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Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783.

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der Obrigkeit allein überlassen: aber anders
1 Cor. 5, 1 -- 5. So lange die Corinthier den
Blutschänder nicht ausschlossen, mußte ihre Re-
ligion den Heiden äusserst schwarz vorkommen.
2) Gewisse Verbrechen eines Einzelnen können die
Rache des herrschenden Volks gegen sie reitzen,
wenn dieser Einzelne noch als Mitglied ihrer Ge-
meine angesehen wird. Gesetzt, ein jüdischer
Enthusiaste hätte um die Zeit, da Cromwel die
Juden wider aufnahm, öffentlich Christum ge-
lästert, (das er nach der besten jüdischen Moral
nicht thun soll, selbst den Capitolinischen Ju-
piter nicht) hätten nicht die Juden ihn auf das
öffentlichste ausstossen müssen, wenn sie, ich
will nicht sagen ihrer Duldung, sondern ihres
Lebens sicher seyn wollten?
3) Durch gewisse Verbrechen eines Einzelnen kann
die kleine Kirche einen Theil oder das Ganze
ihrer Gewissensrechte oder Duldung verlieren.
Jeder weiß, was in England der Fall seyn
würde, wenn ein Quaker im Gerichte eine Lüge
begienge, sein Ja nicht Ja, und sein Nein nicht
Nein, nicht so heilig als der Eid wäre: ihre
ganze Befreyung vom Eide hörte damit auf.
Gesetzt der Fall trüge sich zu, könnte man es
den
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der Obrigkeit allein uͤberlaſſen: aber anders
1 Cor. 5, 1 — 5. So lange die Corinthier den
Blutſchaͤnder nicht ausſchloſſen, mußte ihre Re-
ligion den Heiden aͤuſſerſt ſchwarz vorkommen.
2) Gewiſſe Verbrechen eines Einzelnen koͤnnen die
Rache des herrſchenden Volks gegen ſie reitzen,
wenn dieſer Einzelne noch als Mitglied ihrer Ge-
meine angeſehen wird. Geſetzt, ein juͤdiſcher
Enthuſiaſte haͤtte um die Zeit, da Cromwel die
Juden wider aufnahm, oͤffentlich Chriſtum ge-
laͤſtert, (das er nach der beſten juͤdiſchen Moral
nicht thun ſoll, ſelbſt den Capitoliniſchen Ju-
piter nicht) haͤtten nicht die Juden ihn auf das
oͤffentlichſte ausſtoſſen muͤſſen, wenn ſie, ich
will nicht ſagen ihrer Duldung, ſondern ihres
Lebens ſicher ſeyn wollten?
3) Durch gewiſſe Verbrechen eines Einzelnen kann
die kleine Kirche einen Theil oder das Ganze
ihrer Gewiſſensrechte oder Duldung verlieren.
Jeder weiß, was in England der Fall ſeyn
wuͤrde, wenn ein Quaker im Gerichte eine Luͤge
begienge, ſein Ja nicht Ja, und ſein Nein nicht
Nein, nicht ſo heilig als der Eid waͤre: ihre
ganze Befreyung vom Eide hoͤrte damit auf.
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den
F 2
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[83/0091] der Obrigkeit allein uͤberlaſſen: aber anders 1 Cor. 5, 1 — 5. So lange die Corinthier den Blutſchaͤnder nicht ausſchloſſen, mußte ihre Re- ligion den Heiden aͤuſſerſt ſchwarz vorkommen. 2) Gewiſſe Verbrechen eines Einzelnen koͤnnen die Rache des herrſchenden Volks gegen ſie reitzen, wenn dieſer Einzelne noch als Mitglied ihrer Ge- meine angeſehen wird. Geſetzt, ein juͤdiſcher Enthuſiaſte haͤtte um die Zeit, da Cromwel die Juden wider aufnahm, oͤffentlich Chriſtum ge- laͤſtert, (das er nach der beſten juͤdiſchen Moral nicht thun ſoll, ſelbſt den Capitoliniſchen Ju- piter nicht) haͤtten nicht die Juden ihn auf das oͤffentlichſte ausſtoſſen muͤſſen, wenn ſie, ich will nicht ſagen ihrer Duldung, ſondern ihres Lebens ſicher ſeyn wollten? 3) Durch gewiſſe Verbrechen eines Einzelnen kann die kleine Kirche einen Theil oder das Ganze ihrer Gewiſſensrechte oder Duldung verlieren. Jeder weiß, was in England der Fall ſeyn wuͤrde, wenn ein Quaker im Gerichte eine Luͤge begienge, ſein Ja nicht Ja, und ſein Nein nicht Nein, nicht ſo heilig als der Eid waͤre: ihre ganze Befreyung vom Eide hoͤrte damit auf. Geſetzt der Fall truͤge ſich zu, koͤnnte man es den F 2

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Zitationshilfe: Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783, S. 83. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783/91>, abgerufen am 07.05.2024.