Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783.zuläßt *), könnte sie in Absicht derer, welche die Ge- ver- *) Die Ungerechtigkeit und Inconsequenz dieser Ge-
setze, welche die Inden nicht zum Erfüllungseyde ge- gen Christen zulassen wollen, hat selbst den unbilligen Haß des Gesetzgebers gegen die unglückliche Nation vorausgesetzt, der vorhin angeführte philosophische Rechtsgelehrte Hr. Klein in den erwähnten Ab- handlungen S. 80 und f. auf eine überzeugende Art gezeigt. Einen gleichen Zweck hat eine im vo- rigen Jahre zu Wittenberg herausgekommene Dis- sertation des Hrn. D. Menken de Judao jurisjuran- di suppletorii haud incapace, wo auch ein neuerli- ches Urtheil der dasigen Juristenfacultät angeführt wird, das einen Juden zum Erfüllungseyde zuge- lassen hat, dem mehrere gleichförmige Erkenntnisse ansehnlicher Gerichtshöfe und Facultäten beygefügt werden könnten. Diese neuern Schriften sind mir um so mehr angenehm gewesen, da oft auch noch von unsern ersten und sonst über jede Partheylichkeit erhabenen Rechtsgelehrten diesem Vorurtheil, ob- gleich ohne weitern Beweis, practisch beygestimmt wird. S. z. B. Puffendorff Observat. II, p. 294. Con- stat zulaͤßt *), koͤnnte ſie in Abſicht derer, welche die Ge- ver- *) Die Ungerechtigkeit und Inconſequenz dieſer Ge-
ſetze, welche die Inden nicht zum Erfuͤllungseyde ge- gen Chriſten zulaſſen wollen, hat ſelbſt den unbilligen Haß des Geſetzgebers gegen die ungluͤckliche Nation vorausgeſetzt, der vorhin angefuͤhrte philoſophiſche Rechtsgelehrte Hr. Klein in den erwaͤhnten Ab- handlungen S. 80 und f. auf eine uͤberzeugende Art gezeigt. Einen gleichen Zweck hat eine im vo- rigen Jahre zu Wittenberg herausgekommene Diſ- ſertation des Hrn. D. Menken de Judao jurisjuran- di ſuppletorii haud incapace, wo auch ein neuerli- ches Urtheil der daſigen Juriſtenfacultaͤt angefuͤhrt wird, das einen Juden zum Erfuͤllungseyde zuge- laſſen hat, dem mehrere gleichfoͤrmige Erkenntniſſe anſehnlicher Gerichtshoͤfe und Facultaͤten beygefuͤgt werden koͤnnten. Dieſe neuern Schriften ſind mir um ſo mehr angenehm geweſen, da oft auch noch von unſern erſten und ſonſt uͤber jede Partheylichkeit erhabenen Rechtsgelehrten dieſem Vorurtheil, ob- gleich ohne weitern Beweis, practiſch beygeſtimmt wird. S. z. B. Puffendorff Obſervat. II, p. 294. Con- ſtat <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0316" n="308"/> zulaͤßt <note xml:id="note-0316" next="#note-0317" place="foot" n="*)">Die Ungerechtigkeit und Inconſequenz dieſer Ge-<lb/> ſetze, welche die Inden nicht zum <hi rendition="#fr">Erfuͤllungseyde</hi> ge-<lb/> gen Chriſten zulaſſen wollen, hat ſelbſt den unbilligen<lb/> Haß des Geſetzgebers gegen die ungluͤckliche Nation<lb/> vora<choice><sic>n</sic><corr>u</corr></choice>sgeſetzt, der vorhin angefuͤhrte philoſophiſche<lb/> Rechtsgelehrte Hr. <hi rendition="#fr">Klein</hi> in den erwaͤhnten <hi