Schon in Karamanien hatte Alexander zu strafen gefunden; der Satrap Aspastes, der sich im Jahre 330 unterworfen und seine Stelle behalten hatte, war vielfach verklagt worden und ver- brecherischer Versuche verdächtig: zwar kam er jetzt, da der König wider alles Vermuthen aus Indien und aus der Gedrosischen Wüste zurückkehrte, demselben in unterwürfiger Ergebenheit entgegen, und wurde mit den Rücksichten aufgenommen, die sein hoher Rang forderte; aber als die näheren Untersuchungen den schweren Ver- dacht, der auf ihm lastete, bestätigt hatten, ward er den Händen des Henkers übergeben; Sibyrtius erhielt statt seiner die Pro- vinz 18). Da indeß die Satrapie der Oriten und Arabiten durch den Tod des Thoas, den Alexander zu Apollophanes Nachfolger designirt hatte, erledigt war, so wurde Sibyrtius dorthin gesandt, und statt seiner Tlepolemus des Pythophanes Sohn, den seine bisherige Stellung in der Parthischen Satrapie bewährt hatte, nach Karamanien berufen 19). -- Die Unordnungen, die im Innern Arianas durch den Perser Ordanes angestiftet und durch den, wie es scheint, gleichzeitigen Tod des Satrapen Menon von Arachosien freien Spielraum gewonnen hatten, waren von Kraterus auf sei- nem Durchzuge ohne Mühe unterdrückt worden, er brachte den Empörer in Ketten vor den König, der ihn der gerechten Strafe übergab; die erledigte Satrapie Arachosien wurde mit der von Ora und Gedrosien unter Sibyrtius vereinigt 20). -- Auch aus Indien kam böse Zeitung; Taxiles berichtete, Abisares von Kasch- mir sei gestorben und der Satrap Philippus im diesseitigen In- dien von den Söldnern, die unter ihm dienten, erschlagen worden, doch habe die Macedonische Leibwache des Satrapen den Auf- ruhr sofort erdrückt und die Aufrührer hingerichtet; Alexander übertrug die einstweilige Verwaltung der Satrapie dem Fürsten von Taxila und dem Anführer der in Indien stehenden Thra- cier, und gebot ihnen, den Sohn des Abisares als Nachfolger im
18)Curtius IX. 10. 21., Arrian. VI. 27.
19)Arrian. 1. c. Daher war die Satrapie eine kurze Zeit ohne Verwaltung, Arrian. Ind.
20)Arrian. VI. 27., V. 6. 2., Curtius IX. 10. 20.
Schon in Karamanien hatte Alexander zu ſtrafen gefunden; der Satrap Aspaſtes, der ſich im Jahre 330 unterworfen und ſeine Stelle behalten hatte, war vielfach verklagt worden und ver- brecheriſcher Verſuche verdaͤchtig: zwar kam er jetzt, da der Koͤnig wider alles Vermuthen aus Indien und aus der Gedroſiſchen Wuͤſte zuruͤckkehrte, demſelben in unterwuͤrfiger Ergebenheit entgegen, und wurde mit den Ruͤckſichten aufgenommen, die ſein hoher Rang forderte; aber als die naͤheren Unterſuchungen den ſchweren Ver- dacht, der auf ihm laſtete, beſtaͤtigt hatten, ward er den Haͤnden des Henkers uͤbergeben; Sibyrtius erhielt ſtatt ſeiner die Pro- vinz 18). Da indeß die Satrapie der Oriten und Arabiten durch den Tod des Thoas, den Alexander zu Apollophanes Nachfolger deſignirt hatte, erledigt war, ſo wurde Sibyrtius dorthin geſandt, und ſtatt ſeiner Tlepolemus des Pythophanes Sohn, den ſeine bisherige Stellung in der Parthiſchen Satrapie bewaͤhrt hatte, nach Karamanien berufen 19). — Die Unordnungen, die im Innern Arianas durch den Perſer Ordanes angeſtiftet und durch den, wie es ſcheint, gleichzeitigen Tod des Satrapen Menon von Arachoſien freien Spielraum gewonnen hatten, waren von Kraterus auf ſei- nem Durchzuge ohne Muͤhe unterdruͤckt worden, er brachte den Empoͤrer in Ketten vor den Koͤnig, der ihn der gerechten Strafe uͤbergab; die erledigte Satrapie Arachoſien wurde mit der von Ora und Gedroſien unter Sibyrtius vereinigt 20). — Auch aus Indien kam boͤſe Zeitung; Taxiles berichtete, Abiſares von Kaſch- mir ſei geſtorben und der Satrap Philippus im dieſſeitigen In- dien von den Soͤldnern, die unter ihm dienten, erſchlagen worden, doch habe die Macedoniſche Leibwache des Satrapen den Auf- ruhr ſofort erdruͤckt und die Aufruͤhrer hingerichtet; Alexander uͤbertrug die einſtweilige Verwaltung der Satrapie dem Fuͤrſten von Taxila und dem Anfuͤhrer der in Indien ſtehenden Thra- cier, und gebot ihnen, den Sohn des Abiſares als Nachfolger im
18)Curtius IX. 10. 21., Arrian. VI. 27.
