bräuche jener Zeit aus Annehmung des Aberglau- bens der herrschenden Nation entstanden; denn so wie Griechen und Römer sagten, der Unbegrabene werde vom Charon nicht übergesetzt, so glauben die Juden, die Seele könne nicht zu Gott kommen, bis der Leib zur Erde gekommen sey. Wäre es nicht für Juden Wohlthat, ihr Leben zu sichern? nicht, daß man ihnen beföhle, wider ihr Gewissen zu handeln, und später zu begraben, beyleibe nicht! so wenig als man dem Quacker, der in die Königl. Zimmer zu St. James geht, befiehlt den Huth abzunehmen, sondern daß man, wie diesem die Wache den Huth abnimmt, auch den Juden ihre Leiche abnähme, und bis auf den dritten Tag in einem dazu verordneten Zimmer unter guter Aufsicht aufbewahrte?
Nun noch ein paar Anmerkungen zum histori- schen Theil des Buchs. S. 38. wo von dem Briefe die Rede ist, den die Juden zu Worms, Ulm und Regensburg, 1348 vorwiesen, in dem ihnen die Juden in Palästina von Jesu Nachricht gegeben, ist vermuthlich ein Nicht durch einen Druckfehler ausgelassen, und es soll (meo periculo legen- dum censeo) heissen: "von den diplomatischen "Kenntnissen dieser Zeit läßt es sich Nicht er- "warten, daß man eine solche Urkunde für
"ächt
E 2
braͤuche jener Zeit aus Annehmung des Aberglau- bens der herrſchenden Nation entſtanden; denn ſo wie Griechen und Roͤmer ſagten, der Unbegrabene werde vom Charon nicht uͤbergeſetzt, ſo glauben die Juden, die Seele koͤnne nicht zu Gott kommen, bis der Leib zur Erde gekommen ſey. Waͤre es nicht fuͤr Juden Wohlthat, ihr Leben zu ſichern? nicht, daß man ihnen befoͤhle, wider ihr Gewiſſen zu handeln, und ſpaͤter zu begraben, beyleibe nicht! ſo wenig als man dem Quacker, der in die Koͤnigl. Zimmer zu St. James geht, befiehlt den Huth abzunehmen, ſondern daß man, wie dieſem die Wache den Huth abnimmt, auch den Juden ihre Leiche abnaͤhme, und bis auf den dritten Tag in einem dazu verordneten Zimmer unter guter Aufſicht aufbewahrte?
Nun noch ein paar Anmerkungen zum hiſtori- ſchen Theil des Buchs. S. 38. wo von dem Briefe die Rede iſt, den die Juden zu Worms, Ulm und Regensburg, 1348 vorwieſen, in dem ihnen die Juden in Palaͤſtina von Jeſu Nachricht gegeben, iſt vermuthlich ein Nicht durch einen Druckfehler ausgelaſſen, und es ſoll (meo periculo legen- dum cenſeo) heiſſen: „von den diplomatiſchen „Kenntniſſen dieſer Zeit laͤßt es ſich Nicht er- „warten, daß man eine ſolche Urkunde fuͤr
„aͤcht
E 2
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0075"n="67"/>
braͤuche jener Zeit aus Annehmung des Aberglau-<lb/>
bens der herrſchenden Nation entſtanden; denn ſo<lb/>
wie Griechen und Roͤmer ſagten, der Unbegrabene<lb/>
werde vom Charon nicht uͤbergeſetzt, ſo glauben die<lb/>
Juden, die Seele koͤnne nicht zu Gott kommen, bis<lb/>
der Leib zur Erde gekommen ſey. Waͤre es nicht fuͤr<lb/>
Juden Wohlthat, ihr Leben zu ſichern? nicht, daß<lb/>
man ihnen befoͤhle, wider ihr Gewiſſen zu handeln,<lb/>
und ſpaͤter zu begraben, beyleibe nicht! ſo wenig als<lb/>
man dem Quacker, der in die Koͤnigl. Zimmer zu<lb/>
St. James geht, befiehlt den Huth abzunehmen,<lb/>ſondern daß man, wie dieſem die Wache den Huth<lb/>
abnimmt, auch den Juden ihre Leiche abnaͤhme, und<lb/>
bis auf den dritten Tag in einem dazu verordneten<lb/>
Zimmer unter guter Aufſicht aufbewahrte?</p><lb/><p>Nun noch ein paar Anmerkungen zum hiſtori-<lb/>ſchen Theil des Buchs. S. 38. wo von dem Briefe<lb/>
die Rede iſt, den die Juden zu Worms, Ulm und<lb/>
Regensburg, 1348 vorwieſen, in dem ihnen die<lb/>
Juden in Palaͤſtina von Jeſu Nachricht gegeben,<lb/>
iſt vermuthlich ein <hirendition="#fr">Nicht</hi> durch einen Druckfehler<lb/>
ausgelaſſen, und es ſoll (<hirendition="#aq">meo periculo legen-<lb/>
dum cenſeo</hi>) heiſſen: „<hirendition="#fr">von den diplomatiſchen<lb/>„Kenntniſſen dieſer Zeit laͤßt es ſich Nicht er-<lb/>„warten, daß man eine ſolche Urkunde fuͤr</hi><lb/><fwplace="bottom"type="sig">E 2</fw><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#fr">„aͤcht</hi></fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[67/0075]
braͤuche jener Zeit aus Annehmung des Aberglau-
bens der herrſchenden Nation entſtanden; denn ſo
wie Griechen und Roͤmer ſagten, der Unbegrabene
werde vom Charon nicht uͤbergeſetzt, ſo glauben die
Juden, die Seele koͤnne nicht zu Gott kommen, bis
der Leib zur Erde gekommen ſey. Waͤre es nicht fuͤr
Juden Wohlthat, ihr Leben zu ſichern? nicht, daß
man ihnen befoͤhle, wider ihr Gewiſſen zu handeln,
und ſpaͤter zu begraben, beyleibe nicht! ſo wenig als
man dem Quacker, der in die Koͤnigl. Zimmer zu
St. James geht, befiehlt den Huth abzunehmen,
ſondern daß man, wie dieſem die Wache den Huth
abnimmt, auch den Juden ihre Leiche abnaͤhme, und
bis auf den dritten Tag in einem dazu verordneten
Zimmer unter guter Aufſicht aufbewahrte?
Nun noch ein paar Anmerkungen zum hiſtori-
ſchen Theil des Buchs. S. 38. wo von dem Briefe
die Rede iſt, den die Juden zu Worms, Ulm und
Regensburg, 1348 vorwieſen, in dem ihnen die
Juden in Palaͤſtina von Jeſu Nachricht gegeben,
iſt vermuthlich ein Nicht durch einen Druckfehler
ausgelaſſen, und es ſoll (meo periculo legen-
dum cenſeo) heiſſen: „von den diplomatiſchen
„Kenntniſſen dieſer Zeit laͤßt es ſich Nicht er-
„warten, daß man eine ſolche Urkunde fuͤr
„aͤcht
E 2
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783, S. 67. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783/75>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.