rendition="#fr">Ab-<lb/> handlungen</hi> S. 80 und f. auf eine uͤberzeugende<lb/> Art gezeigt. Einen gleichen Zweck hat eine im vo-<lb/> rigen Jahre zu Wittenberg herausgekommene Diſ-<lb/> ſertation des Hrn. D. <hi rendition="#fr">Menken</hi> <hi rendition="#aq">de Judao jurisjuran-<lb/> di ſuppletorii haud incapace,</hi> wo auch ein neuerli-<lb/> ches Urtheil der daſigen Juriſtenfacultaͤt angefuͤhrt<lb/> wird, das einen Juden zum Erfuͤllungseyde zuge-<lb/> laſſen hat, dem mehrere gleichfoͤrmige Erkenntniſſe<lb/> anſehnlicher Gerichtshoͤfe und Facultaͤten beygefuͤgt<lb/> werden koͤnnten. Dieſe neuern Schriften ſind mir<lb/> um ſo mehr angenehm geweſen, da oft auch noch<lb/> von unſern erſten und ſonſt uͤber jede Partheylichkeit<lb/> erhabenen Rechtsgelehrten dieſem Vorurtheil, ob-<lb/> gleich ohne weitern Beweis, practiſch beygeſtimmt<lb/> wird. S. z. B. <hi rendition="#aq"><hi rendition="#i">Puffendorff Obſervat.</hi> II, p. 294. Con-</hi><lb/> <fw place="bottom" type="catch"><hi rendition="#aq">ſtat</hi></fw></note>, koͤnnte ſie in Abſicht derer, welche die Ge-<lb/> richte ihnen verſtatten, weniger gewiſſenhaft machen.<lb/> Zu wiſſen, daß man in manchen Faͤllen fuͤr einen<lb/> ſchlechten Menſchen gehalten werde, hat oft die Fol-<lb/> ge, einen ohnedem Schwankenden wirklich ſchlecht zu<lb/> machen; die Tugend, die man uns oft nicht zutrauet,<lb/> <fw place="bottom" type="catch">ver-</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [308/0316]
zulaͤßt *), koͤnnte ſie in Abſicht derer, welche die Ge-
richte ihnen verſtatten, weniger gewiſſenhaft machen.
Zu wiſſen, daß man in manchen Faͤllen fuͤr einen
ſchlechten Menſchen gehalten werde, hat oft die Fol-
ge, einen ohnedem Schwankenden wirklich ſchlecht zu
machen; die Tugend, die man uns oft nicht zutrauet,
ver-
*) Die Ungerechtigkeit und Inconſequenz dieſer Ge-
ſetze, welche die Inden nicht zum Erfuͤllungseyde ge-
gen Chriſten zulaſſen wollen, hat ſelbſt den unbilligen
Haß des Geſetzgebers gegen die ungluͤckliche Nation
vorausgeſetzt, der vorhin angefuͤhrte philoſophiſche
Rechtsgelehrte Hr. Klein in den erwaͤhnten Ab-
handlungen S. 80 und f. auf eine uͤberzeugende
Art gezeigt. Einen gleichen Zweck hat eine im vo-
rigen Jahre zu Wittenberg herausgekommene Diſ-
ſertation des Hrn. D. Menken de Judao jurisjuran-
di ſuppletorii haud incapace, wo auch ein neuerli-
ches Urtheil der daſigen Juriſtenfacultaͤt angefuͤhrt
wird, das einen Juden zum Erfuͤllungseyde zuge-
laſſen hat, dem mehrere gleichfoͤrmige Erkenntniſſe
anſehnlicher Gerichtshoͤfe und Facultaͤten beygefuͤgt
werden koͤnnten. Dieſe neuern Schriften ſind mir
um ſo mehr angenehm geweſen, da oft auch noch
von unſern erſten und ſonſt uͤber jede Partheylichkeit
erhabenen Rechtsgelehrten dieſem Vorurtheil, ob-
gleich ohne weitern Beweis, practiſch beygeſtimmt
wird. S. z. B. Puffendorff Obſervat. II, p. 294. Con-
ſtat
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