19)Arrian. 1. c. Daher war die Satrapie eine kurze Zeit ohne Verwaltung, Arrian. Ind.
20)Arrian. VI. 27., V. 6. 2., Curtius IX. 10. 20.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0501"n="487"/><p>Schon in Karamanien hatte Alexander zu ſtrafen gefunden;<lb/>
der Satrap Aspaſtes, der ſich im Jahre 330 unterworfen und<lb/>ſeine Stelle behalten hatte, war vielfach verklagt worden und ver-<lb/>
brecheriſcher Verſuche verdaͤchtig: zwar kam er jetzt, da der Koͤnig<lb/>
wider alles Vermuthen aus Indien und aus der Gedroſiſchen<lb/>
Wuͤſte zuruͤckkehrte, demſelben in unterwuͤrfiger Ergebenheit entgegen,<lb/>
und wurde mit den Ruͤckſichten aufgenommen, die ſein hoher Rang<lb/>
forderte; aber als die naͤheren Unterſuchungen den ſchweren Ver-<lb/>
dacht, der auf ihm laſtete, beſtaͤtigt hatten, ward er den Haͤnden<lb/>
des Henkers uͤbergeben; Sibyrtius erhielt ſtatt ſeiner die Pro-<lb/>
vinz <noteplace="foot"n="18)"><hirendition="#aq">Curtius IX. 10. 21., Arrian. VI.</hi> 27.</note>. Da indeß die Satrapie der Oriten und Arabiten durch<lb/>
den Tod des Thoas, den Alexander zu Apollophanes Nachfolger<lb/>
deſignirt hatte, erledigt war, ſo wurde Sibyrtius dorthin geſandt,<lb/>
und ſtatt ſeiner Tlepolemus des Pythophanes Sohn, den ſeine<lb/>
bisherige Stellung in der Parthiſchen Satrapie bewaͤhrt hatte,<lb/>
nach Karamanien berufen <noteplace="foot"n="19)"><hirendition="#aq">Arrian. 1.<lb/>
c.</hi> Daher war die Satrapie eine kurze Zeit ohne Verwaltung,<lb/><hirendition="#aq">Arrian. Ind.</hi></note>. — Die Unordnungen, die im Innern<lb/>
Arianas durch den Perſer Ordanes angeſtiftet und durch den, wie<lb/>
es ſcheint, gleichzeitigen Tod des Satrapen Menon von Arachoſien<lb/>
freien Spielraum gewonnen hatten, waren von Kraterus auf ſei-<lb/>
nem Durchzuge ohne Muͤhe unterdruͤckt worden, er brachte den<lb/>
Empoͤrer in Ketten vor den Koͤnig, der ihn der gerechten Strafe<lb/>
uͤbergab; die erledigte Satrapie Arachoſien wurde mit der von<lb/>
Ora und Gedroſien unter Sibyrtius vereinigt <noteplace="foot"n="20)"><hirendition="#aq">Arrian. VI. 27., V. 6. 2., Curtius IX.</hi><lb/>
10. 20.</note>. — Auch aus<lb/>
Indien kam boͤſe Zeitung; Taxiles berichtete, Abiſares von Kaſch-<lb/>
mir ſei geſtorben und der Satrap Philippus im dieſſeitigen In-<lb/>
dien von den Soͤldnern, die unter ihm dienten, erſchlagen worden,<lb/>
doch habe die Macedoniſche Leibwache des Satrapen den Auf-<lb/>
ruhr ſofort erdruͤckt und die Aufruͤhrer hingerichtet; Alexander<lb/>
uͤbertrug die einſtweilige Verwaltung der Satrapie dem Fuͤrſten<lb/>
