten Gerichts-Eltesten. Diese vergleichen allerhand kleine Sachen/ Zänckereyen/ streitige Nachbarn/ etc. halten jährlich etliche mal Umgang/ besehen die Feuermauern und Feuer-<hi rendition="#aq">Instrumenta,</hi> Wege und Stege/ haben ihre besondre Schöppen-Lade/ und darinnen ihre Schöppen-Bücher/ worein alle Käuffe/ Erbsonderungen/ Vergleiche/ etc. wenn sie von E. E. Rath <hi rendition="#aq">ratificir</hi>t sind/ eingeschrieben werden. Ingleichen den so genannten Stock/ worein die Widerspenstige und Frevler mit den Füssen gesperret werden. Wenn Königliche oder Raths-Befehle/ <hi rendition="#aq">Mandata, Patente</hi> oder Verordnungen heraus kommen/ lassen die Gerichte die Gemeine in den Kretschen zusammen kommen/ und es ihr fürlesen/ werden auch da angeschlagen.</p>
          <p>Es wird aber das Dorff eingetheilet/ in das Ober-Dorff/ Mittel-Dorff und die Scheibe (wo der Nahme Bertelsdorff/ das ihm Hr. Frentzel <hi rendition="#aq">fol. 559.</hi> auch giebet/ herkomme/ weiß ich nicht/ zum wenigsten ist selbiger anitzo gantz nicht im Gebrauch.)</p>
          <p>Vor gar alten Zeiten hat das gantze Dorff wohl unzweiflich denen Herren von der Leippe/ so die Stadt Zittau besessen/ gehöret/ welches aus der ersten Historie/ so unten in denen <hi rendition="#aq">Annalib. de Anno 1312.</hi> vorkommen wird/ zu schliessen. Unter König Johanne in Böhmen aber ist es unter die Cron Böhmen kommen.</p>
          <p><hi rendition="#aq">Anno 1366.</hi> haben die Zittauer von dem damahligen Käyser <hi rendition="#aq">Carolo IV.</hi> Könige in Böhmen/ dieses Dorff auf zwey Jahr gepachtet/ jährlich davon zu geben vier und zwantzig Schock/ wie der Pacht-<hi rendition="#aq">Contract de dato</hi> Prag/ 1366. am nechsten Freytage nach unsers Herrn Auffarts-Tage etc. <hi rendition="#aq">in D. Carpzov. Analect. Zittav. part. 2. cap. 2. §. 4. fol. 251.</hi> ausweiset.</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[8/0012] solcher Anno 1574. mit dem Gestiffte Oybien gekaufft. Unter diesen nun hat das Dorff wiederum ihre besondere Gerichts-Collegia, nemlich zwey/ weil es in das Ober- und Mittel-Dorff getheilet wird, bestehende aus einem Richter/ und seinen beygesetzten Gerichts-Eltesten. Diese vergleichen allerhand kleine Sachen/ Zänckereyen/ streitige Nachbarn/ etc. halten jährlich etliche mal Umgang/ besehen die Feuermauern und Feuer-Instrumenta, Wege und Stege/ haben ihre besondre Schöppen-Lade/ und darinnen ihre Schöppen-Bücher/ worein alle Käuffe/ Erbsonderungen/ Vergleiche/ etc. wenn sie von E. E. Rath ratificirt sind/ eingeschrieben werden. Ingleichen den so genannten Stock/ worein die Widerspenstige und Frevler mit den Füssen gesperret werden. Wenn Königliche oder Raths-Befehle/ Mandata, Patente oder Verordnungen heraus kommen/ lassen die Gerichte die Gemeine in den Kretschen zusammen kommen/ und es ihr fürlesen/ werden auch da angeschlagen. Es wird aber das Dorff eingetheilet/ in das Ober-Dorff/ Mittel-Dorff und die Scheibe (wo der Nahme Bertelsdorff/ das ihm Hr. Frentzel fol. 559. auch giebet/ herkomme/ weiß ich nicht/ zum wenigsten ist selbiger anitzo gantz nicht im Gebrauch.) Vor gar alten Zeiten hat das gantze Dorff wohl unzweiflich denen Herren von der Leippe/ so die Stadt Zittau besessen/ gehöret/ welches aus der ersten Historie/ so unten in denen Annalib. de Anno 1312. vorkommen wird/ zu schliessen. Unter König Johanne in Böhmen aber ist es unter die Cron Böhmen kommen. Anno 1366. haben die Zittauer von dem damahligen Käyser Carolo IV. Könige in Böhmen/ dieses Dorff auf zwey Jahr gepachtet/ jährlich davon zu geben vier und zwantzig Schock/ wie der Pacht-Contract de dato Prag/ 1366. am nechsten Freytage nach unsers Herrn Auffarts-Tage etc. in D. Carpzov. Analect. Zittav. part. 2. cap. 2. §. 4. fol. 251. ausweiset.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Die vorliegende Chronica Oder Historische Beschre… [mehr]

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2012-11-21T13:03:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-11-21T13:03:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2012-11-21T13:03:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Als Grundlage dienen die Wikisource:Editionsrichtlinien.
  • Wo Virgeln (/) anstelle von Kommata genutzt werden, werden sie wie letztere behandelt, ohne Leerzeichen davor und mit Leerzeichen danach: "Wort/ Wort" genau so.
  • überstrichenes m → kontextsensitive Auflösung nach em, mm oder mb
  • ct-Ligatur → ct
  • rc., &c. → etc.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/eckarth_chronica_1737
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/eckarth_chronica_1737/12
Zitationshilfe: Eckarth, Friedrich: Chronica Oder Historische Beschreibung Des Dorffes Herwigsdorff. 1737, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/eckarth_chronica_1737/12>, abgerufen am 26.04.2024.