von Taxila und dem Anfuͤhrer der in Indien ſtehenden Thra-<lb/>
cier, und gebot ihnen, den Sohn des Abiſares als Nachfolger im<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[487/0501]
Schon in Karamanien hatte Alexander zu ſtrafen gefunden;
der Satrap Aspaſtes, der ſich im Jahre 330 unterworfen und
ſeine Stelle behalten hatte, war vielfach verklagt worden und ver-
brecheriſcher Verſuche verdaͤchtig: zwar kam er jetzt, da der Koͤnig
wider alles Vermuthen aus Indien und aus der Gedroſiſchen
Wuͤſte zuruͤckkehrte, demſelben in unterwuͤrfiger Ergebenheit entgegen,
und wurde mit den Ruͤckſichten aufgenommen, die ſein hoher Rang
forderte; aber als die naͤheren Unterſuchungen den ſchweren Ver-
dacht, der auf ihm laſtete, beſtaͤtigt hatten, ward er den Haͤnden
des Henkers uͤbergeben; Sibyrtius erhielt ſtatt ſeiner die Pro-
vinz 18). Da indeß die Satrapie der Oriten und Arabiten durch
den Tod des Thoas, den Alexander zu Apollophanes Nachfolger
deſignirt hatte, erledigt war, ſo wurde Sibyrtius dorthin geſandt,
und ſtatt ſeiner Tlepolemus des Pythophanes Sohn, den ſeine
bisherige Stellung in der Parthiſchen Satrapie bewaͤhrt hatte,
nach Karamanien berufen 19). — Die Unordnungen, die im Innern
Arianas durch den Perſer Ordanes angeſtiftet und durch den, wie
es ſcheint, gleichzeitigen Tod des Satrapen Menon von Arachoſien
freien Spielraum gewonnen hatten, waren von Kraterus auf ſei-
nem Durchzuge ohne Muͤhe unterdruͤckt worden, er brachte den
Empoͤrer in Ketten vor den Koͤnig, der ihn der gerechten Strafe
uͤbergab; die erledigte Satrapie Arachoſien wurde mit der von
Ora und Gedroſien unter Sibyrtius vereinigt 20). — Auch aus
Indien kam boͤſe Zeitung; Taxiles berichtete, Abiſares von Kaſch-
mir ſei geſtorben und der Satrap Philippus im dieſſeitigen In-
dien von den Soͤldnern, die unter ihm dienten, erſchlagen worden,
doch habe die Macedoniſche Leibwache des Satrapen den Auf-
ruhr ſofort erdruͤckt und die Aufruͤhrer hingerichtet; Alexander
uͤbertrug die einſtweilige Verwaltung der Satrapie dem Fuͤrſten
von Taxila und dem Anfuͤhrer der in Indien ſtehenden Thra-
cier, und gebot ihnen, den Sohn des Abiſares als Nachfolger im
18) Curtius IX. 10. 21., Arrian. VI. 27.
19) Arrian. 1.
c. Daher war die Satrapie eine kurze Zeit ohne Verwaltung,
Arrian. Ind.
20) Arrian. VI. 27., V. 6. 2., Curtius IX.
10. 20.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Droysen, Johann Gustav: Geschichte Alexanders des Großen. Hamburg, [1833], S. 487. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/droysen_alexander_1833/501>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.